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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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    Und vor allem...wie viele mags sind dann von heute auf morgen verbotene Gegenstände? Da kommen wohl einige zusammen, die so in lwb Haushalten liegen..und nirgendwo steht dass ich sie habe..wie will man so ein Gesetz vernünftig vollziehen? Und was soll das kosten???
    K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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      Zitat von akrisios Beitrag anzeigen
      Also wenn es Bestandschutz für SLB/HA's gibt fände ich es schon ganz gut. Dann gäbe es zumindest keine Enteignung, was ich als Supergau + Fubar bezeichnen würde. Ist natürlich krass wenn es vllt. am Ende heißen sollte das LW bei denen ein 10er-Mag "möglich ist" verboten würden. Davon wären dann auch so gut wie alle betroffen. Wie wäre denn eine 10-Schuss-Begrenzung machbar. Meinen die das technisch oder darf man dann einfach nur 10er-Mags verwenden.
      Warten wir mal ab , was nun genau passiert . Bestandsschutz ok , aber unfair gegenüber
      den dann nicht besitzenden neuen Schießsportfreunden . Im Geiste sehe ich die schon auf
      dem Schießstand mit glänzenden Augen und nach dem Motto ,, darf ich auch mal,,
      Ich hoffe , es wird alles vom Tisch gewischt und abgelehnt . Es geht von diesen legalen Waffen und deren Legalwaffenbesitzern keine Gefahr aus .

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        Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
        Und vor allem...wie viele mags sind dann von heute auf morgen verbotene Gegenstände? Da kommen wohl einige zusammen, die so in lwb Haushalten liegen..und nirgendwo steht dass ich sie habe..wie will man so ein Gesetz vernünftig vollziehen? Und was soll das kosten???
        Ganz einfach: Du hast halt ein illegales Trumm zu Hause rumliegen, von dem niemand etwas wissen darf, das Du nicht verkaufen kannst ...

        wie damals die Kleinkaliber. Die liegen und stehen zusammen mit ihrer vierzig Jahre alten Munition überall in (West)Deutschland rum ...

        Den Altbestand kann man auch "vergessen" - wenn der Kram illegal bzw. halblegal-geduldet wird, verschwinden die Sportordnungen. Über kurz oder lang. Selbst wenn man sie einem dann "belässt", die Waffen, ist das Zeugs sinnlos, weil man mit dem Trumm nicht mehr zum Schießstand darf. Auch der Verkauf bzw. die Verwertung ist dann alles andere als rosig.

        Siehe UK - da gibt es mit ein paar Tricks und Kniffe auch die Kurzwaffe: als Händler. Dennoch ist der ganze Kurzwaffen-Sport komplett vernichtet worden, da taugt die Pistole/Revolver nur noch zum putzen ... bloß nicht einlullen lassen.

        Vor allem: wenn erst mal der Fuß in der Türschwelle steckt, kommt über kurz oder lang der nächste Hammer. Sei es von dieser gottverdammten EU oder durch eine eigene -deutsche- Waffenrechtsverschärfung, weil wieder irgendjemand durchgedreht hat - es ist ja anscheinend inzwischen vollkommen egal, mit was getötet wurde oder ob das legal war ... für alles tragen wir ja die Schuld.

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          Die Panikmache unserer Medien ist echt nicht nachvollziehbar. Nichts desto trotz, stehen die Zeichen der Einigung nicht unbedingt rosig für uns. Ich finde es gut, das es Altbestandsschutz geben soll, aber was will ich mit ner verbotenen Waffe im Tresor? Anschauen, Putzen. Das wars! Es ist echt traurig, wie unsere sogenannten Volksvertreter uns das Volk vertreten. Naja, der Tag der Wahl wird kommen. Hoffentlich machen die Italiener, Franzosen, Niederländer endlich einen Schlussstrich unter dem Thema EU. Es ist gescheitert!
          http://german-rifle-association.de/welcome.html

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            EUGunban: Vicky Ford veröffentlicht „Vereinbarung“

            Vicky Ford hat die „Vereinbarung“ auf FB veröffentlicht Katja Triebel, kommentierte auf Vicky Fords MEP Seite: 1. Es gibt keine Beweise für den Vorschlag und keine für den Kompromiss. Wir reden über 70 bis 170 Tötungsdelikte mit registrierten Waffen, vor allem in Beziehungsstreitigkeiten, vor...
            "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
            Gustav Heinemann



            www.prolegal.de
            www.german-rifle-association.de

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              Was zeigt uns das? Die ideologisch verseuchten Sozis , Grüne und Kommunisten müssen
              dringend weg . Und sie kommen 2017 weg . Sie werden abgewählt .

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                Wahl

                Überleg Dir mal die möglichen Konstellationen...
                Die CDU geht auf keinen Fall mit der AfD, zumindest nach ihrer Aussage.
                Sie suchen nach einer Koalition gegen die AfD.
                Also? CDU , +++?

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                  Rot-rot-grün wird teils sogar als wahrscheinlich angesehen von den Medien, CSU wird zusätzlich wohl (hfftl) die absolute Mehrheit nicht erreichen ...

                  Mal schauen, was bis dahin sich noch ändert.
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    Zitat von Bullshark Beitrag anzeigen
                    Überleg Dir mal die möglichen Konstellationen...
                    Die CDU geht auf keinen Fall mit der AfD, zumindest nach ihrer Aussage.
                    Sie suchen nach einer Koalition gegen die AfD.
                    Also? CDU , +++?
                    Sorry . EU bezogen . Also auch andere Länder wo Sozialisten, Grüne und Kommunisten
                    in hohem Maße abgewählt werden .
                    Für D sehe ich rot-rot-gruen nicht . ( 18-5-8 =31% ist meine Prognose ) und 25% CDU /20%
                    CSU bei national sgw/ 15 % AFD /7%FDP und Rest unter ferner l.

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                      Das Problem ist, die CDU will nicht mit der AfD ....
                      Also bleibt es bei Schwarz - Rot, dann bleiben wir in Heute stecken.
                      Rot-Rot-Grün kann keiner wollen, jedenfalls nicht von uns.
                      Und irgendein Gemisch aus allen , kann keine gute Ploitik werden.
                      Uns fehlen auch einfach junge, kreative Köpfe. Aber die wurden weggebissen und nun ist Mutti " alternativlos".
                      Ich hätte gerne Leute wie den Sebastian Kurz . Der ist jung, intelligent, redet MIT den Leuten ....

                      Mal sehen

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                        Zitat von Bullshark Beitrag anzeigen
                        Das Problem ist, die CDU will nicht mit der AfD ....
                        Also bleibt es bei Schwarz - Rot, dann bleiben wir in Heute stecken.
                        Rot-Rot-Grün kann keiner wollen, jedenfalls nicht von uns.
                        Und irgendein Gemisch aus allen , kann keine gute Ploitik werden.
                        Uns fehlen auch einfach junge, kreative Köpfe. Aber die wurden weggebissen und nun ist Mutti " alternativlos".
                        Ich hätte gerne Leute wie den Sebastian Kurz . Der ist jung, intelligent, redet MIT den Leuten ....

                        Mal sehen
                        Viele auch von,, Mutti ,,weggebissen .

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                          FWR die Erste - Stellungnahme zur Bündnis90/Grüne-Forderung:

                          Kein Plus an Sicherheit durch Waffenrechtverschärfung
                          Das Forum Waffenrecht lehnt weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab, da sie die öffentliche Sicherheit nicht verbessern. Experten bekräftigen dies in der Bundestagsanhörung. Angemahnt werden ein verbesserter Vollzug bestehender Vorschriften sowie eine effektive Bekämpfung des illegalen Waffenhandels.

                          Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit? Auf Betreiben von Bündnis 90/Die Grünen fand gestern eine Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann.

                          Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. "Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig", so ein Fazit des Berichts. In seiner Stellungnahme zur Anhörung betonte Oberstaatsanwalt Rainer Hofius: Die wenigen Verfahren gegen legale Waffenbesitzer seien als für die Sicherheit der Bevölkerung kaum bedeutsame Formalverstöße einzuordnen.

                          "Legale Waffenbesitzer mit neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen. Hier wird aber schlicht der falsche Baum angebellt", sagte Hans-Herbert Keusgen, Präsident des Forum Waffenrecht. Statt nutzlose Hürden für gesetzestreue Bürger zu errichten, müsse endlich für einen funktionierenden Vollzug bestehender Vorschriften von der Erlaubnis bis zur Überprüfung gesorgt werden. Schon für diese Pflichtaufgabe reiche derzeit das Personal in den Behörden nicht aus, so Keusgen weiter.

                          In ihrer Stellungnahme zur Anhörung unterstützt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) diese Forderung und stellt weiterhin fest: "Schusswaffen, die für Straftaten verwendet werden, einschließlich terroristischer Aktionen, gelangen kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. " Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden, so der GdP-Sachverständige Hans Jürgen Marker in der Anhörung.

                          Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen. Dies hat die Tat in München auf fatale Weise bewiesen.

                          Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Waffen zu verbieten, lehnt das Forum Waffenrecht als Aktionismus ab. Bereits im Sommer 2016 habe die Europäische Kommission betont, dass lediglich vollautomatische Feuerwaffen, die in Halbautomaten umgewandelt werden, besonders gefährlich seien, da sich diese leicht zurückbauen ließen. Hingegen hätte eine Kriminalisierung von halbautomatischen Waffen, wie sie verbreitet von Jägern und Sportschützen verwendet werden, keinerlei Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit, so die Verbände-Allianz.

                          „Wer weiterhin auf Scheinmaßnahmen setzt, verspielt auch das letzte Vertrauen in Politik“, sagte Keusgen. Vorzugaukeln, man müsse nur den legalen Privatbesitz von Schusswaffen verbieten um das öffentliche Sicherheitsproblem zu lösen, ist geradezu fahrlässig, so Keusgen. Der GdP-Sachverständige Marker dazu: "Waffenrechtsverschärfung ist grundsätzlich keine wirksame Methode, um organisierte Kriminalität und Großkriminalität zu verhindern.

                          Die Verbände fordern, dass die hohen Standards zur Deaktivierung von vollautomatischen Waffen zu Dekowaffen, die in Italien und Deutschland gelten, grundsätzlich EU-weit umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise das Durchbohren des Laufes und des Patronenlagers. In der Slowakei wurden bis vor Kurzem Sturmgewehre aus alten Militärbeständen zu Salutwaffen umfunktioniert, indem lediglich zwei Bolzen in die Waffe eingesetzt wurden, die sich leicht entfernen ließen. Terroristen nutzten für ihre Anschläge in Paris im November 2015 ebensolche mangelhaft zurückgebauten, vollautomatischen Waffen.

                          Abschließend sagte der Vorsitzende des Forum Waffenrecht, Hans-Herbert Keusgen, anlässlich der Öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages: "Oberstaatsanwalt Rainer Hofius spricht mir in seiner Stellungnahme aus dem Herzen wenn er schreibt, dass angesichts des fehlenden Zugewinns an öffentlicher Sicherheit eine weitere Einschränkung der Rechte der Legalwaffenbesitzer das Verhältnismäßigkeitsprinzip unserer Verfassung verletzt."


                          Entscheidender aber über den Sachstand zur EU-Feuerwaffenrichtlinie, gleich im Anschluss.

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                            FWR zum Sachstand der EU-Richtlinie:

                            Sachstand zum Trilog über die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
                            Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

                            Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2015, welcher vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris z. B. alle waffenrechtliche Erlaubnisse auf fünf Jahre befristete, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests für alle vorsah, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien verbot und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern vorsah, war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden. Da sich durch die Anschläge tatsächlich Lücken in der bestehenden Richtlinie gezeigt hatten, z. B. in Bezug auf mangelhaft deaktivierte Salutwaffen in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU, fand sich aber auch keine Mehrheit im Parlament, den Vorschlag in Gänze zurückzuweisen.

                            Im Anschluss entwickelten der Rat der europäischen Fachminister (Innen und Justiz) und das Europäische Parlament eigene Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie. Diese drei Papiere sind Gegenstand der aktuellen Trilogverhandlungen, in welchen nun ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen Rat und Parlament gefunden wurde.

                            Waffenrechtliche Erlaubnisse
                            Danach bleiben erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse und auch der Jagdschein grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es muss lediglich durch die jeweilige nationale Gesetzgebung ein Überwachungssystem vorgegeben sein, welches unter Einbeziehung medizinischer und strafrechtlicher Erkenntnisse sicherstellt, dass Erlaubnisse entzogen werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber eine Gefahr darstellt. Dies ist mit der bestehenden deutschen Gesetzeslage bereits sichergestellt.

                            Munition
                            Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

                            Fernabsatzhandel
                            Der Fernabsatz-Handel von Waffen, wesentlichen Waffenteilen und Munition bleibt nach dem Kompromisspapier möglich, wenn spätestens bis zur Übergabe die Identität und Erwerbsberechtigung des Erwerbers durch einen autorisierten Händler, eine Behörde oder einen Behördenvertreter geprüft wurde.
                            Der Versandhandel von Händlern bleibt damit unverändert möglich, von privat zu privat (z. B. auch Kleinanzeigenmarkt in Jagdzeitschriften und Waffenfachmagazinen) wird jedoch nur noch unter den vorgenannten Bedingungen möglich sein.


                            Verbotene Waffe (Kat. A 6 und 7)
                            Der Vorschlag der Kommission, Waffen allein nach ihrem Aussehen zu verbieten, wurde vom Rat und Parlament zurückgewiesen. Stattdessen sollen einerseits vollautomatische Waffen, die in halbautomatische umgebaut wurden, zur Kategorie A 6 werden.
                            Auch die Kürzbarkeit und die Magazinkapazität führen nach dem gefundenen Kompromiss zukünftig zur Einstufung von Zentralfeuerwaffen zur Kategorie A 7. So sollen alle halbautomatischen Kurzwaffen grundsätzlich verboten sein, wenn ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und Langwaffen mit einem Magazin größer 10 Patronen.

                            Wie geschrieben, gilt dies nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung und auch die reine Möglichkeit, ein großes Magazin einzuführen, führt nicht zum Verbotstatbestand. Letztlich sind auch Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter Länge verkürzbar sind - etwa durch eine einschieb- oder einklappbare Schulterstütze - in Kategorie A 7 fallen.
                            Im Gegenzug zu den neu eingeführten Verbotskriterien soll es dafür den Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt sein, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Kategorie-A-Waffen zu erteilen. Dies soll beispielsweise für Sicherheitsunternehmer, Sammler mit entsprechend genehmigtem Sammelgebiet, Reenactor (Historiendarsteller) oder auch Sportschützen möglich sein, welche in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband seit mindestens einem Jahr Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten.

                            Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
                            Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.
                            Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

                            Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird.
                            Im vorbeschriebenen zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von großem Magazin und zugehöriger Waffe liegt sicher der größte Pferdefuß. Verkennt die Regelung z. B. völlig, dass es Langwaffen gibt, die mit Kurzwaffenmagazinen betrieben werden. So kann der rechtmäßige Besitzer einer legalen Pistole und eines völlig legalen Gewehrs dennoch in die Gefahr geraten, alle Erlaubnisse zu verlieren! Noch mehr halbautomatische Langwaffen schießen mit dem gleichen Magazin, wie Repetiergewehre, sodass legale Besitzer beider Waffen wiederum die Unzuverlässigkeit riskieren. Ein weiteres Problem stellen wiederum Flinten mit fest eingebauten Röhrenmagazinen dar und auch bisher unbescholtene Altbesitzer sind einem hohem Risiko ausgesetzt.

                            Die Regeln für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen - zumindest für den Altbesitz - werden von allen deutschen Sportschützen bereits erfüllt. Jedoch müssen diese Ausnahmen natürlich erst national entwickelt werden und hierfür auch die Bereitschaft bestehen. Dies wird sicher der Schwerpunkt der Interessenvertretung in naher Zukunft darstellen!

                            Salutwaffen
                            Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden, dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
                            (A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

                            Gas- und Signalwaffen
                            Auch für Gas- und Signalwaffen wird eine technische Richtlinie erlassen, welche verhindern soll, dass aus SRS-Waffen schießfähige Feuerwaffen hergestellt werden können. Eine nach diesen Kriterien hergestellt SRS-Waffe bleibt grundsätzlich außerhalb der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und somit der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
                            Andere Gas- und Signalwaffen, die nicht nach der technischen Richtlinie hergestellt werden, werden als Kat. B Waffen erlaubnispflichtig (WBK-Pflicht). Der Altbestand, der bisher frei erwerbbar war, bleibt jedoch unberührt.

                            Dekorationswaffen
                            Seit dem 8. April diesen Jahres gilt die Europäische Verordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen (2403/15 EU). Diese hat sich in weiten Teilen als unpraktikabel erwiesen und verhindert aktuell, dass Waffen ordnungsgemäß deaktiviert oder bereits deaktivierte Waffen verkauft, vererbt oder exportiert werden können.
                            Den Mitgliedsstaaten ist es nunmehr erlaubt, ihre alten, vor April 2016 bestehenden, Regelungen zur Deaktivierung den technischen Beratern der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen. Wenn diese feststellen, dass bereits ein adäquater Deaktivierungsstandard vorlag, können sie dem Mitgliedsstaat erlauben, auch diese Waffen entsprechend der EU-Verordnung als deaktiviert anzusehen und zur Weitergabe und zum Export freizugeben.

                            Markierung
                            Neben den bisherigen wesentlichen Waffenteilen soll zukünftig auch das Gehäuse - Ober - und Unterteil - zwingend zu markieren sein. Die Markierpflicht wird zukünftig wohl auch alle wesentlichen Teile betreffen.

                            Zeitachse
                            Bis Ende Januar soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden. Anschließend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden.
                            Für die anschließende Implementierung in nationales Recht wurde ein Zeitrahmen von 15 Monaten vorgesehen, sodass die neuen Regeln bis Ende 2018 deutsches Recht sein könnten.


                            Falls das so durchkommt, gibts Goldene Zeiten für Magazinhersteller ...

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                              Zitat von Classic_911 Beitrag anzeigen
                              FWR zum Sachstand der EU-Richtlinie:

                              Sachstand zum Trilog über die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
                              Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

                              Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2015, welcher vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris z. B. alle waffenrechtliche Erlaubnisse auf fünf Jahre befristete, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests für alle vorsah, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien verbot und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern vorsah, war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden. Da sich durch die Anschläge tatsächlich Lücken in der bestehenden Richtlinie gezeigt hatten, z. B. in Bezug auf mangelhaft deaktivierte Salutwaffen in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU, fand sich aber auch keine Mehrheit im Parlament, den Vorschlag in Gänze zurückzuweisen.

                              Im Anschluss entwickelten der Rat der europäischen Fachminister (Innen und Justiz) und das Europäische Parlament eigene Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie. Diese drei Papiere sind Gegenstand der aktuellen Trilogverhandlungen, in welchen nun ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen Rat und Parlament gefunden wurde.

                              Waffenrechtliche Erlaubnisse
                              Danach bleiben erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse und auch der Jagdschein grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es muss lediglich durch die jeweilige nationale Gesetzgebung ein Überwachungssystem vorgegeben sein, welches unter Einbeziehung medizinischer und strafrechtlicher Erkenntnisse sicherstellt, dass Erlaubnisse entzogen werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber eine Gefahr darstellt. Dies ist mit der bestehenden deutschen Gesetzeslage bereits sichergestellt.

                              Munition
                              Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

                              Fernabsatzhandel
                              Der Fernabsatz-Handel von Waffen, wesentlichen Waffenteilen und Munition bleibt nach dem Kompromisspapier möglich, wenn spätestens bis zur Übergabe die Identität und Erwerbsberechtigung des Erwerbers durch einen autorisierten Händler, eine Behörde oder einen Behördenvertreter geprüft wurde.
                              Der Versandhandel von Händlern bleibt damit unverändert möglich, von privat zu privat (z. B. auch Kleinanzeigenmarkt in Jagdzeitschriften und Waffenfachmagazinen) wird jedoch nur noch unter den vorgenannten Bedingungen möglich sein.


                              Verbotene Waffe (Kat. A 6 und 7)
                              Der Vorschlag der Kommission, Waffen allein nach ihrem Aussehen zu verbieten, wurde vom Rat und Parlament zurückgewiesen. Stattdessen sollen einerseits vollautomatische Waffen, die in halbautomatische umgebaut wurden, zur Kategorie A 6 werden.
                              Auch die Kürzbarkeit und die Magazinkapazität führen nach dem gefundenen Kompromiss zukünftig zur Einstufung von Zentralfeuerwaffen zur Kategorie A 7. So sollen alle halbautomatischen Kurzwaffen grundsätzlich verboten sein, wenn ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und Langwaffen mit einem Magazin größer 10 Patronen.

                              Wie geschrieben, gilt dies nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung und auch die reine Möglichkeit, ein großes Magazin einzuführen, führt nicht zum Verbotstatbestand. Letztlich sind auch Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter Länge verkürzbar sind - etwa durch eine einschieb- oder einklappbare Schulterstütze - in Kategorie A 7 fallen.
                              Im Gegenzug zu den neu eingeführten Verbotskriterien soll es dafür den Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt sein, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Kategorie-A-Waffen zu erteilen. Dies soll beispielsweise für Sicherheitsunternehmer, Sammler mit entsprechend genehmigtem Sammelgebiet, Reenactor (Historiendarsteller) oder auch Sportschützen möglich sein, welche in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband seit mindestens einem Jahr Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten.

                              Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
                              Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.
                              Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

                              Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird.
                              Im vorbeschriebenen zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von großem Magazin und zugehöriger Waffe liegt sicher der größte Pferdefuß. Verkennt die Regelung z. B. völlig, dass es Langwaffen gibt, die mit Kurzwaffenmagazinen betrieben werden. So kann der rechtmäßige Besitzer einer legalen Pistole und eines völlig legalen Gewehrs dennoch in die Gefahr geraten, alle Erlaubnisse zu verlieren! Noch mehr halbautomatische Langwaffen schießen mit dem gleichen Magazin, wie Repetiergewehre, sodass legale Besitzer beider Waffen wiederum die Unzuverlässigkeit riskieren. Ein weiteres Problem stellen wiederum Flinten mit fest eingebauten Röhrenmagazinen dar und auch bisher unbescholtene Altbesitzer sind einem hohem Risiko ausgesetzt.

                              Die Regeln für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen - zumindest für den Altbesitz - werden von allen deutschen Sportschützen bereits erfüllt. Jedoch müssen diese Ausnahmen natürlich erst national entwickelt werden und hierfür auch die Bereitschaft bestehen. Dies wird sicher der Schwerpunkt der Interessenvertretung in naher Zukunft darstellen!

                              Salutwaffen
                              Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden, dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
                              (A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

                              Gas- und Signalwaffen
                              Auch für Gas- und Signalwaffen wird eine technische Richtlinie erlassen, welche verhindern soll, dass aus SRS-Waffen schießfähige Feuerwaffen hergestellt werden können. Eine nach diesen Kriterien hergestellt SRS-Waffe bleibt grundsätzlich außerhalb der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und somit der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
                              Andere Gas- und Signalwaffen, die nicht nach der technischen Richtlinie hergestellt werden, werden als Kat. B Waffen erlaubnispflichtig (WBK-Pflicht). Der Altbestand, der bisher frei erwerbbar war, bleibt jedoch unberührt.

                              Dekorationswaffen
                              Seit dem 8. April diesen Jahres gilt die Europäische Verordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen (2403/15 EU). Diese hat sich in weiten Teilen als unpraktikabel erwiesen und verhindert aktuell, dass Waffen ordnungsgemäß deaktiviert oder bereits deaktivierte Waffen verkauft, vererbt oder exportiert werden können.
                              Den Mitgliedsstaaten ist es nunmehr erlaubt, ihre alten, vor April 2016 bestehenden, Regelungen zur Deaktivierung den technischen Beratern der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen. Wenn diese feststellen, dass bereits ein adäquater Deaktivierungsstandard vorlag, können sie dem Mitgliedsstaat erlauben, auch diese Waffen entsprechend der EU-Verordnung als deaktiviert anzusehen und zur Weitergabe und zum Export freizugeben.

                              Markierung
                              Neben den bisherigen wesentlichen Waffenteilen soll zukünftig auch das Gehäuse - Ober - und Unterteil - zwingend zu markieren sein. Die Markierpflicht wird zukünftig wohl auch alle wesentlichen Teile betreffen.

                              Zeitachse
                              Bis Ende Januar soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden. Anschließend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden.
                              Für die anschließende Implementierung in nationales Recht wurde ein Zeitrahmen von 15 Monaten vorgesehen, sodass die neuen Regeln bis Ende 2018 deutsches Recht sein könnten.


                              Falls das so durchkommt, gibts Goldene Zeiten für Magazinhersteller ...
                              Ich bedanke mich für die Infos.

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                                @classic911

                                Danke für die Info . Der Knackepunkt sind die Magazine . Auch bei mir kann ich da schon mal
                                so sechs Stück wegwerfen . Ferner habe ich 15 er Magazine 9mm für Beretta FS die aber
                                auch in die Beretta Storm Langwaffe passen .
                                Na ja , abwarten und Tee trinken .

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