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BKA Bescheid Deko-Munition

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    BKA Bescheid Deko-Munition

    Wichtig für (Deko-) Munitionssammler:

    Delaborierte Patronen mit Leuchtspur- Brand- u. Sprenggeschossen fallen nicht unter das WaffG !

    LINK dazu !

    Demnach lassen sich entsprechend Rückschlüsse auch auf Hartkernmunition ziehen.

    Bei den Sprenggeschossen ist ein Auge auf das Sprengstoffgesetz zu haben, welches deren Besitz im Allgemeinen verbietet!
    Merke: was das WaffG nicht verbietet, ist noch lange nicht erlaubt!

    Hervorzuheben sind noch zwei Sätze:
    1. ...delaborierte Munition ist standardgemäß mit einer Bohrung versehen.
    Dieser Satz beinhaltet lediglich eine Feststellung, keine Forderung des BKA!
    2. In den Begriffsbestimmungen des WaffG ist delaborierte Munition nicht definiert. (s. 1. !!!)

    Es ist demnach nicht nötig und nirgends verlangt, Hülsen anzubohren oder irgendwelche Klapperkörper statt des Pulvers einzufügen, auch wenn dies den allgemeinen Umgang mit Deko-Mun erleichtert.
    Wer's also anders mag....

    belesene Grüße vom
    Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    #2
    Der BKA Bescheid ist vom 15.08.2005, also doch schon ein wenig veraltet und lange vor der neuen Waffengesetzänderung herausgekommen.

    Ob dieser Bescheid noch Gültigkeit hat sollte beim BKA nachgefragt werden bevor man sich darauf verläßt.
    http://www.waffenboard.de

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      #3
      Oh Futter meines Border-Patrol,
      ääääh, will sagen : 'nabend, .357mag

      bei den Feststellungsbescheiden des BKA ist auch eine Aufhebung eines Bescheides ins Netz gestellt, zur Deko-Mun gab es bisher wohl keine Aufhebung.

      Es hat sich de facto aber auch nichts daran geändert, daß Deko-Mun im WaffG nicht vorkommt. Und laut BKA: Was das WaffG nicht erfaßt und definiert, ist zumindest aus der Sicht nicht verboten.

      Ich werde trotzdem mal eine Anfrage an die Herren mailen, mal sehen, was wird.

      wünsche eine gute Nacht:

      Gunner
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Nun haltet Euch fest,
        es wiehert der Amtsschimmel:

        Der Tragödie erster Teil,
        Anfrage an das BKA:

        > Sehr geehrte Damen und Herren,
        >
        > im Internet stieß ich kürzlich auf den Feststellungsbescheid bezüglich
        > ehemaliger Munition ohne Treibladung, deren Geschosse Leuchtspur-,
        > Brand- oder Sprengsätze enthalten.
        >
        > Da der Bescheid aus dem Jahre 2005 datiert und zwischenzeitlich das
        > WaffG verschiedentlich geändert wurde möchte ich mich auf diesem Wege
        > darüber erkundigen, ob der Bescheid auf nach der neuesten Fassung des
        > WaffG seine Gültigkeit behält.
        >
        > Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen,
        >
        > mit freundlichem Gruß
        >
        > der Gunner
        > Beauftragter Schießsport
        > im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
        > Bezirksgruppe Daheim


        Zweiter Akt, erste Antwort BKA:

        > Sehr geehrter Herr Gunner,
        > bei Anfragen, insbesondere zum Waffenrecht, müssten Sie eine Adresse
        > angeben, wir kommunizieren in der Regel nicht anonym, Ihre angegebener
        > Verein reicht da nicht aus!
        >
        > Mit freundlichen Grüßen
        > Im Auftrag
        >
        > >Friedhelm Steinhoff
        > > Bundeskriminalamt Wiesbaden
        > > KI 35 - Öffentlichkeitsarbeit
        > > Kriminalhauptkommissar
        > >* +49 (0) 611-55 14932
        > >* +49 (0) 611-55 14806
        > >* friedrichwilhelm.steinhoff@bka.bund.de
        > >* Bundeskriminalamt
        > > D-65173 Wiesbaden


        Also zu anonym, das Ganze? Bitteschön:

        Von: ???@freenet.de]
        Gesendet: Dienstag, 22. Juli 2008 07:28
        An: Steinhoff, Friedrich-Wilhelm (BKA-KI35)
        Betreff: Re: AW: 1996/08 - 312 [Fwd: Feststellungsbescheid zu Munition ohne
        Treibladung]

        Sehr geehrter Herr KHK Steinhoff,

        vielen Dank für Ihre Email.

        Obwohl ich eine Anfrage unter Nennung meines Namens unter Rückbezug auf unseren
        Verein nicht als anonym auffasse, können Sie selbstverständlich gerne meine
        volle Adresse wissen, sie lautet

        der Gunner
        Militaria Fundforum
        Waffen-Welt.de

        Geb.Dat. 18.02.1965
        PK 180265trallala
        Inhaber diverser WBK'en, ausgestellt durch PP Zuhause.

        Ich verbleibe
        mit freundlichem Gruß:

        der Gunner

        Der Tragödie letzter Teil, bereits verflmt unter Viel Rauch um Nichts ?!:

        Sehr geehrter Herr Gunner,
        vielen Dank für Ihre Anfrage an das BKA!
        Ihre Frage kann zur Zeit nicht konkret beantwortet werden, es steht dazu
        noch eine Entscheidung des Bundesministerium des Innern (BMI) aus.
        Sollte der von Ihnen erwähnte Feststellungsbescheid aufgehoben werden, wird
        dies auf unserer Internetseite
        entsprechend vermerkt werden.

        Sie können sich auch gern erneut mit dieser Frage an uns wenden, vielleicht ist
        die Frage bis Ende dieses
        Jahres entschieden.

        Mit freundlichen Grüßen
        Im Auftrag

        >Friedhelm Steinhoff
        > Bundeskriminalamt Wiesbaden
        > KI 35 - Öffentlichkeitsarbeit
        > Kriminalhauptkommissar
        >* +49 (0) 611-55 14932
        >* +49 (0) 611-55 14806
        >* friedrichwilhelm.steinhoff@bka.bund.de
        >* Bundeskriminalamt
        > D-65173 Wiesbaden

        Ist das alles nicht etwas sehr aufwendig, um mitzuteilen "Nix Genaues weiß man nicht"?

        Also fassen wir uns in Gedult und warten auf den Beschluß des BMI

        Es grüßt,
        ganz anonym

        der Gunner
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Hallo Gunny,

          von dieser Standardantwort habe ich schon öfters gelesen...

          "Wir kommunizieren in der Regel nicht anonym", würde mich mal interessieren was man anfragen müsste, damit diese Regel ausser Kraft gesetzt wird.

          Gruß

          Michael
          sigpic

          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

          Kommentar


            #6
            Zitat Wikipedia:

            Anonymität (von griechisch ανώνυμος = namenlos) ist die Geheimhaltung der Identität einer Person, einer Gruppe, einer Institution oder einer agierenden Struktur. Auch können sich zum Beispiel Computersysteme anonym oder offen erkennbar an einem anderen System anmelden beziehungsweise einloggen.

            Demnach war meine Anfrage durchaus nicht anonym...


            ..und der Ganze Aufwand dann nur, um lediglich ein "Keine Antwort" zu erhalten. Wer hätte diese "Antwort" wohl anonym gegen die innere Sicherheit verwenden können?

            ratlos grüßt
            der Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

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              #7
              Nun die lang ersehnte Antwort:

              > D-65173 Wiesbaden Sehr geehrter Herr Gunner,
              zu meiner Mail vom 22.07.08 teile ich ergänzend mit:

              Ausnahmegenehmigung für Geschosse, die unter Nr. 1.5 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG
              -Begriffsbestimmungen- Abschnitt 3 1. Kategorie A fallen,
              Hat das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Dienststelle des BKA klargestellt, dass Geschosse mit
              Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz vom Wortlaut der Verbotsnorm Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis
              4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 nicht erfasst sind, da hier nur Patronenmunition genannt ist.
              Das gleiche gilt für delaborierte Munition, deren Geschosse die vorgenannten Zusätze enthalten.
              Der Feststellungsbescheid des BKA vom 15.08.2005, Az.: KT 21/ZV25-5164.01-Z-68, ist weiterhin gültig.
              Danach ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den weiteren Umgang mit diesen Geschossen nicht erforderlich.
              Zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die ein Umgangsverbot nicht nur für Munition, sondern auch für die in Kategorie A Nr. 4 genannten Geschosse vorschreibt, ist aus Sicht des BMI eine Neufassung der
              Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der
              Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs- und Altfallregelung beabsichtigt.

              Bis zur beabsichtigten Rechtsänderung behält der Feststellungsbescheid vom 15.08.2005 seine
              Gültigkeit, so dass die Geschosse in Deutschland keiner waffenrechtlichen Erlaubnis-pflicht unterliegen.

              Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die beantragten Geschosse ist zum
              gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

              Bei einer Rechtsänderung mit entsprechender Altbesitzregelung stellen Sie bitte unter Angabe der
              konkreten Art, Geschoss-Gewicht und -durchmesser sowie der Anzahl der Geschosse erneut einen Antrag auf
              Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Besitzstandswahrung.


              Unabhängig von vorgesagtem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Geschossen mit den vorgenannten
              Zusätzen (in der Regel im Kaliber über 20 mm) um Kriegswaffen handelt. Sprengstoffrechtliche
              Vorschriften finden nach Art der Zusätze Anwendung.

              Mit freundlichen Grüßen
              Im Auftrag


              Also für die betroffenen Kameraden:
              stehts die Waffenliste im Auge behalten!

              stets gesetzestreu grüßt
              der Gunner
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                War doch eigentlich klar. Alles KLEINE, hüstel, legal wenn die Zusätze nicht gegen ein anderes Gesetz verstoßen

                Danke trotzdem

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                  #9
                  Wie ich ganz zu Anfang schon schrieb:

                  immer das SprengG und KWKG beachten, nicht alles, was das WaffG nicht ausdrücklich verbietet, ist auch erlaubt.
                  Wäre ja zu schön, wenn es so einfach wäre.

                  Gunny
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Hier mal der Offizielle Hinweisfeststellungsbescheid zum Feststellungsbescheid des Bescheides zur Feststellung des Bescheides... In diesem sind auch erstmals PANZERBRECHENDE Geschosse genannt! Also schön ausdrucken und aufheben.

                    Endlich darf ich meine .30-06 mit schwarzer Spitze wieder in die Vitrine räumen

                    Hinweis BKA
                    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                      Hier mal der Offizielle Hinweisfeststellungsbescheid zum Feststellungsbescheid des Bescheides zur Feststellung des Bescheides... In diesem sind auch erstmals PANZERBRECHENDE Geschosse genannt! Also schön ausdrucken und aufheben.

                      Endlich darf ich meine .30-06 mit schwarzer Spitze wieder in die Vitrine räumen

                      Hinweis BKA
                      Und wie es scheint nächstes Jahr wieder ausräumen und ggf werden sie sogar abzugeben sein zum Vernichten! In der Hinsicht hasse ich diesen Staat!!!!! Man will sogar lose Kerne erfassen und verschossene/kaputte HK-Geschosse

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Gunner & Co,
                        das Thema hier ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber das macht ja nix .

                        Die Links in Beitrag #1 und #10 funktionieren leider nicht mehr. Beim BKA sind auch keine Bescheide zu diesem Thema zu finden.

                        Wie ist der heutige, aktuelle Stand in Bezug auf die Deko Muni ?
                        Hat sich da seit der Aussage des BKA-Mannes im September 2008 irgend etwas verändert ?

                        Speziell interessiert mich Deko-Leuchtspurmuni für KW und/oder LW.
                        Scharf ist klar, da gibts nix Neues und da wird sich auch nie etwas ändern.
                        Und bei den Deko Patronen mit intakten "Lsp-Satz" im Geschoss. Dieser "Lsp-Satz" darf weiterhin drin bleiben...?

                        Grüße

                        .
                        Zuletzt geändert von Schütze01; 09.03.2013, 21:42. Grund: :-)

                        - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                        - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                        - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                        http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                        http://www.keine-waffen.de/
                        http://www.meinungsterror.de/
                        http://www.pro-legal.de/
                        http://www.liberales-waffenrecht.de/
                        http://www.all4shooters.com/de/Home/

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                          #13
                          Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                          Hier mal der Offizielle Hinweisfeststellungsbescheid zum Feststellungsbescheid des Bescheides zur Feststellung des Bescheides... In diesem sind auch erstmals PANZERBRECHENDE Geschosse genannt! Also schön ausdrucken und aufheben.

                          Endlich darf ich meine .30-06 mit schwarzer Spitze wieder in die Vitrine räumen

                          Hinweis BKA
                          Link geht bei mir nicht!

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                            #14
                            Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                            Link geht bei mir nicht!
                            Echt... iss nich wahr
                            Vielleicht kann Jemand eine aktuelle Adresse bzw. ein pdf. beisteuern ?

                            .

                            - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                            - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                            - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                            http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                            http://www.keine-waffen.de/
                            http://www.meinungsterror.de/
                            http://www.pro-legal.de/
                            http://www.liberales-waffenrecht.de/
                            http://www.all4shooters.com/de/Home/

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                              #15
                              Die PDF hoch laden wäre wohl besser... Müssen die Leute ihre Web-Seiten jedes Jahr neu erstellen?

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