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Welche Angaben im SCHIESSBUCH?

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    Welche Angaben im SCHIESSBUCH?

    Moin in die Runde,

    mich würde interessieren, welche Angaben ihr in euren Schießbüchern angebt. Oder welche man angeben muss. Finde im ganzen Web kaum etwas dazu.

    Dabei dürfte das Thema zukünftig eine Rolle spielen. Wenn ich davon ausgehe, dass detaillierte Angaben NICHT gemacht werden müssen, dürfte es durchaus Vorteile haben, diese auch nicht anzugeben.
    Behörden und Staat haben ja einen nahezu unstillbaren Wissensdurst.

    Ich spiele mit dem Gedanken, nur noch Datum / Ort / Unterschrift zu erfassen.
    Wie denk ihr darüber?
    Hat jemand Fakten?

    Gruß aus FFM

    #2
    Dieses Thema wurde hier im Forum schon ausgiebig beantwortet.

    Wenn DU mit mit den Gedanken spielst, s.o. dann liess es DIr noch einmal durch.

    Nicht das mir jetzt einer aus der Krone fallen würde, alle Fakten auf den Tisch zu legen, aber der Sinn des Forums besteht nicht darin , das X Mal zum selben Thema ein Fred geöffnet wird nur weil einer mit seinen Gedanken spielt.

    Vielleicht hast DU auch Glück dass hier der eine oder andere auf den Zug aufspringt und es für Dich noch einmal breit diskutiert.

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      #3
      Ups, das war nicht mein Anliegen. Wo finde ich das Thema? Über die Suchfunktion hab ich es nicht gefunden ... Zacken aus der Krone hin oder her. Der Link wäre nett

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        #4
        Wenn ich Schiessbuch in die Suche eingebe kommen mehr als genug Beiträge:
        Bsp.

        oder

        und und und...

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          #5
          Mir geht es explizit um die Plichtangaben, nicht um die von dir genannten Beiträge.

          Was MUSS rein ins Schießbuch? Minimal-Prinzip! Wieviel muss angegeben werden um die gesetztlichen Bestimmungen zu erfüllen. Mehr nicht.

          Von daher würde ich das Thema hier gerne offen lassen, auch wenn Erich da schon abwinkt ... der hat Langeweile

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            #6
            In den von mir genannten Beiträgen findest DU aber die Antwort, dass es keine gesetztlichen Bestimmungen gibt.



            Deine PM solle eine Aufforderung oder Drohung sein ?

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              #7
              Ich sehe das so:
              Die Waffenbehörde bekommt dein Schießbuch eh nicht zu Gesicht.
              Bei einer Überprüfung (oder Bedürfnisbestätigung) holst du dir eine Bestätigung deines Schießsportverbandes,
              der dafür wahrscheinlich dein Schießbuch sehen will.

              Ergo fragst du am besten bei deinen Verband an, welche Angaben sie erwarten.

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                #8
                Zitat von zwo-zehn Beitrag anzeigen
                Mir geht es explizit um die Plichtangaben, nicht um die von dir genannten Beiträge.

                Was MUSS rein ins Schießbuch? Minimal-Prinzip! Wieviel muss angegeben werden um die gesetztlichen Bestimmungen zu erfüllen. Mehr nicht.

                Von daher würde ich das Thema hier gerne offen lassen
                Jetzt kann doch wohl aber geschlossen werden, oder? Wie jetzt schon mehrfach hier und auch in den verlinkten Beträgen erwähnt:

                Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines persönlichen Schiessbuchs, mithin kann es auch keine gesetzlich definierten Regeln dafür geben.

                Ob dein Verein oder Verband irgendetwas wünscht, musst du mit denen klären.

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