Im Angebotstext weist er eindringlich darauf hin, dass nur Personen die selbst im Besitz einer Erwerbsberechtigung für diese Waffe sind bieten dürfen.
Alle Anderen schließt er explizit vom Kauf aus, schreibt sogar das er Kaufgebote von Unberechtigten zur Anzeige bringen wird.
Das höchste Gebot und damit den Zuschlag erhält jetzt trotz allem Jemand, der für diese Waffe keine EWB hat.
Ist dies bereits ein erfolgter Kauf?
Oder ist "der Vertrag" erst abgeschlossen, wenn die Waffe übergeben wurde?
Die Story geht noch weiter, aber zuerst würde mich mal interessieren, ob hier bereits "ein Kauf" stattgefunden hat, ohne das die Waffe ausgehändigt wurde.
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