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Waffengesetzgebung in Europa

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    Waffengesetzgebung in Europa

    Moin

    Auf der Rückfahrt einer langen Reise, mit vielen interessanten Eindrücken und Informationen erlaube ich mir einen zugegebenermaßen Zwischenbericht.
    Falls Denkarbeit zu einem anderen-/genaueren Ergebnis führt werde ich hier nachbessern.

    Angekommen in Frankreich, mittendrin, sozusagen Provinz, erschloss sich mir die französische Waffengesetzgebung.

    Falls man Teile meiner Schilderungen nicht logisch verstehen kann ist das so, ich kann es auch nicht immer.

    In Frankreich sind Militärkaliber ab-/bis ? 1945 verboten.
    Daraus ergibt sich, das 8x57 IS nicht geschossen werden darf. 8x57R hingegen schon, da nie Kriegsverwendung anstand.........so weit.
    Ich kenne einen Jäger, der bei Neuf Brisach Probleme mit einer Büchse in 30-06 hatte.
    Er hinterlegte die Büchse an der Grenze und bekam zur Jagd von einem dortigen Bekannten eine Büchse in 8x57IS..........???????????

    Ein Anderer Schützenkollege darf in F an Wettkämpfen in 9 mm Para teilnehmen. Erinnere ich mich recht, ist das durchaus ein vor und nach 45 benutztes Militärkaliber.

    Der Kollege muß in F die Anzahl der Wettkämpfe behördenseits nachweisen und bekommt ein Trainingskontingent erlaubt. Jedoch darf die Gesamterwerbsmenge der Mun 1000 Schuss/a nicht überschreiten.
    Nur in Ausnahmesituationen kann die zuständige Behörde die Gesamtmenge nach oben anpassen.

    In Spanien hingegen ist es etwas undurchsichtiger. Da der §5 des Waffg den §32 aufhebt und zwingender Weise §7 explizid widerspricht, indem er Verbotenes erlaubt (beispielhaft, fast belustigt ) ist es tatsächlich so, das es theoretisch keinen Schießsport gibt, lediglich Luftgewehre gibt es allenthalben, zugegeben mit ordentlicher Leistung, die zur Schädlingsbekämpfung bishin zum Biber ausreicht.

    Der spanische Jäger geht mit der 12/70 BDF auf die Jagd und verpasst der Sau halt schon mal nen Slug mehr............Büchsen sind kaum-/nicht erwerbbar. Kurzwaffen zur Jagd als Fangschusswaffe gedacht sind übrigens weder in Spanien noch in Frankreich möglich.

    Nurmalso, wie ich derzeit über Wafengesetzgebung nachdenke und mich informiere.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    #2
    Zitat von diesel Beitrag anzeigen
    In Spanien hingegen ist es etwas undurchsichtiger. Da der §5 des Waffg den §32 aufhebt und zwingender Weise §7 explizid widerspricht, indem er Verbotenes erlaubt (beispielhaft, fast belustigt ) ist es tatsächlich so, das es theoretisch keinen Schießsport gibt, ...
    Manchmal, aber nur manchmal, bin ich mit unserem WaffG fast zufrieden!
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      nun, soweit ich informiert bin gibt es in Italien auch so eine Einschränkung betreffend Militärkaliber, drum gibts dort auch die 9x21 statt 9x19
      allerdings muss vermutlich diese Einschränkung zeitlich begrenzt sein, da z.B. dort das Kal. 7,65 Parabellum wieder sehr beliebt ist.
      Ich hoffe, meine Angaben waren soweit richtig.
      "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
      Zitat von Kerkermeister
      Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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        #4
        Was Italien angeht, so betrifft die Begrenzung IMHO die aktuell von Polizei und Militär benutzte Kaliber.

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          #5
          Moin

          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
          Manchmal, aber nur manchmal, bin ich mit unserem WaffG fast zufrieden!
          Geht mir fast auch so. Tatsächlich sehen die spanischen und französischen Kollegen das deutsche Waffengesetz als sehr liberal an.......

          Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
          Was Italien angeht, so betrifft die Begrenzung IMHO die aktuell von Polizei und Militär benutzte Kaliber.
          Jepp, genau aus diesem Grund ist die 7,62 x 51 mm NATO dort nicht erlaubt, die .308 Win hingegen schon, da sie die Zivilausführung des Militärkalibers darstellt.

          Zumindest erklärte mir das ein Italiener so.

          9mm Para darf man seiner Angabe nach in Italien aus Revolvern verschießen. Die Genehmigung von Pistolen würde meist von der Behörde abgelehnt.
          Insgesamt darf man als Sportschütze 200 Schuß Kurzwaffenmunition auf Ständen verkaufen, muß die Kaufmenge tatsächlich auch restlos verschießen.
          Jagdwaffenmunition darf man in Summe 1500 Schuß haben.

          Interessant ist, wenn man in Italien mit einem Unterhebelrepetierer in .357mag zur Jagd geht darf man offenbar das große Kontingent besitzen.

          Da stimmt auch was nicht.

          stefan
          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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            #6
            Hallo zusammen,

            ich möchte hierauf verweisen: Waffen in Demokratien von Katja Triebel

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