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Selbstlader auf JJ, oder ab wann ist ein SL kein Jagdgewehr mehr...

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    Selbstlader auf JJ, oder ab wann ist ein SL kein Jagdgewehr mehr...

    Hallo,
    habe vor kurzem erzählt bekommen dass jemand auf Jagdschein ein G3 Klon sprich einen Selbstlader erwerben wollte und als er vorab bei der Zuständigen Behörde nachfragte ob alles in Ordnung geht wurde ihm angeblich mitgeteilt dass das nicht möglich ist weil es sich hier um kein Jagdgewehr handelt und das sowieso noch ein Probelm wird da er ja sowieso schon mehrere "nichtjagdliche" Waffen eingetragen hätte...
    Zunächst glaub ich das erst mal nicht da hier nach meinem Wissenstand die Behörde keinerlei gesetzliche Grundlage hat?
    Hat jemand in diese Richtung auch schon "Probleme" gehabt oder kann man das als Stammtischgerücht abhacken?.

    #2
    Einzig und allein die Möglichkeit die Selbstladelangwaffe auf ein zweischüssiges Magazin zu wechseln oder das festeingebaute auf zwei Schuß zu begrenzen.
    Alles andere spielt keine Rolle.

    Ist entweder ein Stammtischgerücht oder ein SB in irgendeiner Behörde hat mal wieder seine Kompetenzen maßlos überzogen!

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      #3
      ...ist dummes Zeug, es wird andersherum ein Schuh draus.
      Nach §13 WaffG geht es nicht darum ,ob die Waffen jagdlich geeignet sind, sondern sie dürfen nur nach Bundesjagdgesetz nicht verboten sein. Und verboten sind dort Selbstlader nicht (man sollte nur ein jagdlich vorgeschriebenes 2-Schuss-Magazin dafür haben, andere, gtößere Magazine zusätzlich ist kein Problem)

      gruss
      blackys




      edit: Germanfritze war schneller...

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        #4
        Zur Zeit stuft das BMWi Selbstladebüchsen ab Kaliber .338 LM als Kriegswaffe ein. So eingestufte Waffen gehen also nicht, unterliegen aber auch nicht dem WaffG sondern dem KrWaffKontrG.

        Im Übrigen: siehe die Vorposter.

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          #5
          Seh ich eben genau so... Selbstlader zur Jagdausübung mit 2schuss Magazin. Alles andere, ausgenommen Kaliber vielleichr spielt keine Rolle. Auch die Anzahl sollte egal sein. Und wie sollte man ein 'Jagdwehr' auch definieren. Aber immer wieder interessant was teilweise die Runde macht... seies jetzt von einem unwissenden Sachbearbeiter ausgehend oder Gerüchte oder schlimmstendalles beides zusammen.

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            #6
            Zitat von JoSchn Beitrag anzeigen
            Hallo,
            habe vor kurzem erzählt bekommen dass jemand auf Jagdschein ein G3 Klon sprich einen Selbstlader erwerben wollte und als er vorab bei der Zuständigen Behörde nachfragte ob alles in Ordnung geht.......
            Wer viel fragt geht viel fehl!
            Warum wurde die SL-Büchse nicht auf Jagdschein erworben und dann in die WBK eingetragen?
            Hätte der SB das nicht gemacht, hätte er wohl ein riesen Problem

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              #7
              Zitat von lopo Beitrag anzeigen
              Wer viel fragt geht viel fehl!
              Warum wurde die SL-Büchse nicht auf Jagdschein erworben und dann in die WBK eingetragen?
              Jo, welcher Jächer fragt denn vor Erwerb einer Langwaffe??? Schon diese Darstellung des Sachverhaltes spricht für eine Stammtischparole...

              gruss
              blackys

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