ich hätte da mal eine Frage zum Grundkontingent.
Auf der grünen WBK gilt ja die 2/3 Regelung. Also 2 mehrschüssige oder halbautomatische Kurzwaffen und
3 halbautomatische Langwaffen bzw Pumpen (erweitertes Bedürfnis mal aussen vor).
Wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist, kann ich dann trotzdem auf der gelben WBK soviele Einzellader-
bzw. Repetierer-Lang- und Kurzwaffen eintragen lassen wie ich will,
so das ich 5 und mehr Waffen im Schrank habe?
Und gleich noch eine Frage.
Man hat mir neulich erzählt, dass das Bedürfnis immer durch das grösste Kaliber nachgewiesen werden muss.
Habe ich also z.B. eine 12/76 Pumpe, so müsste ich diese nachweisbar 12 bzw 18 Mal im Jahr geschossen haben.
Ist das richtig?
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