stehe mit meiner Behörde in Bayern auf Konfrontationskurs. Folgender Sachverhalt. Habe am 30.06.2010 und am 12.10.2010 zwei Waffen eintragen lassen; eine auf die gelbe und eine auf die grüne WBK. So weit so gut, hat auch funktioniert.
Doch gestern am 14.01.2011 wollte ich zwei weitere Waffen auf die gelbe eintragen lassen, erworben am 05.01.2011 und am 11.01.2011, da die 6-Monate vorbei waren. Die Behörde weigerte sich und trug mir nur 1 Waffe ein, angeblich wegen der 2/6 Regelung. Die zweite Waffe müsse ich dem Verkäufer wieder zurückschicken und der muß sie dann wieder in seine WBK eintragen lassen. Der SB schickte mich nachhause und solle am Montag wieder kommen, wenn meine zugeordnete Sbine wieder anwesend ist; draußen warten noch andere Personen, hat jetzt keine Zeit zum diskutieren und verwies mich zur Tür. Ich finde, das ist Schikane.
Da der Erwerb der vorletzten Waffe, also am 30.06.2010 statt fand, hatte ich doch die 6-Monatsfrist eingehalten und könnte ab 30.12.2010 eine neue Waffe erwerben. Auf der neuen gelben steht auf der Rückseite, dass ich innerhalb von 6 Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben darf.
Wie seht Ihr das Problem. Darf die Behörde mir den Eintrag für den zweiten erworbenen Repetierer verweigern ?
Besten Dank im voraus für euer Feedback !!!
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