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Langwaffen...Hammer mit Schweisspunkt fixieren notwendig?

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    Langwaffen...Hammer mit Schweisspunkt fixieren notwendig?

    Hallo zusammen!

    Auf einigen Webseiten sind Vorschriften für Deko-Langwaffen sowie für Deko-Kurzwaffen veröffentlicht.

    Bei den Vorschriften für Kurzwaffen lese ich heraus, dass der Abzugsmechanismus u.a. durch Fixierung des Hammers (Schweisspunkt) blockiert sein muss.

    Bei den Vorschriften für die Deko-Langwaffen vermisse ich diesen Passus aber.

    Händler wie z.B. ZIB verkaufen Deko-Langwaffen wie MPi-Kalashnikov jedoch nur mit fixiertem Hammer.

    Ist das denn nach deutschem Recht überhaupt notwendig?


    Grüße
    Das deutsche Waffengesetz ist ein gutes, die Probleme liegen woanders.

    #2
    Nein es ist nicht notwendig.
    Wer so etwas kauft ist selbst Schuld.

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      #3
      Hallo,
      ich bin neu hier im Forum weil ich auf der Suche nach einer möglichst guten AK Deko bin.
      Ich habe schon eine PPSh41. Diese lässt sich spannen und abschlagen und das wohl legal soweit ich mich da schlau gelesen habe. Erstens weil keine Kurzwaffe zweitens keine Kriegswaffe weil vor September 1945 in einer Streitkraft eingeführt.
      Nun zur AK47 - keine Kurzwaffe ok, aber definitiv ist sie eine Kriegswaffe.
      Ist es bei ihr nun legal wenn man ein Modell besitzt was sich ebenso spannen und abschlagen lässt.
      Bei ZIB werden nur verschweisste angeboten, anderswo gibt es auch welche ohne Schweisspunkt im Abzugsmechanismus.
      Für ein Klärung mit Gesetzestext wäre ich sehr dankbar.
      In diesem Thread steht ja kein Problem, weiter oben wo eine Deko Trainings AK zurückgerüstet werden soll steht nein, das ist illegal.
      2mal das selbe Problem mit kpl. unterschiedlicher Aussage.

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        #4
        Hr Dr.,
        sie werden hierzu derzeitig keine belegbar richtige Antwort finden können, da es nach der Einführung des WaffG 2003 keine angepasste Vorschrift zur Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen gibt. Die alte Vorschrift wurde ausser Kraft gesetzt und sollte “zeitnah“ ersetzt werden. Wir warten noch heute darauf. Es sind ja nur 12 Jahre vergangen, da dürfen wir noch hoffen...
        Alle “Zertifikate“, die eine gesetzeskonforme Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen attestieren sollen, sind reines Wunschdenken der Anbieter.
        Man legt zur Zeit die alte Norm zu Grunde, dies ist formaljuristisch aber nicht mehr verbindlich.

        Abwartend grüßt
        der Gunner
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Herr Gunner
          Danke für die Antwort. So sind ja dann die verschiedenen Deaktivierungen ansatzweise zu erklären.
          Aus der jetzigen Sicht würde dann ja kein Problem bestehen sich eine abschlagbare AK anzueignen.
          Vermutlich ist sie dann aber nicht gesetzeskonform sobald die neue Verordnung dann vorliegt, sofern nach 12 Jahren noch damit zu rechnen ist.
          Habe ich das soweit richtig zusammengefasst ?

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            #6
            Ja, das kann man dir so unterstellen.

            Wenn du eine deaktivierte AK haben möchtest, so suchst du dir am besten einen Händler, der Dekoteilesätze anbietet. Diesen Teilesatz darfst du zwar nicht zusammensetzen, hast dafür aber die wenigsten Abänderungen an der Waffe. Manche Händler kriegen rechtswidrige Erweiterungen der Dekoabänderungen von ihren Behörden vorgelegt, so nach dem Motto "Entweder du bruzzelst alle Gehäuseteile fest zusammen, oder wir kassieren deine Waffenhandelslizenz ein!".
            Das mit den deaktivierten Kriegswaffen ist halt so eine Sache. Du kannst so ein Dekoteil zu einem Zeitpunkt kaufen, an dem alle Richtlinien zur Deaktivierung eingehalten wurden und wenig später ändert man die Richtlinien. Somit besitzt im Nachhinein eine illegale Dekowaffe. Deshalb haben viele Händler 2003 Werbung damit gemacht, die alten Dekoteilesätze von Altbesitzern entgeltlich zusammen zu bruzzeln und so ein Pseudozertifikat auszuhändigen. Diese Aktion wurde aber sehr schnell wieder eingestellt. Offiziell haben anscheinend nur noch die Beschussämter das Recht Zertifikate auszustellen.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #7
              Das entwickelt sich zu einem interessanten Thema.
              Irgendwie habe ich den Eindruck das hier die Grautöne schon eine ausgeprägte Grauzone erschaffen haben.

              Thema Teilesatz:
              Da ist ja auch die Frage wie es aussieht wenn ich mir nach und nach meine Wunsch AK aus Einzelteilen selber zusammenstelle.
              Soweit ich das Thema zur Zeit überblicke gibt es die AK ja fast bzw kpl in Teilen.
              Preislich liegt es vermutlich über einer kpl. Dekowaffe, aber mich würde die rechtliche Einstufung eines frei käuflichen, zusammengefügten Teilesammelsuriums interessieren.
              Zumal, wenn ich bei diesem zB. den Lauf durch ein massives Drehteil ohne durchgehende Bohrung und Patronenlager ersetzen würde.
              Ist das ganze dann überhaupt eine Dekowaffe?
              Oder nur eine Anscheinswaffe?
              Dies Vorgehen hätte den Vorteil bei eventuellen Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein, da man ja nie eine kpl Waffe erworben hat, oder aber nicht ausreichend verändert erworben hat etc.

              Fragen über Fragen....

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                #8
                Das Problem beruht im Moment einfach darauf,
                daß niemand sagen kann, wann die Kriegswaffe ihre Eigenschaften endgültig verloren hat.
                Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt sie dem KWKG, deaktivierte Kriegswaffen fallen anschließend eventuell unter das WaffG, je nachdem, ob die Reste unter Kurz- o. Langwaffe fallen...

                Mir ist das Ganze im Moment zu heikel, um mich damit in die Nesseln zu setzen.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Das Problem beruht im Moment einfach darauf,
                  daß niemand sagen kann, wann die Kriegswaffe ihre Eigenschaften endgültig verloren hat.
                  So ist es!

                  Ein paar Beispiele von Dekoteilesätzen (Händlerangebote in Deutschland) aus meinen vielen Waffenbörsenbesuchen der letzten 20 Jahre.

                  1995
                  MPi VZ26 Lauf und Verschluss so deaktiviert, wie wir es üblicherweise so kennen. Dazu Schweißpunkte im Gehäuse und Griffstück. Damit war das zusammensetzen zu einer Dekowaffe unmöglich. Selbst das Einsetzen eines Magazins ging nicht.

                  1998
                  MG34 nur Lauf und Verschluss abgeändert. Zusammensetzen der Dekowaffe möglich.

                  1999
                  MG42 Lauf und Verschluss abgeändert. Zusätzlich dicker Schweißpunkt auf dem Bodenstück. Zusammenbau nur mit anderem Bodenstück möglich.

                  2000
                  MPi 40 Lauf und Verschluss abgeändert. Stahlstifte ins Gehäuse eingeschweißt, um Zusammenbau zu verhindern.
                  Bei diversen LMGs die Rohrwechselklappe fest geschweißt.

                  Der Zusammenbau von Dekoteilesätzen zu einer Anscheiswaffe war generell verboten. Ausnahme nicht tragbare Dekowaffen. Z.B. MG34 und 42 als Dekowaffe auf Lafette fest geschweißt. Je nach Bundesland war das aber auch nicht gern gesehen.

                  Ab 2003 waren wieder Dekoteilesätze nur mit abgeändertem Lauf und Verschluss auf Börsen und im Internet erhältlich. Die Geschichte mit der fest geschweißten Rohrwechselklappe ist seit dem aber auch noch so eine wackelige Angelegenheit. Zusammenbau von Teilesätzen ist aber immer noch nicht gestattet.
                  Aber nicht zerlegbare Deko-Kriegswaffen sind erlaubt, da es den alten Anscheinsparagraphen nicht mehr gibt. Je nach Händler sind bei diesen Waffen Schlagstück, Magazin und ggf. das Gehäuse fest geschweißt.

                  Aber im Prinzip ist es egal, ob man einen Dekoteilesatz oder so ein zusammengebruzzeltes Ding besitzt, man bewegt sich immer noch in einer Grauzone. Ändert sich die Richtlinie zur Abänderung von Kriegswaffen, ist man quasi dazu verpflichtet, seine Deko-Kriegswaffen auch nachträglich weiter abändern zu lassen. Ist natürlich sehr ärgerlich, wenn einige Abänderungen später wieder aufgehoben werden.

                  Abschließend kann man sagen, dass man sich durch den Besitz von Deko-Kriegswaffen immer Ärger einhandeln kann. Wie soll man denn nachweisen, dass die Dinger zu jeder Zeit immer den entsprechenden Richtlinien abgeändert waren oder sind.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #10
                    Danke für eure umfassenden Erklärungen.
                    Dann lasse ich da vorerst die Finger von bis die Gesetzeslage hierfür eindeutig geklärt ist.
                    So gesehen gefallen mir die entsprechenden Modelle vor Sept. 1945 dann doch besser. Da gibt es ja auch noch etliche schöne Sammlerstücke.

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                      #11
                      Denke aber bitte daran, dass die LMGs bis September 1945 weiterhin unter's KWKG fallen.
                      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                      Peter Ustinov

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                        #12
                        Alles ohne Wasserkühlung ich weiß. Danke. Aber MGs sind eh nicht mein Ding.
                        Da hätte ich eher gerne ne Luger und nen STG 44 als nächstes.
                        Aber beides recht teuer leider. Deswegen bleib ich wohl vorerst bei den Russenmodellen. Da mag ich einfach die simple funktionelle Art.
                        Eventuell leg ich mir als nächstes ein SKS 45 zu. Ist ja fast der Vorgänger der AK und verwendet schon dieselbe Mun.
                        Aber gut ich weiche vom Thema ab.

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