Mir wurde mein angemeldetes Bedürfnis auf meine erste Waffe vom BDMP (noch) nicht anerkannt!
Ich bin im September 2017 in einen Verein eingetreten.
In den Verband bin ich aber erst November 2017 reingekommen (wer da „getrödelt“ hat, Verein o. Verband, ist unklar).
Im Gesetz §14 des Waffengesetzes steht:
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.
Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Diese Bedingungen erfülle ich alle: Verein, 12 Monate, regelmäßig, zugelassen und erforderlich…
Allerdings wurde mein Antrag abgelehnt!
Begründung: Ich müsse 12 Monate im Verband sein.
(Was dann erst im November zutreffen wird…)
Mein Einwand, das Gesetz sehe nirgends eine 12-monatige Verbandszugehörigkeit, sondern eine Vereinszugehörigkeit vor, wurde nicht anerkannt.
Selbst der Verweis, dass die eigene Verbandsordnung auch vom Verein und nicht dem Verband spricht, galt nicht.
Auch die Gesetzesinterpretationen reden immer nur von Verein, nie Verband…
Was ist denn jetzt fachlich-juristisch korrekt?
LG
RaKa
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