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Mal wieder § 6 AWaffV und Ruger 10/22

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    Mal wieder § 6 AWaffV und Ruger 10/22

    Ich habe über die Suchfunktion gesehen, das dieses Thema schon oft behandelt wurde. Der letzte passende Thread dazu war aber schon etwas älter. Daher möchte ich das Thema gerne noch einmal aufgreifen in der Hoffnung das sich etwas ( zum Postiven ) geändert hat.

    Speziell geht es mir um die Schäfte von ATI und Tapco.

    Was ich bisher gelesen habe, sind diese Umbauten als sehr heikel anzusehen weil sie evtl. den Anscheinparagraphen erfüllen. Nun lassen mich aber zwei Punkte stutzig werden.

    Bei einem Anbieter habe ich zum Tapco-Schaft folgende Anmerkung gelesen:
    Der Schaft ist für das sportliche Schießen zugelassen...
    Heisst das jetzt, dass es einen Feststellungsbescheid seitens des BKA gibt? Gefunden habe ich nämlich keinen.

    Stattdessen habe ich einen Feststellungsbescheid zur UMAREX Colt M4 gefunden, welcher sich nach meinem Ermessen so liest, als ob die zum sportlichen Schießen in Ordnung geht. Für das sportliche Schießen bei mir in Sachsen-Anhalt wäre der Lauf zwar 1cm zu kurz aber das AR-15- Aussehen lässt mich vermuten das vielleicht auch der Schaft von ATI möglich wäre.

    Falls das Thema in neuerer Zeit schon erörtert wurde, steinigt mich bitte nicht gleich sondern stellt mir nur den Link rein.
    Ansonsten freue ich mich auf ein paar erhellende Antworten von Euch. Momentan bin ich nämlich nur noch verwirrt.

    Btw. Hat jemand Erfahrung wieviel das BKA für einen Feststellungsbescheid verlangt?
    Gruß Torsten

    Vertrauen Sie mir! Ich weiß was ich tue!

    #2
    Zitat von Sledge Hammer Beitrag anzeigen
    Bei einem Anbieter habe ich zum Tapco-Schaft folgende Anmerkung gelesen:
    Heisst das jetzt, dass es einen Feststellungsbescheid seitens des BKA gibt? Gefunden habe ich nämlich keinen.
    Es gibt keinen FB weil das BKA keine Schäfte beurteilt, sondern nur Waffen und wesentliche Teile.

    Ob ein Anschein durch den Tapco entsteht, lässt sich nicht generell sagen. das Gesamtbild am Ende des Umbaus ist entscheidend. Es gibt ein schönes Urteil, dass bei der eigenen Einschätzung hilft. Leider kann ich mit dem Smartphone nicht so gut verlinken und nebenbei Suchen. Ein anderer User mag dies zur Hand haben.

    Zur M4-KK / M4-Wechselsystem (mit Tragegriff, Std.-Handguard, Schubschaft etc.)

    §6 - (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen
    halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist (HIER M4 also (+) ), wenn

    a)
    die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, (+)
    b)
    das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) (-) oder
    c)
    die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt (+);

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      #3
      Zitat von Sledge Hammer Beitrag anzeigen
      Ich habe über die Suchfunktion gesehen, das dieses Thema schon oft behandelt wurde. Der letzte passende Thread dazu war aber schon etwas älter. Daher möchte ich das Thema gerne noch einmal aufgreifen in der Hoffnung das sich etwas ( zum Postiven ) geändert hat.

      Speziell geht es mir um die Schäfte von ATI und Tapco.

      Was ich bisher gelesen habe, sind diese Umbauten als sehr heikel anzusehen weil sie evtl. den Anscheinparagraphen erfüllen. Nun lassen mich aber zwei Punkte stutzig werden.

      Bei einem Anbieter habe ich zum Tapco-Schaft folgende Anmerkung gelesen:

      Heisst das jetzt, dass es einen Feststellungsbescheid seitens des BKA gibt? Gefunden habe ich nämlich keinen.

      Stattdessen habe ich einen Feststellungsbescheid zur UMAREX Colt M4 gefunden, welcher sich nach meinem Ermessen so liest, als ob die zum sportlichen Schießen in Ordnung geht. Für das sportliche Schießen bei mir in Sachsen-Anhalt wäre der Lauf zwar 1cm zu kurz aber das AR-15- Aussehen lässt mich vermuten das vielleicht auch der Schaft von ATI möglich wäre.

      Falls das Thema in neuerer Zeit schon erörtert wurde, steinigt mich bitte nicht gleich sondern stellt mir nur den Link rein.
      Ansonsten freue ich mich auf ein paar erhellende Antworten von Euch. Momentan bin ich nämlich nur noch verwirrt.

      Btw. Hat jemand Erfahrung wieviel das BKA für einen Feststellungsbescheid verlangt?
      Ggf. Solltest den M4 Bescheid nochmal lesen, gilt nur mit dem Runden Vorderschaft wie abgebildet..
      Zuletzt geändert von Matthias Horner; 24.08.2014, 09:53.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
        Ggf. Solltest den M4 Bescheid nochmal lesen
        Dann gib mir doch bitte mal einen Tipp was ich falsch interpretiert habe. Deshalb suche ich doch die Hilfe hier im Forum. Ich möchte es gerne verstehen.
        Gruß Torsten

        Vertrauen Sie mir! Ich weiß was ich tue!

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          #5
          Lustiger Weise hat Umarex das Fing SO garnicht mehr im Programm......
          Zuletzt geändert von Matthias Horner; 24.08.2014, 10:20.

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            #6
            ATI hat gelochten/Rail Vorderschaft und Einschubschaft --Anschein

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              #7
              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
              ATI hat gelochten/Rail Vorderschaft und Einschubschaft --Anschein
              Demnach kann der Tapco-Schaft gar nicht für das sportliche Schießen zugelassen sein (so wie der Händler behauptet), denn einen Einschubschaft hat der auch.
              Puuuuh, ein schwieriges Thema mit viel Spielraum für persönliche Auslegungen.

              Ob es Sinn macht vor dem Kauf meine Pläne mit dem Mann vom Ordnungsamt zu besprechen? Ich möchte mir keinesfalls Ärger einhandeln.
              Gruß Torsten

              Vertrauen Sie mir! Ich weiß was ich tue!

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                #8
                Welcher Anschein denn, Matthias? Der hessische VGH lässt die Frage offen, wieviele Merkmale vorliegen müssen. Vielmehr sagt er: "Für den durch die kennzeichnenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck, den die zu beurteilende Waffe hinterlässt, kann eines der angeführten Merkmale ausreichen, wenn es für eine Kriegswaffenoptik deutlich prägend ist, andererseits ist nicht schon allein bei Vorliegen nur eines dieser Merkmale zwingend von dem Anschein einer Kriegswaffe auszugehen."

                Ein Schubschaft alleine macht noch keine Kriegswaffe. Es kommt auf den Einzelfall an. Man schaue sich nur an, wo das BKA keinen Anschein sehen will - das verkommt langsam zur Willkür.

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                  #9
                  Ordnungsamt ist nicht zuständig.

                  Wäre nicht der erste SB der seine Meinung auf nachfrage "von oben" ändert...... Und der Mops bist du.

                  Frag doch den Schaftanbieter nach nem Nachweis der zulassung.......

                  Mal sehen was dann kommt

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen

                    Frag doch den Schaftanbieter nach nem Nachweis der zulassung.......

                    Mal sehen was dann kommt
                    Ich werde mal eine freundliche Email schreiben. Richtig Bestand hätte ja nur ein Festellungsbescheid des BKA. Der müsste sich dann auf den Schaft in Verbindung mit einer Ruger 10/22 beziehen. Richtig?

                    Was passiert dann wenn man zusätzlich ein Zweibein montiert? Schaffe ich damit wieder ein zusätzliches Merkmal welches mir einen möglichen Feststellungsbescheid aushebelt?

                    Danke für Eure Geduld.
                    Gruß Torsten

                    Vertrauen Sie mir! Ich weiß was ich tue!

                    Kommentar


                      #11
                      Lies die Bescheide

                      Wenn man kleinlich sein will, gilt der Bescheid nur für die vorgelegte Waffe.....

                      Gerade beim 10/22 gibt's ja einige, weniger "Anscheinige" Waffen ab Werk ohne Zulassung, siehe Henke

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                        #12
                        Zitat von Sledge Hammer Beitrag anzeigen
                        Was passiert dann wenn man zusätzlich ein Zweibein montiert? Schaffe ich damit wieder ein zusätzliches Merkmal welches mir einen möglichen Feststellungsbescheid aushebelt?
                        Dieses Urteil hilft einem in vielen Fragen.

                        "Zu diesen eine Kriegsschusswaffe kennzeichnenden Merkmalen zählen auch heute noch ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin,ferner Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator),Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist."

                        Kurz: In Kassel ignoriert man den Willen des Gesetzgebers und deutet mal munter drauf los.

                        Der Gesetzgeber hatte nichts gegen Kriegswaffenoptik, nur die Kaschis will man nicht, man will auch keine SBR, die man unterm Mantel tragen kann, und die dann-Trickser mit der AUG will man auch nicht. Im Ergebnis macht man es den KK_Selbstladern und 9mm-ARs schwer. Die Kaschi gibts jetzt in .223 und sogar das AUG hat es beim BKA geschafft -es musste nur hässlich genug sein. Dafür immer noch kurz....

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                          #13
                          Was ist in Kassel?

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                            #14
                            Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                            Dieses Urteil hilft einem in vielen Fragen.
                            Das ist die Geschichte vom CZ V22 ?
                            Demnach, müsste ein Importeuer dieselbe Sache für eine
                            10/22® Distributor Exclusives 22 LR Autoloading Rifle
                            durchboxen ?

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                              #15
                              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                              Was ist in Kassel?
                              Der VGH des Landes Hessen.

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