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    #16
    Hallo!

    Habe heute meine WBK für die LEP Waffen erhalten. Die Gebühr betrug 40,90 €. das ist von der Stückzahl unabhängig. Das Originalkaliber wurde nicht eingetragen. Schwierigkeiten gab es mit den kyrillischen Buchstaben in der Waffennummern.

    Nachträglich wurde jetzt ein Nachweis (Rechnung oder Fotos) über den Besitz eines Tresor verlangt. Das war bei der Antragstellung noch nicht der Fall. Es wurde auch der Hinweis gegeben, das die LEP Waffen zukünftig im Tresor verwahrt werden müßen.

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      #17
      Eine ganz blöde Frage. Wenn die LEP nun den ursprünglichen Waffen gleichgesetzt sind, könnte man diese doch wieder zurückbauen oder nicht?
      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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        #18
        Hallo Riemann,

        freut mich, dass nun alles unter Dach und Fach ist! Verschrotten oder Deko-Umbau muss ja wirklich nicht sein.

        Hatte bei meinen Waffennummern Glück, waren alles kyrillische Buchstaben die den lateinischen Buchstaben gleichen. Wie wurde es in Deinem Fall gelöst?

        Der Nachweis über die Aufbewahrungsart ist mittlerweile (fast) überall gängige Praxis. Mich hat mein Sachbearbeiter nur mal beiläufig gefragt, wie ich meine Waffen aufbewahre. Ein Freund von mir aus einem benachbarten Landkreis musste Bilder von Tresor und Typenschild vorbeibringen.

        Gruß

        Michael

        @Michi

        Theoretisch sicher möglich, aber nicht mit hausgebräuchlichen Mitteln. Es wird u.A. auch die Verriegelung der Waffe geschwächt durch entsprechende Materialentnahme. Einen Schuss mit scharfer Munition würde so ein Bastelteil wohl kaum überstehen.
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #19
          Aber rein Theoretisch wären die alten LEP Besitzer nun doch auf der sicheren Seite wenn sie daraus scharfe machen würden oder? Ich meine die Waffen waren doch bis anhin frei ab 18, sind nun den scharfen gleichgestellt und man bekommt eine WBK dafür wie man sie für echte Pistolen auch braucht. Hab ich das so richtig verstanden?
          Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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            #20
            Das mit der Gleichstellung von waffenrechtlicher Seite hast Du richtig verstanden. Allerdings darf man die Waffen trotzdem nicht ohne weiteres rückbauen / rückbauen lassen. In der WBK werden die LEPs als Druckluftwaffen im Kaliber 4,5mm eingetragen, nicht als z.B. Pistole 9mm Para.

            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #21
              Hallo!

              Statt des kyrilischen Buchstaben:



              der ja wie ein seitenverkehrtes N aussieht, hat der einfach ein N getippt.

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                #22
                Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
                Aber rein Theoretisch wären die alten LEP Besitzer nun doch auf der sicheren Seite wenn sie daraus scharfe machen würden oder? Ich meine die Waffen waren doch bis anhin frei ab 18, sind nun den scharfen gleichgestellt und man bekommt eine WBK dafür wie man sie für echte Pistolen auch braucht. Hab ich das so richtig verstanden?
                Aber Michi,

                bloß, weil irgendwo Pistole draufsteht, ist in D nicht überall Pistole drin!
                Wenn Du bei uns eine Waffe besitzt, darfst Du daraus nicht gleich alles machen, was Du willst. Schon Dein Stgw57-Kommando-Umbau verstößt bei uns garantiert gegen diverse Paragraphen, im Handumdrehen wird bei so etwas aus einer Lang- eine Kurzwaffe, und Deine Erlaubnis ist hinfällig.
                Gleiches gilt für Kaliberänderungen "nach oben".
                Aus einer .45' er einer 9mm zu machen: kein Problem. Andersherum: ein irrsinniges Spießrutenlaufen mit einem Wust neuer Anträge und Bescheinigungen, von den Kosten ganz zu schweigen...
                Und dann aus einer Luftpistole eine scharfe machen?? in D unDenkbar!

                glückliche Schweiz!

                traurig grüßt
                der Gunner
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                  #23
                  Hallo Leute, bin ganz zufällig auf dieses Forum gestoßen und hoffe dass mir geholfen werden kann. Also mein Anliegen ist folgendes, überall wird von „ehemals scharfen Waffen“ gesprochen. Was ist wenn ich ein Schreckschussrevolver umbauen lasse, oder gar komplett von Grund auf eine LEP-Waffe bauen lasse die evt. das Erscheinen und die Funktionsweise einer „echten“ nachempfindet? Denn ab und zu stoße ich auf ME LEP-Revolver und auch LEP-Pistolen die angeblich frei ab 18 erwerbbar sind. Müsste ich dann so ein Umbau eintragen?

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                    #24
                    Hallo pawlucha,

                    zunächst einmal willkommen im Forum!

                    Bei den LEP-Waffen gibt es zwei unterschiedliche Kategorien:
                    Zu einem die derjenigen, welche aus ehemals echten "scharfen" Waffen auf LEP UMGEBAUT worden sind. Die sind nach aktueller Rechtslage waffenbesitzkartenpflichtig.

                    Zum anderen diejenigen, welche von vornherein als LEP Waffen gebaut worden sind. So auch die ME-Revolver, welche nie scharfe Munition verschossen haben. Diese sind frei ab 18 Jahren zu erwerben. Zumeist sind sie aus Zinkspritzguß mit Stahlteilen gefertigt, so daß sie mechanisch einen scharfen Schuß nicht überstehen würden.

                    Schreckschußwaffen (mit PTB-Abnahme !!) sind generell frei ab 18 zu erwerben, egal, ob umgebaute oder direkt so gefertigte Waffen.

                    aufklärend grüßt
                    der Gunner
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

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                      #25
                      Danke für die schnelle Antwort. Aber die Frage bleibt nach wie vor stehen. Denn die Schreckschusspistole / Revolver sind ja nach dem Umbau nicht mehr in dem Originalzustand. Andersrum gefragt, in welcher Kategorie wird sich dann ein solches Umbau befinden, denn es war niemals eine Schusswaffe, es war aber auch nicht als LEP gefertigt?

                      Gruß Pawlucha

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                        #26
                        Nach dem Umbau,welcher nur von einem Büma gemacht werden darf (Waffenbearbeitung) müsste sie meines Wissens zum Beschussamt. (Wegen der Stempelei und so! Umstempeln von PTB= Pyrotechnischer Beschuss auf F im 5-Eck und LEP Umbau da aus einer Waffe zum Verschießen von Kartusch Munition eine Waffe zum verschießen von Druckluft Munition wurde) Die Kosten würden ins Astronomische steigen und was letztendlich das BKA dazu sagt weiß ich nicht da mir so ein Fall noch nicht bekannt ist.Kurz um "Vergiss es". Da UMBAU! Denn es war eine Schusswaffe,und zwar zum Verschießen von PTB Munition zwar frei aber durch den "Umbau" wird (würde) sie WBK pflichtig.
                        Zuletzt geändert von mp40; 21.03.2011, 00:29.
                        Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association

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                          #27
                          Zumal Du für die Bauartzulassung mehrere exakt gleiche Waffen von einem Berechtigten umbauen lassen müsstest, da einer für die BKA-Fachsammlung und mindestens einer für die PTB zur Prüfung der Zulassungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden müsste. Der Berechtigte, der den Umbau macht, wäre dann auch der Hersteller dieser LEP-Waffe. Was auf den an Kosten für die Zulassung zukommt, kan ich nicht sagen. Billig wird's wohl aber nicht.
                          Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.

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                            #28
                            Zitat von mp40 Beitrag anzeigen
                            Da UMBAU! Denn es war eine Schusswaffe,und zwar zum Verschießen von PTB Munition zwar frei aber durch den "Umbau" wird (würde) sie WBK pflichtig.
                            Du hast zwar in allem Anderen Recht, aber hier irrst Du, denn die umgebauten Waffen werden laut WaffG rechtlich wie ihre Ursprungswaffen beurteilt, demnach müßte beim Umbau von SSW in LEp gelten: vorher frei ab 18, nachher frei ab 18,

                            jedoch wohl nicht beim Umbau eines aus einem scharfen Revolver gebauten Schreckschußrevolvers zu einer LEP-Waffe, die würde wiede wbk-pflichtig werden, ---ach, jetzt wird es mir zu kompliziert.....
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                              #29
                              Da geb ich dir Recht,allerdings NUR,wenn mann eine Gas oder Signalwaffe umbaut(umbauen würde) die NICHT aus einer Ex Scharfen Waffe Beispiel Enfield Revolver ausgeht.Auch wenn dieser zwischenzeitlich frei war,würde dieser durch den Umbau WBK Pflichtig.Da "URSPRUNG" WBK Pflichtig.Aber Recht hast du das ist echt kompliziert,und die Kosten Stehen in Keinem Verhältnis mehr. Vorher frei,anschließend WBK Pflichtig.Und wenn du Pech hast,WBK ab 25 oder Psychologisches Gutachten. Und bei ganz viel Pech,zieht das BKA die Plempe dann ein,da solche Waffen nicht mehr hergestellt werden dürfen.Da "Ursprung" WBK Plichtig.
                              Zuletzt geändert von mp40; 21.03.2011, 22:20.
                              Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association

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                                #30
                                Hallo zusammen, mal eine kurze Frage bezüglich dieses Themas und zu der aktuellen Sachlage bezüglich LEP Umbauten und Altbesitzer.

                                Als WBK Inhaber habe ich mir damals den teuren Umbau (F-Stempel) einer ehemaligen SportWaffe dort eintragen lassen, da ich diese behalten wollte - als Andenken der sportlichen Erfolge mit dieser Waffe. Zu dieser Zeit (vor 10Jahren) waren diese ja sogar noch frei, wusste ich im überigen gar nicht, dass man diese jederman ohne EIntrag in der WBK frei damals besitzen durfte.

                                Naja nun gut - wie sieht es denn jetzt aus, als Altbesitzer muss ich mir jetzt so eine "quatschige" Disziplin für 4mm suchen damit ich diese damals teure eingetragene Umbauwaffe in der WBK nicht Probleme bekomme?

                                Danke und netten Gruss
                                Zuletzt geändert von jim; 19.03.2012, 10:02.

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