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Händler verweigert Widerruf, eure Meinung gefragt.

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    Händler verweigert Widerruf, eure Meinung gefragt.

    Folgender Sachverhalt.

    Ich habe für Vereinsmitglieder und Freunde eine Sammelbestellung von Magazinen und Magazinböden gemacht. Dies war bei einem Internethändler der das Abends nach Feierabend macht und auf seiner Seite nur eine Händynummer angibt.

    Gesamtbetrag ca. 250.-Euro. Ich habe die Magazine verteilt und eine Person wollte 5 Glock Magazinböden dann nicht haben und ich habe einen Widerruf und die Böden zusammen innerhalb der zwei Wochenfrist zurückgeschickt. Wert 40.- Euro. Zurückgeschickt auf meine Kosten. Ich wollte nur die 40.- Euro Warenwert zurück.

    Der Händler teilt mir jetzt mit, er akzeptiere den Wideruf nicht, Er würde mir die Magazinböden wieder zuschicken, oder ich soll die gesamte Bestellung zurückschicken. Es gäbe keinerlei Anspruch nur einen Teil der Ware zurück zu schicken. Ich habe ihm erklärt, dass dies nicht so einfach geht, da ich die Magazine natürlich schon verteilt habe.

    Ich möchte erst Mal keinen Namen nennen, weil ich immer noch hoffe, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt. Außerdem will ich nicht, dass es hier als Händlerbashing ausgelegt wird.

    Ihr bestellt doch bestimmt auch öfter im Verein zusammen. Aber auch sonst ist es doch bei Bestellungen im Internet so, dass man evtl. bei einer Bestellung von mehreren Kleidungsstücken eins zurück schickt.

    Wie seht Ihr das?

    Wie ist das rechtlich?

    Danke für eure Antworten

    #2
    Zitat von Ralfpw Beitrag anzeigen
    Folgender Sachverhalt.



    Ihr bestellt doch bestimmt auch öfter im Verein zusammen. Aber auch sonst ist es doch bei Bestellungen im Internet so, dass man evtl. bei einer Bestellung von mehreren Kleidungsstücken eins zurück schickt.

    Wie seht Ihr das?
    Moin, also die Überschrift ist ja schonmal nicht ganz richtig. Er nimmt es ja zurück, nur als komplett Paket.
    Gab es denn auf die Sammelbestellung einen Nachlass ?

    Und ich bestell im Verein nichts zusammen ohne die Kohle dafür zu bekommen und das im Voraus mit Ausnahme von Vertrauenswürdigen Personen.
    Es gibt ihn immer den Depp der für andere bestellt und den Vollpfosten der sein Teil dann nicht nimmt.

    Ich sehe es so, alles einsammeln und zurückschicken und die anderen können sich beim Rückzieher bedanken.

    Rechtlich hab ich keine Ahnung was in den Geschäftsbedingungen steht.

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      #3
      Das kann dir so niemand beantworten. aber in der Regel bezieht sich der Widerruf auf jeglichen Teil der Bestellung und nicht nur auf diese gesammt.

      den Hintergrund kann ich jetzt auch nicht ganz verstehen.

      handelt es sich denn um Massenware?

      Aber eins bleibt noch zu sagen...Klasse Schützenkameraden!

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        #4
        kommt es wieder in Mode in verschiedenen Foren die selbe Frage zu stellen?!? bei wo hast du doch schon die Antwort erhalten, sogar mit Gerichtsurteil!!!
        du hast das recht auch eine Teilmenge der Bestellung zurück zu geben! Dazu ist der Händler verpflichtet!!!
        "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

        "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

        "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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          #5
          @ Erich

          Habe schon häufig zusammen bestellt. Teilweise ich, oder ich habe mich an einer Bestellung beteiligt. War die letzten 15 Jahre problemlos. Natürlich hat immer mal ein Schütze was zurückgeschickt.

          Händler haben immer problemlos den Widerruf akzeptiert.

          @Simon

          Ja absolute Massenware. Original Glock Teile. Die auch nicht extra bestellt werden mußten sondern vorrätig waren.

          @Hangman

          Es sind ja nicht alle in allen Foren unterwegs. Deshalb hatte ich es gleichzeitig eingestellt. Vielen Dank für deine rechtliche Einschätzung, die meine bestätigt.
          Zuletzt geändert von Ralfpw; 16.03.2017, 13:31.

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            #6
            ich würde das verhalten dieses "kameraden" bei euch im verein kund tun, damit gleich jeder weiß woran man bei dem ist und was zukünftig von ihm zu erwarten ist!
            "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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              #7
              Eigentlich sehe ich die Schuld beim Händler. Ich habe auch schon an einer Sammelbestellung teilgenommen und einen Artikel zurückgeschickt. Finde daran auch nichts verwerfliches. Wurde in 15 Jahren seit ich im Verein bin von allen Händlern problemlos akzeptiert.

              Und im Verein einen Schützenkamerad wegen so etwas bei anderen anschwärzen würde ich persönlich nicht tun. Finde ich eher unsportlich. Er hat doch ein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Händler weigert sich nur ihm das gesetzliche Recht zu gewähren. (In diesem Fall mir, da ich der Besteller und somit Vertragspartner bin) Vermutlich weil er hofft für diesen Betrag nicht verklagt zu werden.

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                #8
                es geht hier ja nicht ums "anschwärzen"!

                wenn ich mich einer sammelbestellung anschliesse, und der kollege der das für mich übernimmt schon auf "vorauszahlung" verzichtet weil er davon ausgeht: "die kumpels lassen mich schon nicht auf den kosten sitzen", dann hab ich auch gefälligst die zeche zu bezahlen die ich in auftrag gegeben habe!

                das ist eine sache des anstandes!!!

                wenn der "kumpel" dann die sachen nicht haben will (aus welchem grund auch immer) dann kannst du ihm die rechnung geben und er soll sich selber um die rückabwicklung kümmern!!!
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                  #9
                  @Hangman

                  Da hast Du natürlich zu 100% Recht. Bin ich ganz bei Dir.

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                    #10
                    Genau.. das was man da immer nicht mit einbezieht ist die Zeit für Recherche, Händlerkontakt, Bestellung und Fahrten zur Posten und Verpacken etc.

                    Daher find ich das nicht okay, wenn dann jmd abspringt. Zudem bei Massenware es halt klar war was bestellt ist und was kommen wird.

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                      #11
                      Grundsätzlich sind Rücksendungen für den Verkäufer natürlich ärgerlich.
                      Es bedeutet die Ware muss geprüft werden, muss wieder eingebucht werden.

                      Und wer als Händler nicht seine AGB entsprechend hat, zahlt auch noch die Versandkosten.


                      Rücksendungen können vorkommen, in dem geschilderten Fall ist es halt ärgerlich, da würde ich mir als Käufer überlegen was ich da für Kollegen im Verein habe.......

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                        #12
                        Hallo Matthias,

                        Wir hatten ja neulich auch Kontakt. (DPMS aber leider momentan nicht lieferbar). Wobei die ja WBK pflichtig.

                        Wenn ich jetzt in Deinem Shop verschiedene Teile bestelle, kann ich die dann auch nur komplett oder gar nicht widerrufen. Wäre ja völlig blöd. Denn dann müsste ich ja alles zurückschicken und dann die Teile die ich behalten wollte neu bestellen.

                        Ich hoffe das ist bei Dir nicht so. Wüsste es aber gerne vorher wie Du das siehst.

                        Wobei es meiner Meinung nach ein gesetzlicher Anspruch ist. Dieser wurde auch gerichtlich schon mehrfach so entschieden.

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                          #13
                          Klar kannst du nur Teile der Lieferung zurücksenden.
                          Oder auch alles...

                          Den Rechtsanspruch sehen wir auch und handhaben das auch so.

                          Daher also kein Problem.


                          Wobei eines auch klar ist, und da stehe ich dazu auch wenn jetzt wieder einige Weinen...... wer es übertreibt, der kann ggf. mal feststellen, das es KEINEN Rechtsanspruch gibt, beliefert zu werden. Ganz einfach
                          Zuletzt geändert von Matthias Horner; 20.03.2017, 10:23.

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                            #14
                            Rechtlich ist es nun mal so, dass laut Gesetz der Widerruf nur für die Gesamtsendung gilt.

                            Was der Händler daraus macht ist seine Sache.

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                              #15
                              So und wo steht das, dass nur die gesamte Bestellung widerrufen werden kann?

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