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Zimmerstutzen, glatter Lauf, wer weiss mehr?

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    Zimmerstutzen, glatter Lauf, wer weiss mehr?

    Servus zusammen,

    Habe von einem Bekannten einen scheinbar recht alten Unterhebelrepetierer geschenkt bekommen, war stark verrostet und die Mechanik weitgehend nicht funktionsfähig.

    Ich hab dann einfach mal losgelegt und das gute Stück soweit es mir möglich war hergerichtet, bin mit dem Ergebnis auch ganz zufrieden.

    Was ich euch über das Gewehr sagen kann:

    - Unterhebelrepetierer, zwei Abzughebel der Hintere ist die Sicherung

    - Lauf: 8-Kant
    innen glatt, kein Drall
    stirnseitige Schlagzahl 12
    Innendurchmesser ca. 14,8mm

    - Zieloptik: Gravierung: "X.Reil" (evtl Name des damaligen Besitzers?)
    "DRP" (Deutsches Reichs Patent?)


    Jetzt frage ich mich natürlich:

    Was genau habe ich hier vor mir?

    Wann wurden diese art von Gewehren hergestellt?

    Für welchen Zweck? evtl. Jagd?

    Hier ein paar Bilder:

    Moderativer Hinweis:
    bitte Waffen-Welt Regeln, §2.7.1 beachten: keine Fremdserver benutzen, sondern die Bilder hier hochladen ! Heute hab ich das noch erledigt, das nächste Mal mach es bitte gleich selbst!




    Bin über jede weitere Info froh!!!

    Vielen Dank, Logathore
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Gunner; 09.10.2013, 18:02.

    #2
    Ich bin jetzt nicht so der Experte, würde aber eher auf Feuerstutzen
    als auf U.H.R. tippen.
    Einer der 'Abzüge' ist wahrscheinlich ein Stecher.
    Dürfte auch eher ein Einzellader als ein Repetierer sein?

    Hoffe das hilft trotzdem irgenwie.

    Kommentar


      #3
      Das ist ein "Zimmerstutzen"

      Kommentar


        #4
        @tom_123

        Yes ...das ist ein Zimmerstutzen......


        @Logathore


        hier ein kleiner Auszug

        Informationen für Traditionsschützen im Bereich Zimmerstutzen und Feuerstutzen.

        Es ist wie bei jedem Gesetz»,
        «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

        "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

        „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

        Kommentar


          #5
          Danke

          Habe jetzt alle Infos die ich brauche.

          Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!

          Kommentar


            #6
            Wirklich alle Infos?
            Auch die zum rechtlichen Hintergrund in D, sofern Du da zu Hause sein solltest?
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Ne, über die rechtliche Lage hab ich mich noch nicht informiert
              Aber ich lass mir die Arbeit gerne abnehmen.

              Gibt auch noch mehr Sachen, die mir eingefallen sind, die ich gern wissen würde.

              Im vorderen Lauf, dem Bereich mit d=14,8mm, sind von unten 3 Stifte eingebracht, die jeweils zwischen 0,5mm und 1mm nach innen in den Lauf ragen.

              Ist das Gewehr jetzt schussunfähig?

              Ausserdem fehlt der Ladelöffel, darf man sowas nachbauen?

              Kann man das Alter des Zimmerstutzens näher eingrenzen?

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                #8
                Über die Schußfähigkeit des Gewehres aus der Ferne zu urteilen, halte ich anhand der vorliegenden Fotos nicht für möglich.

                Das Kaliber eines Zimmerstutzens liegt normalerweise im 4mm-Bereich, der 14mm-Lauf ist wohl nur eine Attrappe, die den eigentlichen Lauf beinhaltet.

                Das Baujahr dürfte grob irgendwo um 1900 - 1930 liegen, vielleicht gibt es ja noch Beschußzeichen oder Herstellermarken, die mehr verraten.

                Zur rechtlichen Situation:
                Sicherlich darf man eine Ladehilfe anfertigen, um die Patrönchen ins Lager zu bekommen, und jetzt kommt das große ABER :
                in Deutschland ist das Gewehr genehmigungspflichtig, ohne Waffenbesitzkarte ist der Besitz strafbar.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                  #9
                  Danke Gunner,

                  hab jetz rausgefunden die Schlagzahl „12“ bedeutet einen Kugeldurchmesser von 4,55 mm.

                  Beschußzeichen oder Herstellermarken sind leider keine vorhanden. Ich hatte das Teil ja komplett zerlegt und gesucht ob ich irgendwas finde.

                  Wäre die Waffe in den letzten 25 Jahren unbrauchbar gemacht worden, hätte sie dann nicht so ein "Unbrauchbar gemachte Waffe" Beschußzeichen?

                  Wie sieht es im allgemeinen mit schussunfähigen Waffen aus, sind die auch genehmigungspflichtig bzw. registrierungspflichtig?


                  Ich geh mal stark davon aus dass das schussunfähig machen vom Fachmann ausgeführt werden müsste, oder?

                  Wird beim unbrauchbar machen nur der Lauf versperrt, dass keine Kugel geschossen werden kann oder auch verhindert dass Zündhütchen alleine abgefeuert werden?


                  Gruß Logathore

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                    #10
                    Einen Umbau auf Deko wurde früher nicht unbedingt dokumentiert, dann gab es in Deutschland die Kennzeichnung mit einer BKA-Kennzahl, die bestätigte, daß der Umbau staatlich anerkannt wurde und ein Muster dem BKA vorgelegen hat. Neue Deko-Umbauten müssen von einem Beschußamt einzeln, pro Stück bestätigt werden.
                    Bei Einzellader-Langwaffen wird das Patronenlager zugeschweißt, der Verschluß abgeschliffen, so daß er keine Munition mehr zuführen kann und der Lauf sechsmal kalibergroß durchbohrt und im vorderern Drittel wird ein Stahlstift im Lauf verschweißt. Diese Arbeiten sollte ein Büchsenmacher durchführen. (Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland)
                    Ich denke mal, daß Dein Erbstück einfach die letzten 80 Jahre irgendwo in Ruhe überdauert hat, und heute weiß kaum noch jemand wirklich etwas damit an zu fangen.
                    Rechtlich heikel ist sein Besitz dennoch, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Unerlaubter Waffenbesitz bringt bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug...
                    Der Besitz eines Deko-Gewehres wäre frei ab 18 Jahren.
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