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FvLW e.V. bringt Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

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    FvLW e.V. bringt Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

    Sehr geehrte Legalwaffenbesitzer,
    liebe Community,

    jetzt wird es Ernst und wir greifen die Idee der Rechtssatzverfassungsbeschwerde auf. Wir, die FvLW e.V., haben die juristische Machbarkeit und das finanzielle Risiko der Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht anlassbezogenen Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen von mehreren Anwaltskanzleien prüfen lassen. Die involvierten Anwälte sind alle BGH erfahren.

    Diese Anwälte halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt.

    Hierzu muss als erstes ein Gutachten erstellt werden. Die Kosten dafür schlagen mit 2.000 -–2.500 € zu Buche.
    Für den Prozess rechnen wir mit 7.000 - 8.000 €.
    Alles in Allem also ca. 10.000 €.
    Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

    Wir haben die in "Waffen-online" bekundete Spendenbereitschaft mal überschlagen und sind auf ein Volumen von rund 8.000 € gekommen. Unter diesen Umständen ist die FvLW e.V. bereit, die Klage zu führen. Es muss Euch aber klar sein, dass die 80% der Gesamtkosten von Euch kommen müssen. Alleine aus Vereinsmitteln können wir das nicht stemmen.

    Wir haben bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M. ein Spendenkonto eingerichtet. Konto-Nummer 302700061 BLZ 50070024

    Dass ein solcher Prozess auch mit negativem Ausgang enden kann sollte jedem klar sein!


    Das angegebene Konto wird offen geführt und ist jederzeit prüfbar. Einahmen und Ausgaben über dieses Konto werden wir im 14- tägigen Turnus auf unserer Homepage veröffentlichen. Bei negativem Ausgang, bzw. bei zu geringem Spendenaufkommen ist aus unserer Sicht eine Rückerstattung nicht durchführbar, da der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten in keinem Verhältnis stehen würden.

    Konkret würde es bedeuten, dass das eingezahlte Geld für andere unser Thema betreffende Aktionen genutzt werden sollte.

    Wir agieren in Eurem, im Interesse aller Legalwaffenbesitzer!

    "Leitet bitte den Spendenaufruf über vorhandene Mailpools weiter
    -
    wir brauchen jede Unterstützung"


    Manfred Kübel für die FvLW e.V.

    #2
    Rückerstattung hin oder her,
    es sollte jedem klar sein, daß das neue WaffG ohne Änderung des Grundgesetzes dieses teilweise auszuhebeln versucht.

    Eine Klage dagegen halte ich für durchaus "gewinnbar".
    Es wundert mich nur, daß keiner der "großen" Verbände bisher Schritte unternommen hat.

    abwartend grüßt
    der Gunner

    ...und sofern nach meinem Urlaub noch 'was übrig ist, wäre ich durchaus bereit, etwas zu spenden !
    (Grund)Recht muß Recht bleiben !
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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