mal eine Frage zur regelmäßigen Ausübung des Schießsports (pro Feuerwaffe)-
Ich habe eine Kurz und eine Langwaffe. Langwaffenschießen kann ich bei uns im Verein alle 2 Wochen, Kurzwaffe jede Woche. Die Zeit auf dem Langwaffenstand beträgt gerade mal eine knappe Stunde, reicht also im großen und ganzen nur für eine Langwaffe (wenn man die Wartezeiten an den 4 Ständen berücksichtigt). Wie ist es dann eigentlich genau geregelt wenn ich mir zb. in nächster zeit eine KK Büchse und ein Ordonanz Gewehr kaufen würde? Dann hätte ich 3 Langwaffen könnte aber nur alle 2 Wochen eine dieser Waffen schießen. Wie sieht es der Gesetzgeber damit? Schießen gehe ich jede Woche, entweder Kurz oder Lang. Ist eine Frage die mich interessiert da ich mal gehört habe das bei Waffen die nicht mehr regelmäßig genuzt würden das Bedürnis für die entsprechende Waffe entzogen würde. Wie seht ihr es?
Gruß David
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