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Training zählt nicht für Bedürfnisnachweis?

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    Training zählt nicht für Bedürfnisnachweis?

    Hallo zusammen, ich war heute zum ersten mal beim Kranzlschießen, sonst immer nur normales Training. Da wurde mir gesagt dass für den Bedürfnisnachweis Training nicht zählt, es müssen Ergebnisse vorliegen. Stimmt das so, wäre ziemlich ärgerlich für mich

    Gruß Marinus
    .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

    #2
    Entweder es will dich jemand veräppeln, oder dieser jemand hat keine Ahnung. Als Bedürfnisnachweis für deine erste WBK (bzw Grundkontingent), reicht das regelmäßige Training vollkommen aus.
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      Hallo,

      als Bedürfnisvoraussetzung zum Erwerb der ersten eigenen Waffen gilt nach dem WaffG der Nachweis des regelmäßigen Trainings, nicht das Vorliegen irgendwelcher Ringzahlen. Dies wird erst beim Antrag auf Waffen relevant, die über das Grundkontingent hinausgehen.

      Wer etwas anderes behauptet, sollte es besser auch belegen können.

      Gruß,

      Bernhard

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        #4
        Dann bin ich ja beruhigt, es wurde halt gemeint weil das Training nicht den Disziplinen entspricht, es keine Wertung gibt und so weiter. Zum Training werd ich eh nicht mehr oft gehen, alles was einem da beigebracht wird ist wie man die Waffen lädt und solang alles auf der Scheibe ist passt das dann schon und es wird sich nicht mehr um einen gekümmert. Eigentlich hab ich damit ein halbes Jahr verschwendet und mir viel falsches angewohnt, echt schade
        .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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          #5
          Das kommt drauf an. Es kann passieren, dass es nicht als Training zählt wenn kein Ergebinis eingetragen ist. Es wird ja eigentlich nur die Anwesenheit in den Listen eingetragen.
          Bei uns im Verein wird daher immer darauf geachtet, dass ein Ergebnis in die Anwesenheitslisten eingetragen wird. Ich kann mal nachfragen, aber anscheinend gab es da mal Diskussionen.

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            #6
            Einige Verbände halten es so, Trainingsnachweiss nur mit Ergebniss und/oder Teilname an Wettkämpfen ist ein muss... Sowas kam einem schon öfters zu Ohren

            Richtig vom Gesetz her ist es nicht! Hier steht schwarz auf weiss regelmässiges Training! Zumindest wenn man innerhalb des zugestandenen Grundkontingents bleibt...
            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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              #7
              Kann mich dem nur anschließen. Solange du dein Grundkontingent noch nicht ausgeschöpft hast, reicht ein reguläres Training vollkommen aus. Erst wenn zusätzliche Waffen beantragt werden, werden Wettkämpfe relevant.

              Hier mal der vollständigkeit halber mal der betreffende Auszug aus dem Waffengesetz (den wichtigen Teil habe ich in Gunner'scher Manier hervorgehoben ):

              § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
              (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
              (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
              1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
              2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
              Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
              (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
              1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
              2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
              und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat
              .

              (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
              Grüße

              Thomas
              Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                #8
                Danke euch, ich werd dann das nächste mal nochmal nachfragen. Wenn wir anständige Leihwaffen hätten wär's mir ja fast Wurst ob ich noch ein halbes Jahr länger warten muss oder nicht...
                .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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