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Waffensachkunde

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    Waffensachkunde

    SO, da ich nun schon so oft gefragt worden bin, ob ich die Sachkunde bereits absolviert habe, hier nun ein kleines Feedback zum Sachkunde-Lehrgang (Prüfung ist nächsten Sonntag):

    Zum Kaliber: "Wenn du Sachkunde hättest, wüsstest du Bescheid"! Leider NEIN! Im Kurs wurde nicht erklärt, wie ich z. B. bei einem Kaliber .45 oder .300 auf den Durchmesser schließen kann! Die Fragen danach kommen bei uns auch nicht mehr vor.

    Was wir gelernt haben ist, dass vieles eine Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters ist!

    Zudem haben wir ein paar Fakten gelernt, die mit dem, was andere sachkundige Schützen gelernt haben nicht überein stimmen.

    z. B.:
    • Jäger müssen mit ihren Handfeuerwaffen regelmäßig trainieren.
    • Jäger müssen ihre Langwaffen regelmäßig (min. 1x im Jahr) jagdlich schießen.
    • Wiederlader dürfen ihre Munition keinem anderen zur Verfügung stellen, sondern diese nur selbst nutzen.
    • Leuchtpunktvisiere sind "verboten"
    • Es dürfen in einem DSB-Verein "nur" Waffen geschossen werden, die in der Sportordnung stehen. (Das Schießen einer Desert Eagle wäre somit z. B. auf dem Stand nicht erlaubt.)
    • ...


    Haben sich hier Gesetzte geändert?

    Sonst war der Kurs auf jeden Fall sehr informativ und wir haben doch noch einiges dazu gelernt.

    #2
    Die Sachkunde scheint, Deine Ausführungen für wahr unterstellt, nicht besonders gut gewesen zu sein. Wer hat den Kurs veranstaltet?

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      #3
      Die Qualität von Sachkundekursen ist durchaus schwankend, habe ich auch schon feststellen müssen, als ich mal die Sachkundeunterlagen eines Arbeitskollegen durchsehen durfte. Das ergab sich im Rahmen einer Diskussion, weil mir der Kollege erzählen wollte, dass Schalldämpfer verboten seien und er meinte, dass er dies erst kürzlich in der Sachkunde so gelernt habe. Er brachte mir dann die Unterlagen mit und ich fand beim kurzen Überfliegen auf Anhieb 5 oder 6 fehlerhafte Aussagen da drin, was m.M.n. ein absolutes Unding ist. Da stand u.A. auch tatsächlich drin: „Schalldämpfer sind verboten!“

      Gruß

      Michael
      sigpic

      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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        #4
        Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
        Wer hat den Kurs veranstaltet?
        Wahrscheinlich ein Jäger...

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          #5
          Das wäre die Frage.
          Wer hat den Kurs veranstalltet.
          Welche Befähigung/Berechtigung hat er dazu?
          Gibt es die staatliche Anerkennung für den Kurs?

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            #6
            Eigentlich sollten sich alle Fragen am offiziellen Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes orientieren. Es mag da auch kleinere Fehler geben, aber insgesamt wäre die Sachkunde einheitlich und vom Gesetzgeber 100% abgesichert (§7 WaffG). Übrigens trifft keiner deiner obengenannten Punkte so zu.

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              #7
              Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine DSB-Verbandsinterne Sachkundeschulung, wo der Dozent durch Handauflegen sachkundig erklärt wurde (oder weil er gleichzeitig ja auch Jäger ist und das Grüne Abitur hat und damit ja alles relevante weiss).

              Und was der Dozent (falsch) erklärt und was dann später in den Fragen drankommt, sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
              Beim Unterricht wurde hier anscheinend schon genug versaut.

              Aber seien wir ehrlich: Wundert's uns, bei dem was JD bisher aus seinem Verein so erzählt hat?

              Und neuer Fragenkatalog hin oder her, viele von "den alten Säcken", die schon seit mehreren Jahrzehnten den Hut bezüglich Sachkunde aufhaben (weil kein anderer im Verein oder Verband in erreichbarer Nähe dazu willens, geschweige denn in der Lage ist), stecken oft noch in der Vergangenheit.
              Wobei es da glücklicherweise auch gelegentlich löbliche Ausnahmen gibt.

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                #8
                Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                Die Sachkunde scheint, Deine Ausführungen für wahr unterstellt, nicht besonders gut gewesen zu sein. Wer hat den Kurs veranstaltet?
                Werde hier jetzt keine Namen nennen

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                  #9
                  Zitat von Fox Beitrag anzeigen
                  Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine DSB-Verbandsinterne Sachkundeschulung, wo der Dozent durch Handauflegen sachkundig erklärt wurde (oder weil er gleichzeitig ja auch Jäger ist und das Grüne Abitur hat und damit ja alles relevante weiss).
                  Er macht hier im Bezirk wohl schon seit längerem Sachkunde (Kursgröße immer so 20-30 Leute) und hat schon knapp 200 Leute den Nachweis ermöglicht!

                  Nein, er ist kein Jäger! Ist ein Luftgewehr (aufgelegt) Schütze, der unter anderem bei der Deutschen Meisterschaft mitschießt und 300 Ringe mit 27-30 Innenzehnern schießt (das haben wir glaube ich 10-15x gehört).

                  Zudem ist er zuständig für die JuBaLi, die Trainerscheine, ist Wettkampfrichter und und und.

                  Also "denkt" man eigentlich, er müsse wissen, was er erzählt.

                  Ich bin da aber immer etwas misstrauisch. Nur weil jemand Prof. oder Dr. ist, oder sonst einen Titel trägt muss das nicht immer heißen, das seine Infos und seine Titel (und Befähigungen) nicht schon 127 Jahre alt sind.

                  Mich würde nur mal interessieren, was ihr zu den unten aufgeführten Dingen sagt.

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                    #10
                    Und der hat die geforderte, staatliche Anerkennung? Frag doch mal, muss er ja belegen können.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                      Werde hier jetzt keine Namen nennen
                      Du hast ja ein Datum genannt.

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                        #12
                        Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                        Und der hat die geforderte, staatliche Anerkennung?
                        Er braucht keine staatliche Anerkennung, wenn er das im Namen und Auftrag eines Verbandes macht.

                        Das ist ja ein Teil des Problems und der besondere Witz daran ist dann noch, dass manch ein Verband nur "seine" Sachkunde akzeptieren will, mit dem Unterton dass die verbandseigene Sachkunde in irgend einer Art, Form und Weise hochwertiger wäre.

                        Was gerne gemacht wird, ist in die gesetztlich vorgegebenen Mindest(unterrichts)stunden noch zusätzlich verbandseigene Informationen, z.B. über die Sportordnung, Disziplinen, o.ä.) zu packen, wo die Waffensachkunde (zumindest innerhalb der Mindeststundenzahl) eigentlich ausschliesslich die durch den BVA-Fragenkatalog vorgegebenen Inhalte vermitteln soll.

                        Würde sich da jeder dran halten, dann hätten wir gewisse Probleme bzw. Diskussionen im Forum nicht, denn dazu zählt z.B. auch im Themenbereich 17 die Systematik der Kaliberangaben.


                        Ich würde tatsächlich von verbandsinternen Sachkundeschulungen abraten und diese höchstens noch zusätzlich wahrnehmen - die paar Euro und das bisschen Zeit ist gut investiert.

                        Die von Horner angesprochenen staatlich anerkannten Lehrgangsanbieter müssen wenigstens ihr Curriculum vorlegen, das dann geprüft und freigegeben wird und es wird auch die Qualifikation der Lehrkräfte überprüft. Das ist wie gesagt für verbands- oder vereinsinterne Schulungen und Dozenten nicht der Fall... mit den hier beschriebenen Folgen...

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                          #13
                          Zitat von Fox Beitrag anzeigen

                          Die von Horner angesprochenen staatlich anerkannten Lehrgangsanbieter müssen wenigstens ihr Curriculum vorlegen, das dann geprüft und freigegeben wird und es wird auch die Qualifikation der Lehrkräfte überprüft.
                          Nun, etwas mehr wollte unsere Behörde vor meiner Anerkennung schon haben..........

                          Verbands/Vereinsintern....aber auch die Kosten Geld, und ich würde da als Teilnehmer aus eigenem Interesse auf Qualität bestehen!

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                            #14
                            Ich mein wenn ich die Sachkunde hab, dann hab ich sie und gut ist.

                            Mich würde halt nur interessieren, ob er uns viel "Unsinn" erzählt hat, oder nicht.

                            Autofahren lernt man auch nicht in der Fahrschule, sondern beim Fahren!

                            Es geht in der Sachkunde ja eher um Dinge wie "Sicherheit" und "Umgang mit der Waffe" und das war alles OK!

                            Ob ein Jäger seine Waffen nun schießen muss, oder nicht ist ja für uns nicht wirklich relevant.

                            Man muss auch dazu sagen, dass von 20 Leuten:

                            1 GK/KK-Kurzwaffen-Schütze
                            2-3 KK-Schützen (SpoPi)
                            und der Rest nur Leute da waren, die Luftgewehr und LuPi geschoßen haben und die Sachkunde nur für sich und für die Jugendarbeit gemacht haben, oder um ggf. später vielleicht mal eine WBK für eine SpoPi oder ein KK-Gewehr beantragen zu können.

                            Es ging ne Box mit Munition rum und ich denke 75% hätten nicht mal sagen können, was was ist und wozu es dient.

                            Wenn 80% jedoch nur Luftdruckwaffen schießen ist das ja auch nicht weiter schlimm

                            Morgen ist "Schießen": Pistole, Revolver und Gewehr in .22!

                            Bin mal gespannt, wie sich die Leute anstellen.

                            Die Idee als Pistole .45 ACP und als Revolver .357 zu schießen wurde leider abgewiesen :/

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                              #15
                              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                              Nun, etwas mehr wollte unsere Behörde vor meiner Anerkennung schon haben..........
                              550 Waffenbehörden, 551 verschiedene Vorgehensweisen...

                              Den kleinsten gemeinsamen Nenner der Anforderungen an eine genehmigungs- bzw. anerkennungsfähige Waffensachkundeausbildung findet man wohl in der WaffVwV:

                              7.5.1 (zu §7 WaffG)
                              Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs setzt nach § 3 Absatz 3 AWaffV voraus, dass die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AWaffV erforderlichen Kenntnisse in einem theoretischen und einem praktischen Teil vermittelt werden.
                              Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z. B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.
                              Um zu prüfen, ob die Lehrgangsleitung sowie die Lehrkräfte geeignet sind, ist der Lehrgangsplan mit Benennung der fachlichen Leitung und der Lehrkräfte für das jeweilige Fachgebiet vorzulegen. Sowohl die Lehrkräfte als auch die Lehrgangsleitung müssen grundsätzlich sachkundig sein, d. h. eine eigene umfassende Sachkundeprüfung oder nach § 3 Absatz 1 AWaffV gleichgestellte Ausbildung oder Prüfung abgelegt haben. Allerdings sind die erforderlichen Qualifikationen der einzelnen Lehrkräfte auch unter Berücksichtigung des jeweils nach dem laut Lehrplan zu unterrichtenden Fach zu beurteilen.
                              So kann z. B. für die Unterrichtung im Waffenrecht einschließlich Notwehr/Notstand auch eine juristische Qualifikation, hingegen für die praktische Handhabung der Waffen ein Schießausbilder oder Schießsportleiter als geeignet angesehen werden.

                              Unter „erforderliche Lehrmittel“ sind sowohl Fachliteratur als auch Anschauungsmaterial (Waffen, Munition) zu verstehen.

                              Ein Unterrichtsraum muss konkret benannt werden. Ebenso muss ein Schießstand (Nachweis der Anmietung) für die praktische Ausbildung und Prüfung vorhanden sein.
                              Wohingegen für Sachkundeschulungen von Vereins- bzw. Verbandseite gilt:

                              7.6 (zu §7 WaffG)

                              Sachkundelehrgänge von schießsportlichen Verbänden und Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, erfolgen unter Anwendung des vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Fragenkatalogs des jeweiligen Verbandes. Sie bedürfen im Falle des § 3 Absatz 5 AWaffV keiner staatlichen Anerkennung.
                              Zwar sieht § 3 Absatz 5 AWaffV vor, dass die Vereine die Sachkundeprüfung nur für ihre Mitglieder abnehmen können; dem steht nicht entgegen, dass
                              mehrere Vereine eines anerkannten Verbandes einen gemeinsamen Prüfungsausschuss bilden können
                              Wobei zumindest vom BVA meines Wissens nach kein verbandspezifischer Fragenkatalog veröffentlicht wurde sondern ein Allgemeingültiger:

                              Das BVA hat sein neues Internet-Angebot gestartet. Dadurch werden möglicherweise derzeit Links aus Suchmaschinen, von anderen Webseiten oder Lesezeichen nicht mehr richtig angezeigt.


                              Aber da möge man mich gerne (am besten mit Quellenangabe, damit ich das nachlesen kann) korrigieren, wenn ich da falsch liege.

                              Verbandsspezifisch sind da nur die jeweiligen Sportordnungen:

                              Das BVA hat sein neues Internet-Angebot gestartet. Dadurch werden möglicherweise derzeit Links aus Suchmaschinen, von anderen Webseiten oder Lesezeichen nicht mehr richtig angezeigt.

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