SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erbwaffen verkaufen.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erbwaffen verkaufen.

    Ich habe eine Frage:
    Ein Guter Bekannter und Vereinskamerad ist kürzlich verstorben.
    Jetzt hat mich seine Frau gefragt ob seine Kurzwaffen verkaufen kann.
    Es handelt sich um eine Colt Sportpistole und einen Taurus Revolver beide im Kaliber .22 lfb.
    Meine Fragen dazu: Kann ich einfach die Waffen bis zum Verkauf bei mir lagern, und welche Fristen sind einzuhalten.
    Das Ordnungsamt hat der Witwe eine Frist gesetzt bis die Waffen aus Ihrem Haushalt zu entfernen sind. Wenn ich diese Waffen bei mir einlagere dann gelten diese doch als entfernt und bei mir fängt doch dann ggf. eine neue Frist an zu laufen bis wann diese Waffen zu verkaufen sind.
    Gibt es da was verlässliches im Gesetz oder ist das vom SB Abhängig?

    Vielen Dank für Antworten
    Gruß Andreas
    "Es bringt einen nicht weiter, sich aus Angst vor dem Tod zu erschießen "

    #2
    Einfach bei der zuständigen Behörde anrufen, die Sachbearbeiter sind gelegentlich verständiger als das Gesetz.

    Johann

    Kommentar


      #3
      Ich würde vorschlagen, du meldest dich beim Amt, und erklärst denen, dass die Waffen bei dir vorübergehend sicher verwahrt sind, bis Käufer gefunden sind. (§12(1)1.b WaffG)
      Aufbewahrungsvorschriften (max. Anzahl Waffen je Behältnis usw.) musst du natürlich beachten.
      Eine Frist dafür steht im Gesetz nicht. Das Ende ist in diesem Fall durch die entgültige Überlassung bestimmt.

      Kommentar


        #4
        Du nimmst die Waffen mit dem Behältnis, in dem sie ja eh schon lagern, mit zu Dir. Dann kommst Du auch nicht in die Verlegenheit, in Deinem Schrank 7 statt nur 5 Waffen zu lagern.
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

        Kommentar


          #5
          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
          Du nimmst die Waffen mit dem Behältnis, in dem sie ja eh schon lagern, mit zu Dir. Dann kommst Du auch nicht in die Verlegenheit, in Deinem Schrank 7 statt nur 5 Waffen zu lagern.
          Und wie schaut es mit dem Eintrag in die WBK aus?


          Johann

          Kommentar


            #6
            Hallo Pfälzer,
            Das mit dem Behältnis ist so ne Sache, ist ein eingemauerter Wandtresor.
            Im Grunde ist es ja eine kurzfristige Überlassung, bloß mit dem Unterschied das der bisherige Besitzer zu den Waffen nichts mehr sagen kann und ich sie deshalb verkaufe. Aufbewahren darf ich sie auf jeden Fall (Tresor ja, und Platz auch) Ich frage mich nur wie lange?
            "Es bringt einen nicht weiter, sich aus Angst vor dem Tod zu erschießen "

            Kommentar


              #7
              Es wird wahrscheinlich das vernünftigste sein, bei Deinem SB vorstellig zu werden und das mit ihm zu besprechen.
              Wir können Dir viel erzählen, aber er könnte Dir das genau sagen. Es soll ja auch SBs mit Sachverstand geben.

              Sprich mal den User Dakota an, der hat auf diesem Gebiet sehr viel Ahnung
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

              Kommentar


                #8
                Zitat von Zimmermann Beitrag anzeigen
                Ich frage mich nur wie lange?
                Frist ist hier die der Witwe gesetzte, oder beantragt sie dann eine ErbenWBK, ansonsten siehe #2.

                Johann

                Kommentar

                Lädt...
                X