Ich wollte nur mal bescheid geben, da dass für manche sehr interessant sein könnte. Ich habe am Freitag erst meinen WL- VL- Schein erhalten und es gab diverse Diskussionen im Landratsamt. Mir wurde hier auch mitgeteilt, dass die LA-Ämter die Gesetze teils unterschiedlich auslegen.
Es geht darum, dass ein mittelständisches Unternehmen welches Pulver für den Großkunden vertreibt von der BAM eine "neue" Lagermöglichkeit abnehmen hat lassen. Es besteht nun die Möglichkeit, wenn man Schwarzpulver in sog. "Safty-tubes" (nichts anderes als Brausetablettenröhrchen) mit Umkarton verpacken lässt, die Lagerkategorie geändert wird. D.h. Schwarzpulver Gefahrenklasse 1.1. in Safty-Tubes wird zu Gefahrenklasse 1.3 hat den Vorteil... dass bei einer Zusammenlagerung sich die zulässige Höchstgrenze, anstatt von einem kg, auf 3 kg erhöht.
(wahrscheinlich weiss dass hier eh schon jeder)
Aber ich hab mich dann mit meinem LA auseinandergesetzt und die haben das in der BAM sowie sämtlichen Ämtern überpürfen lassen und wurde letztendlich genehmigt.
Also falls da wer was für sich braucht... Infos oder so.... einfach drunter posten.
Greets,
Python
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