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rechliche frage zum verkauf eines luftgewehr

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    rechliche frage zum verkauf eines luftgewehr

    hallo leute,

    ich bin besitzer eines hw97k in der starken version. bei uns in österreich ja soweit auch kein problem!

    das problem ist das ich es vor 3 jahren gekauft habe, um gelegnetlich mal ein bisschen dosen zu schießen und ähnliches. allerdings kam ich aus familiären gründen nie wirklich dazu es zu nutzen. (hab max. 30 schuss abgefeuert)

    nun, da ich mit frau, kind, zwei hunden, einigen reptilien und anderen hobbies auch künftig nicht die zeit finden werde, hab ich mich entschlossen es zu verkaufen.

    nun zu meiner eigentlichen frage!
    da der markt in österreich relativ klein ist habe ich mir überlegt, es über ein deutsches forum zum verkauf anzubieten. allerdings ist das gute stück in deutschland ja ewb pflichtig, und da ich keinerlei ahnung davon habe, unter welchen umständen ich das teil auch nach deutschland verkaufen kann, wollte ich euch bitten mir dazu infos zu geben! muß ich von einem deutschen käufer eine ewb karte verlangen (wie sieht die aus), kann ich es einfach so nach deutschland versenden, ......
    hab keine lust mich auf welche art auch immer strafbar zu machen, und bitte euch um hilfe!


    lg
    hannibal

    #2
    Hallo Hannibal
    Das Luftgewehr ist hier erwerbbar auf Jagdschein, alte WBK gelb, neue WBK gelb und auf WBK grün.Lass Dir einen Scan des Persos und der WBK schicken und den Namen und die Rufnummer des Sachbearbeiters der Ordnungsbehörde geben, der für den Erwerber zuständig ist!Wie das mit einer eventuellen Ausfuhrgenehmigung bei Euch aussieht, weiss ich nicht!Ich habe bislang 2 Repetierer nach Österreich verkauft ohne Probleme!
    Gruss Chris
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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