SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Regelmäßigkeit pro Feuerwaffe?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Regelmäßigkeit pro Feuerwaffe?

    Hi,

    mal eine Frage zur regelmäßigen Ausübung des Schießsports (pro Feuerwaffe)-
    Ich habe eine Kurz und eine Langwaffe. Langwaffenschießen kann ich bei uns im Verein alle 2 Wochen, Kurzwaffe jede Woche. Die Zeit auf dem Langwaffenstand beträgt gerade mal eine knappe Stunde, reicht also im großen und ganzen nur für eine Langwaffe (wenn man die Wartezeiten an den 4 Ständen berücksichtigt). Wie ist es dann eigentlich genau geregelt wenn ich mir zb. in nächster zeit eine KK Büchse und ein Ordonanz Gewehr kaufen würde? Dann hätte ich 3 Langwaffen könnte aber nur alle 2 Wochen eine dieser Waffen schießen. Wie sieht es der Gesetzgeber damit? Schießen gehe ich jede Woche, entweder Kurz oder Lang. Ist eine Frage die mich interessiert da ich mal gehört habe das bei Waffen die nicht mehr regelmäßig genuzt würden das Bedürnis für die entsprechende Waffe entzogen würde. Wie seht ihr es?

    Gruß David

    #2
    Es geht nur darum das du regelmäßig deinen Sport ausübst.
    Niemand kann von dir verlangen das du 18 mal im Jahr jede deiner Waffen schießt.

    Auch wenn du die 18 mal nicht mit deiner eigenen Waffe schießen würdest, würdest du trotzdem dadurch dein Bedürfnis haben.

    EDIT:

    Bei uns im Verein tragen wir unsere Trainingsdurchgänge immer in Karten ein, die im Schützenhaus verbleiben.
    Darauf tragen wir grundsätzlich auch nur in Form von "GK/KK 25m/50m/100m" ein, je nachdem was zutrifft.
    Gar keine spezifische Waffe oder Kaliber.
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      also zumindestens in Bayern reichen 12 mal regelmäßiges Training insgesamt im Jahr ( jeden Monat einmal) m. erlaubnispflichtigen Waffen aus! Aussage meines SB.Das bringe ich persönlich locker 3x zusammen.


      Die 18mal brauchts nur bei der Erstbeantragung einer WBK oder wenn unregelmäßig geschossen wird,z.B. Du bist 4 Monate nicht am Stand weil Krank,Arbeitsmäßig nicht im Land usw. - dann gehst Du halt ein paar Wochen lang 2-3 mal zum schießen u.es paßt wieder


      Also 2/6er beachten, KK- u. Ordonanzgewehr kaufen u. Spaß haben !

      Grüße Markus

      Kommentar


        #4
        Na dann ist es ja ok. Dann kann ich mir beruhigt die "Gelbe" beantragen, demnächst

        Gruß David

        Kommentar


          #5
          Zitat von David Beitrag anzeigen
          Na dann ist es ja ok. Dann kann ich mir beruhigt die "Gelbe" beantragen, demnächst

          Gruß David
          Warum nicht sofort??
          No place for second best!
          (Accuracy international)

          Kommentar


            #6
            Weil ich seit Februar einen Halbautomaten und eine Kurzwaffe erworben habe.

            Gruß David

            Kommentar


              #7
              Moin

              Ich weiß nicht, wie lange der Genehmigungsvorgang bei euch dauert. Aber erstmal muß der Verband das Bedürfnis bestätigen, dann die Behörde die persönliche Zuverlässigkeit überprüfen.
              Das kann schon einige Wochen dauern, wenn man Pech hat.
              Ich würde an Deiner Stelle die Gelbe bald beantragen, auf das Du pünktlich im August einkaufen gehen kannst.

              stefan
              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

              Kommentar


                #8
                Zitat von David Beitrag anzeigen
                Weil ich seit Februar einen Halbautomaten und eine Kurzwaffe erworben habe.

                Gruß David
                Ja und?Die gelbe WBK kannst Du völlig unabhängig von der grünen beantragen, insofern Dir Dein Verband das Bedürfnis bescheinigt!Du hast lediglich die 2/6tel Regelung zu beachten!
                No place for second best!
                (Accuracy international)

                Kommentar


                  #9
                  Das will ich ja demnächst machen

                  Gruß David

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                    Ja und?Die gelbe WBK kannst Du völlig unabhängig von der grünen beantragen, insofern Dir Dein Verband das Bedürfnis bescheinigt!Du hast lediglich die 2/6tel Regelung zu beachten!
                    Das wird aber sicherlich auch von Dachverband zu Dachverband (vielleicht auch Bundesland) anders geregelt sein bzw. durchgeführt werden.

                    Ich wollte heute einen Antrag beim Dachverband über den Verein bezüglich einer Vorderschaftrepetierflinte beantragten, damit ich rechtzeitig kaufen kann. Allerdings will der Dachverband diesen Antrag von mir erst im Oktober bearbeiten, da dann das halbe Jahr erst herum ist, seit dem ich mir den letzten Voreintrag geholt habe. Die halten sich bei uns wohl sehr an die Regel „2 Waffen im halben Jahr“, aber übersehen, dass es nur um den Voreintrag geht und nicht um das kaufen einer Waffe. Hoffe doch mal, dass die wissen, dass ein Voreintrag 1 Jahr gültig ist.

                    Als ich mir damals zuerst die grüne WBK (für 9mm Pistole) und gleichzeitig die gelbe (für K98) geholt habe, hatte man mir auch nicht den Voreintrag für Revolver gegeben, da nur 2 Waffen im halben Jahr. Die Behörde hatte sich auch gewundert, weil die auch meinten „Ist doch 1 Jahr gültig“ und Geld hätte ich auch noch gespart.

                    Vielleicht wird dass bei dem Dachverband von David genauso gemacht? Die sagen sich „hat doch erst 2 Stück gekauft“ und dann braucht er auch noch keine gelbe, weil er erst in 6 Monaten eine neue kaufen darf.

                    Richtig ist es jedenfalls aus meiner Sicht nicht, außer dass man vielleicht max. 4 Waffen auf einmal sich eintragen lässt, um so innerhalb 1 Jahres 4 Stück auf die grüne zu kaufen. Letztendlich zieht mir doch die Behörde die Löffel lang wenn ich heute 2 Waffen und in 3 Wochen nochmals 2 Waffen kaufe. Dem Dachverband muss ich die Waffen doch nicht melden und was auf meiner gelben WBK steht erfahren die auch nicht nachträglich.

                    Oliver

                    Kommentar


                      #11
                      Bezüglich der 2/6 Regelung würde ich gegenüber meinem Verband ebenfalls mit der Gültigkeit des Antrags argumentieren.
                      Wenn ich mit dem NEUantrag erst die 6 Monate warte, verzögert sich der NeuERWERB wiederum erheblich.
                      Das ist im Gesetzt so nicht gefordert.
                      Im Reservistenverband wollte man einem meiner Kameraden ebenso die Bewilligung verweigern. Ich hatte damit argumentiert, daß die ERLAUBNISBEHÖRDE die Regelung zu überwachen hat, nicht der Verband, und der Kamerad bekam drei Bewilligungen in einem Rutsch.

                      Die regelmäßige Ausübung des Schießsports kann man nur dann mit 12 Schießen/Jahr erfüllen, wenn tatsächlich in JEDEM Monat mindestens ein Schießen stattfindet. Fällt nur EIN Monat aus, zieht die Forderung nach 18 Schießen / Jahr !
                      Wobei die Behörden durchaus darauf achten, daß auch diese 18 Schießen relativ gleichmäßig verteilt sind.
                      2 x 9 Schießen in zwei Monaten werden da nicht akzeptiert.

                      rechtmäßig grüßt
                      der Gunner
                      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                      , aktueller denn je)

                      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X