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Welche Waffe ist das? (altes Flobertgewehr?)

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    Welche Waffe ist das? (altes Flobertgewehr?)

    Guten Tag,

    ich habe eine Waffe geerbt.
    Könnt Ihr mir bei der Bestimmung des Typs helfen?

    Danke
    Georg
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    #2
    Eventuell ein einfaches „Mauserlein“ Flobert-Gewehr von „Arsenal“ aus Wien?

    Wahrscheinlich finden sich Hinweise auf den Hersteller und die Waffe wenn man von oben auf den Lauf oder die Hülse sieht. Da die Waffe vermutlicherweise aus den 1910er oder den zwanziger Jahren stammt sollten sie auch Schlagstempel vom Beschuss und eine Kaliberangabe finden lassen.

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      #3
      Danke für die Informationen.
      Wenn man von oben auf den Lauf schaut sieht man leider keine Angaben; das kann daran liegen, dass der Lauf mit schwarzer Farbe gestrichen wurde.
      Auch auf dem Bolzen - ich habe ihn herausgenommen - finden sich keine Angaben.
      Eine Patronenhülse habe ich auch nicht.
      Habe nun nach Flobert-Gewehren gesucht und ähnliche Modelle gefunden; scheint also eines dieser Modelle zu sein.
      Hat das Gewehr einen Verkaufswert, kann man noch damit schießen?

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        #4
        Wenn Dir die Erfahrung fehlt (und darauf deutet manches hin, wie z.B. den Verschluss als „Bolzen“ zu bezeichnen) um die Funktionssicherheit selbst nach Inaugenscheinnahme halbwegs beurteilen zu können, nimm Kontakt zu einem Büchsenmacher auf und frage ihn/sie. Eine Ferndiagnose wird diese/r auch nicht vornehmen können, aber je nach lokaler Gesetzeslage Hinweise bzw. Empfehlungen für den Transport in die Geschäftsräume aussprechen können.

        In Deutschland z.B. solltest Du über das Thema Verwendungsfähigkeit hinaus, kurzfristig den Fund bei der lokalen Waffenbehörde melden, um 1. dem Gesetz zu genügen und um 2. später (nach 1/2 Jahr, manchmal auch früher) bei Interesse den Fundgegenstand übernehmen zu können. Bis zur Übernahme wäre die Waffe nach Absprache mit der Waffenbehörde bei einem Berechtigten zu lagern (z.B. lokaler Waffenhändler, befreundeter Jäger etc.).
        Hast Du keine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK, Waffenhandelslizenz etc.) für erlaubnispflichtige Waffen besitzt, ist es Dir üblicherweise nicht gestattet, diese Fundwaffe z.B. selber von daheim zu einem Berechtigten zu transportieren, sondern er/sie müsste die Waffe bei Dir abholen. Das mag in der Praxis oft genug anders laufen, aber wenn Du z.B. sogar mit der verpackten Waffe zur nächsten Polizeiwache gehst um das Ding dort im guten Glauben abzugeben, hätten die Polizisten dort kaum Spielraum und müssten Dich ersteinmal wegen Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen. Also wie gesagt am besten ersteinmal die lokale Waffenbehörde anrufen und fragen was zu tun ist, und falls Du das Teil behalten willst würde ich das gleich erwähnen und mir das nicht ausreden lassen.

        Den Wert für einen Sportschützen oder Jäger erachte ich als nahe null. Sehr schöne KK-Waffen dieser Art gibt es durchaus für 10 Euro, was aber oft genug wenn überhaupt nur die Austragungskosten des Verkäufers deckt.
        Für einen Sammler könnte eine solche Waffe eventuell eine Wert besitzen, was aber aufgrund des Erhaltungszustandes (mehr, freundlich gesagt, funktional als professionell lackiert und repariert), der hohen Produktionszahlen und der Einfachheit des Systems eher unwahrscheinlich ist.
        Einzig ein ideeler Wert könnte rechtfertigen, insbesondere in Deutschland die ganze Arbeit und die Kosten für die offizielle Übernahme auf sich zu nehmen (Waffenschrank mit Anlieferung 500 Euro und mehr, Waffenbesitzkarte 60 Euro aufwärts, Blockiersystem, vorüberhende Einlagerung bis zur Übernahme etc.).

        Ich habe z.B. einmal (als Waffenliebhaber dann doch schweren Herzens) eine alte Kurzwaffe kostenlos bei der Polizei zur Vernichtung abgegeben.
        Der Zeitwert lag bei weniger als 10 Euro, ein Voreintrag zur Übernahme hätte über 60 Euro gekostet und schon alleine die Austragung aus der WBK des Vorbesitzers hätte den Zeitwert übertroffen, war aber in diesem Fall dann ebenfalls kostenlos.

        Mein Tip: alle nicht erlaubnispflichtigen Teile (Schaft, Abzug etc.) demontieren und zumindest in Deutschland den erlaubnispflichtigen Rest (Lauf und Verschluss) kurzfristig von der Polizei abholen lassen.
        Üblicherweise wohl absolut stresslos.

        Wie man in Belgien, Österreich der Schweiz oder im anderen deutschsprachigen Ausland empfehlenswerterweise handelt, ist mir nicht bekannt.

        P.S. das „geerbt“ hatte ich glatt überlesen. Die Waffe kann erstmal im Schrank des Erblassers bleiben und dann Meldung ans Amt, dass man die Waffe geerbt hat. Das Amt wird dann schon sagen was alles zu tun ist, um die Waffe behalten zu dürfen. Die Preise für Tresor, WBK etc. bei Übernahme in Deutschland sind halt recht happig.
        Zuletzt geändert von Olympia; 11.11.2018, 22:21.

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          #5
          Herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort.
          Richtig, ich habe überhaupt keine Ahnung von Waffen.
          Ich würde die Waffe jedoch aus nostalgischen Grünen behalten.
          Danke auch für den Hinweis, dass ich mich kurzfristig mit der lokalen Waffenbehörde in Verbindung setzen soll.
          Das werde ich gleich nächste Woche tun.

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            #6
            Gerne. Hier noch eine Zusammenfassung zum Thema Erbwaffen. Viel Erfolg!
            https://www.vdb-waffen.de/de/service...erbwaffen.html
            Zuletzt geändert von Olympia; 12.11.2018, 00:13.

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