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Rentner mit Kriegsarsenal

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    #16
    Meiner Meinung nach unterliegen schussbereite und vollautomatische Maschinenpistolen sowie auch Sturmgewehr mit Bj. unter 1945 nach wie vor dem KWKG. Das einzigste was sich verändert hat, ist der Wegfall des §37 Abs.1

    Sprich in demilitarisiert sowie auch als Halbautomat endmontiert legal...

    Bezüglich dieser Abänderung unterschieden sich bisher die Vorgaben zwischen WaffG und KWKG. Das zweitere sagt nur aus, das die ehemalige Waffe so unbrauchbar gemacht werden muß, damit sie nicht mit handelsüblichen Mitteln zurückbaubar ist. Dies ist theoretisch gesehen, schon mit nur einer Bohrung erfüllt. Wie das heutzutage ausgelegt wird, entzieht sich meines Wissens. Gibt ja stetige Veränderungen...

    Jedoch ist mir ein Fall bekannt, wo ein Sammler mit einer MP40 in Deko rechtskräftig nach dem Verbrechenstatbestand verurteilt wurde, weil die Abänderungsbohrungen nur D8 statt D9mm Nennkaliber waren. Offensichtlich hatte er keinen guten Verteidiger, der davon wußte. Das ein WaffG nicht bei ehemaligen Kriegswaffen zum tragen kommt! Man vergleiche hierzu auch des öfteren in Auktionen sichtbaren 2-8 Einsägungen im Bereich des Laufes, ist ebenso eine legitime Abänderung

    Der Sheriff@ Interessantes Bild
    MkG.
    Wallmeister

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      #17
      Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
      Wie kannst Du das bitte sehen ? Da sind noch mehr Löcher... ! ... im Handschutz ! Kannst auch bei der Presse anfangen !
      Der war geil
      MkG.
      Wallmeister

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        #18
        Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
        Ob die Medien nun erwähnen ob was Deko ist oder nicht, ist völlig unerheblich da der ganz normale hobbylose nichts sammlende Bürger keine Ahnung hat was damit gemeint ist und was es alles legal auf dem Markt zu kaufen gibt ! In vielen Gesprächen mit solchen Leutchen hatte ich vielfach diesen Eindruck. Selbst langjährige Polizisten sind hier keine Ausnahme !!!


        Mike
        Genau das ist das, was ich meinte. Der Mann auf der Strasse erkennt keine Unterschiede, für ihn sind alles Waffen, ob Deko oder nicht!
        No place for second best!
        (Accuracy international)

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          #19
          Zitat von Wallmeister Beitrag anzeigen
          Meiner Meinung nach unterliegen schussbereite und vollautomatische Maschinenpistolen sowie auch Sturmgewehr mit Bj. unter 1945 nach wie vor dem KWKG. Das einzigste was sich verändert hat, ist der Wegfall des §37 Abs.1

          Sprich in demilitarisiert sowie auch als Halbautomat endmontiert legal...
          Deine Meinung in Ehren, sie ist aber in dem Fall nicht korrekt - Sandmann hat Dir bereits die richtige Quelle aus dem KWKG zitiert.




          V. Rohrwaffen

          29.

          a)
          Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
          b)
          Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
          c)
          vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
          d)
          halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre


          Wenn Deine Ansicht nämlich richtig wäre, dann gäbe es heute keine halbautomatischen Versionen von Sten, MP40, MP18, Sturmgewehr 44 und Co. für Sportschützen zu erwerben. Würden sie nämlich unter die Bestimmungen des KWKG fallen, dann wären sie gem. §6 der AWaffV vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen. Sind sie aber nicht, da nicht KWKG erfasst, weil sie vor dem 02.09.1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt wurden.

          (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer


          Das ist übrigens auch der Grund, warum ein Sportschütze eine BD40 oder eine BD44 erwerben kann. (Beide Waffen Hülsenlänge unter 40mm bei gleichzeitigem Anschein einer vollautomatischen Schusswaffe - aber vor dem 02.09.1945 eingeführt)

          Aber eine halbautomatischen MP5- oder Uzi-Klon bzw. einen AK47-Klon im Originalkaliber nicht erwerben kann. (Hier ebenfalls Hülsenlänge unter 40mm bei gleichzeitigem Anschein einer vollautomatischen Schusswaffe - die Waffen wurden nicht vor dem 02.09.1945 eingeführt - Das ist der Knackpunkt!)

          Eine vollautomatische MP40 oder ein vollautomatisches Sturmgewehr 44 sind keine Kriegswaffen - Es sind verbotene Gegenstände gem. dem Waffengesetz.

          Gruß

          Michael
          sigpic

          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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            #20
            Ok, besten Dank! Auch wieder was dazu gelernt
            MkG.
            Wallmeister

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              #21
              Ein weiterer Rentner mit Sammelleidenschaft: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/i...522650/4ilccj/
              .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                #22
                Er hieß Pulver Kurt! Interessant das gleich wichtig war ob er ein Rechter ist!

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                  #23
                  Von Anwohnern war zu erfahren, dass er gerne an Waffen bastelte und ein Militaria-Freak, aber kein Rechtsradikaler sei.
                  Na, immerhin stellt die Journaille fest, er war kein Rechtsradikaler. Ich sah schon vor Augen, wie die nächste Verschärfung des WaffG mit dem billigen Argument durchgedrück wird, alle Sportschützen seien "Rechtsradikale".

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                    #24
                    50000 Schuss Munition ist doch nicht viel...

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                      #25
                      Zitat von DWJ-Leser Beitrag anzeigen
                      Er hieß Pulver Kurt! Interessant das gleich wichtig war ob er ein Rechter ist!
                      http://www.express.de/news/panorama/...0/-/index.html
                      Ist es eigentlich garnicht, passte halt ins Thema.
                      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                        #26
                        Ohhhjjjjaaaaa und weil rund 50 Kilogramm Nitroglyzerin eigentlich erschütterungsfrei bewegt werden sollten, verwendtete man einen ungefederten Pritschenwagen und als Zugfahrzeug den robot. Und wer das Video bzw. Fotos von der sprengung mal genauer anschaut, kommt vielleicht auch auf die Ilussion hier war nur Pyrotechnik und die behördlich angebrachte Schlagladung am Start, visuell noch aufgebauscht durch eine Zündung bei Nacht... Wie wohl 50000 legal besessene Handfeuerwaffen-Patronen bei einer Sprengung reagieren???
                        Das der Täter ein Sportschütze ist bzw. war wird auch nicht erwähnt und die bisher gezeigten Flinten nur Halbautomaten darstellten, aber nur von Maschinenwaffen die Rede ist...

                        Da bilde sich besser jeder seinen eigenen Teil dazu, den Rest wird man wohl auch nie erfahren!
                        Zuletzt geändert von Wallmeister; 23.01.2011, 20:49.
                        MkG.
                        Wallmeister

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                          #27
                          Wessen Geistes Kind dieser Spinner war zeigt sich ja allein schon dadurch, daß er sich in SS-Uniform fotographieren lässt.
                          Angehängte Dateien

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                            #28
                            Rein mengenmäßig betrachtet ist er entgegen der Auffassung der Polizei ein armseliger Amateuer:

                            Nach meinem Kenntnisstand kommt der Rekordhalter mit 70 Tonnen Sprengstoff aus Bayern - ein Kfz-Mechaniker, der einen Teil seiner Werkstatt auch für den Bomben- und Waffenbau nutzte. Und das nach den Feststellungen des zuständigen Amtsgerichts rein privat und ohne Veräußerungsabsicht.

                            Kommentar


                              #29
                              Ganz tolle Werbung für´s Militaria Fund Forum:



                              Da können wir froh sein, wenn wir nicht in´s Blickfeld dieser sogenannten Journalisten geraten...

                              Gruß,

                              Bernhard

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                                #30
                                Die haben uns sicher auch im Blick, keine Sorge Der legale Waffenbesitzer wird doch ohnehin mit solchen Idioten über einen Kamm geschoren, nicht wahr

                                Gruß David

                                Kommentar

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