ich spiele mit dem Gedanken mir eine Waffenbeitzkarte zuzulegen. Dazu muss ich min. 1 Jahr lang Mitglied in einem Schießsportverein sein. Soviel ist klar...
Nun meine Frage - wie oft muss ich in diesem Jahr zu diesem Sportverein gehen um zur Sachkundeprüfung zugelasen zu werden. Gibt es feste Stundenzahlen die erreicht werden müssen?
Und - sofern ich die WBK habe - wie oft muss ich den Sportverein danach regelmägig besuchen?
Wenn ich z:B. bedingt durch einen längeren bruflichen Auslandsaufendhalt oder Krankheit den Verein nicht besuchen kann, bleibt die WBK trotzdem gültig?
Wird das überhaupt im nachhinnein geprüft?
Beste Grüße, und Danke für alle Antworten...
Falls ich in diesem Forum falsch bin, bitte nicht glecih den Strick holen und einen baum suchen, sondern einfach nur den Beitrag passend verschieben. Danke...
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