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Kurzwaffenerwerb - Voreintrag reicht nicht?!?

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    Kurzwaffenerwerb - Voreintrag reicht nicht?!?

    Hallo!

    Bin noch relativ neu im Sport und habe mir nun eine 9mm-Luger-Pistole bei EGun ersteigert...grad mit dem Verkäufer telefoniert, ich möchte das gute Stück abholen. Voreintrag ist vorhanden in grüner WBK für Sportschützen.

    Der Verkäufer meinte dann am Telefon, dass dieser ihm nicht reichen würde, ich müsste die Waffe mit Seriennummer vor der Übergabe bereits komplett eingetragen haben. Sein Ordnungsamt wolle das so...meins braucht das nicht, dafür gibts ja den Voreintrag. Nummer und seine WBK-Nummer hat er mir mitgeteilt.

    Kann das sein? Ich mache mir Gedanken (Verkäufer wirkt seriös), denn dann habe ich die Waffe ja rechtlich "an der Backe", obwohl noch gar nicht in meiner tatsächlichen Gewalt. Wenn ich da nun zum Abholtermin vor verschlossenen Türen stehe, und der Verkäufer steif und fest behauptet, die Waffe sei schon übergeben worden...habe ich ein Problem. Irgendwie kann ich das nicht ganz glauben...

    Oder gibts tatsächlich Ordnungsämter, die das bei KW so handhaben??? Der Verkäufer sagt, er wäre Jäger, hätte schon Ersatz für diese Pistole und die verkaufte läge deshalb bei seinem Büchsenmacher. Dort würden wir uns deshalb auch zur Übergabe treffen.

    gruß

    #2
    Zuerst komplett eintagen lassen.

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      #3
      Hallo Schopy,

      der Voreintrag Sportpistole 9mm Luger oder 9x19 etc. in der grünen WBK reicht völlig aus zum Erwerb einer Pistole in 9x19!
      Zumindestens hatten wir das so in der Sachkundeprüfung vor ein paar Jahren gelernt.
      Eigenhändige Eintragungen in die WBK sind soviel ich weiß auch nicht zulässig. Beim Kauf beim Händler trägt dieser die Waffe nach dem Kauf ein.
      Beim Kauf von Privat zeigst Du dem VK Deine grüne WBK m.dem Eintrag,dann macht einen Kaufvertrag mit den Käufer,Verkäufer- und den Waffendaten.
      Damit zu dem für Dich zuständigen Amt und eintragen lassen, der Verkäufer geht mit seinem Kaufvertrag und Deinen Daten zu seinem SB und läßt die Waffe austragen - fertig.

      Grüße Markus

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        #4
        Zitat von Schopy Beitrag anzeigen
        Hallo!


        Der Verkäufer meinte dann am Telefon, dass dieser ihm nicht reichen würde, ich müsste die Waffe mit Seriennummer vor der Übergabe bereits komplett eingetragen haben. Sein Ordnungsamt wolle das so...meins braucht das nicht, dafür gibts ja den Voreintrag. Nummer und seine WBK-Nummer hat er mir mitgeteilt.

        Kann das sein?
        gruß
        NEIN

        Wie CMark73 schon geschrieben hat, Dein Voreintrag ist ausreichend.

        Im Gegenteil, wenn der Verkäufer kein Händler ist, hat er oder Du auch nix da drinnen rumzuschmieren.

        Lass Dir nichts einreden...

        Mach einen ordenlichen Kaufvertrag - gibt es im Netz ohne Ende und eine Kopie von SEINER WBK - in der Du nochmal die Nummern mit der Waffe überprüfst.
        Fertig.

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          #5
          sorry, hab mich unvollständig ausgedrückt...der kompletteintrag würde natürlich in meinem amt stattfinden. d.h., ich fahre zu meinem ordnungsamt, lasse die waffe mit seriennummer eintragen, und zeige dem verkäufer dann den kompletten eintrag - dann erst übergibt er mir die waffe (und ich ihm das geld).

          ich habe bereits einen revolver (beim händler gekauft), und eine SL-Büchse (von privat) eingetragen. Da reichte der voreintrag zum erwerb, und dann innerhalb von zwei wochen der eintrag der waffe beim amt.

          gruß

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            #6
            Zitat von Schopy Beitrag anzeigen
            sorry, hab mich unvollständig ausgedrückt...der kompletteintrag würde natürlich in meinem amt stattfinden. d.h., ich fahre zu meinem ordnungsamt, lasse die waffe mit seriennummer eintragen, und zeige dem verkäufer dann den kompletten eintrag - dann erst übergibt er mir die waffe (und ich ihm das geld).

            ich habe bereits einen revolver (beim händler gekauft), und eine SL-Büchse (von privat) eingetragen. Da reichte es, innerhalb von zwei wochen nach erwerb beim amt einzutragen.

            gruß
            Nein - denn - DU fährst eintragen und..... der macht in der Zwischenzeit damit Schei... , auf DIch ist sie zugelassen und nu ?

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              #7
              genau das war mein gedanke...langjähriger egun-verkäufer, 100% bewertungen...aber man kann den leuten einfach immer nur bis VOR den kopf schauen...denn mit dem kompletten eintrag habe ich das ding an der backe und muss drauf vertrauen, dass mi der verkäufer die waffe auch übergibt.

              sonst habe ich den schwarzen peter in meiner wbk...und, mal mit der ganz großen verdachtskelle geschöpft, irgendjemand anderes die waffe dazu.

              deshalb die frage, ob irgendwelche ordnungsämter mit pingeliger auslegung der gesetze ebenso verfahren bei KW...

              gruß

              Kommentar


                #8
                Du wirst das von KEINEM Ordnungsamt höhren.
                Das was wir Dir geschrieben haben ist so und das fordert auch keiner anders.
                Ich glaube Dir nicht, dass Dein zuständiges Ordnungsamt diese Methode fordert.

                Das können wir auch noch hinziehen bis sonst wann, aber Fakt ist:
                Du hast den Voreintrag.
                Du hast einen Kauf oder und Überlassungsvertrag.
                Du bist rechtmässiger Besitzer des Neuerwerbs.
                Du musst dieses in der gestzlichen Frist anzeigen.
                Punkt aus.

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                  #9
                  mein OA nicht, angeblich das des verkäufers. mir kommts ja auch spanisch vor, deshalb habe ich diesen thread erstellt...

                  ich rufe da morgen im landkreis oldenburg (OA des verkäufers) einfach mal an - und wenn der sachbearbeiter genauso denkt wie ihr und ich (und meine SB´in im OA Cuxhaven), schreibe ich den verkäufer noch mal freundlich an, er möchte sich bitte auf den aktuellen stand der erwerbsvoraussetzungen bringen...

                  gruß+dank!

                  Kommentar


                    #10
                    Hast Du schon bezahlt ?

                    Wenn er weiter Sperenzchen macht, schreibst ihm, daß er sein Geraffel behalten kann, gehst in nen Laden und kaufst Dir dort was.

                    Ganz einfach, keine Probleme.
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                    Kommentar


                      #11
                      Er (der Verkäufer) kann den Verkauf doch bereits seiner Behörde melden. Die sagt eh Deiner Bescheid und wenn Du zum Eintragen dort bist, weiß der SB oft schon davon.

                      Abgesehen davon hast Du die Waffe eh "rechtlich" an der Backe.

                      Einfach zurücktreten ist könnte uU nicht so einfach sein. Wenn kein Widerrufsrecht vorliegt - es geht ja lediglich um die Übergabemodalitäten - dürfte es schwierig werden.

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                        #12
                        So, Problem geklärt...

                        Beim OA angerufen - die sehr nette Dame hat mir erklärt, dass dort nicht anders als in anderen OA´s verfahren wird...der Verkäufer ist dort persönlich bekannt und wird von denen ebenfalls als seriös eingeschätzt. allenfalls vorsichtig. Was ja nix verkehrtes ist.

                        Anschließend Rücksprache mit dem Verkäufer gehalten, nun alles in Butter. Er war anscheinend tatsächlich auf dem Stand, dass KW nur per Eintrag mit Seriennummer übergeben werden dürfen...warum auch immer. War das vielleicht mal irgendwann so?

                        Mittwoch hole ich das gute Stück also ab...und ist natürlich nicht im voraus bezahlt.

                        gruß+dank für die reichlichen meinungen!

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                          #13
                          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                          Nein - denn - DU fährst eintragen und..... der macht in der Zwischenzeit damit Schei... , auf DIch ist sie zugelassen und nu ?
                          ??? Was will der Autor denn damit gesagt haben ?

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Schopy,

                            was genau hast Du Dir denn gekauft ?

                            Wir diskutieren und beraten hier wie die Weltmeister und wissen gar ned, um was es eigentlich geht, außer Kaliber 9mm.

                            So, was ist es denn nun ? Ein oder mehrere Bilder wären auch nicht schlecht
                            MfG aus der schönen Pfalz

                            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                            Kommentar


                              #15
                              Und bei wem du gekauft hast wäre auch interessant, da mir oldb.-Stadt als auch Kr. Ammerland gut bekannt ist.

                              Diese Information natürlich gerne per Pn.

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