Wir sind (ich und mein Kumpel) Sportschützen und besitzen beide einige Schusswaffen von KK bis 308win. die auf Grüne WBK eingetragen sind.
Jetzt zu Frage :
1.Dürfen wir für unsere (auf grüne WBK) eingetragene Waffen einen Leihgebühr verlangen (also wenn jemad ohne eigener Waffe Schiessen möchte) , also ganz legal neben Stand- Gebühr mit MwSt. ???
2.Wie läuft es mit Munition (für Leihwafen ) die wir ausschließlich für sofortiger verbrauch auf den Stand verkaufen werden , braucht man dafür eine Munition - Handelslizenz für oder nicht ???
Ich werde echt dankbar sein wenn mir jemand helfen wird , in netz und in §§§ Gestzen hab ich nichts gefunden. Selbst unsere Waffenbehörde könnte mir keine klaren Antworten geben.
MfG
Kommentar