ich möchte in diesem jahr eine GK-Pistole oder Revolver beantragen. WBK hab ich bereits.
Jetzt ist meine Frage ob es geht, wenn ich ein Bedürfnis stelle auf eine 45er und mir nach Genehmigung (was kein problem sein wird) dann doch nur eine 9mm oder eine 357er zulege, das ich die dann eingetragen bekomme, mit dem Hintergedanken die 45er dann später zu erwerben, natürlich in der 2/6 Regel?
Ich habe mal gehört im Verein, das Abwärtskompatibilität kein Problem ist. Umgekehrt aber angeblich schon.
Gruß
Harry
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