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    WBK beantragen

    Hallo Profis,

    lese und lese finde aber nicht die Antwort auf meine Fragen.
    Also seid ihr dran ...

    Ich bei seit über einem Jahr Mitglied in einem Schützenverein und schiesse regelmässig Trap und Kurzwaffe.
    Jetzt soll die WBK beantragt werden. Kurs für das Absolvieren des Sachkundelehrgang ist gebucht.

    Wer beantrag die WBK und wo?
    Welche brauche ich um eine Trap Flinte besitzen zu dürfen und welche für eine Kurzwaffe.

    Danke für eure Mühe!!

    #2
    sollten die Kollegen im Verein wissen.


    DU beantragst die WBK, bei der für dich zuständigen Waffenbehörde

    Beantrage Gelb und Grün

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      #3
      das geht aber zackig :-)
      Im Verein habet ich schon mal gefragt aber da gehen die Meinungen auseinander.
      Der eine meint WBK beantragt der Verein beim Verband.
      Anderer sagt Mitglied beantragt beim Landratsamt.
      Da ist man sich nicht ganz einig.
      Wofür sind die unterschiedlichen WBK denn? Grün und Gelb lesen sich für mich fast gleich...???

      Vielen Dank!

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        #4
        Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
        Wofür sind die unterschiedlichen WBK denn? Grün und Gelb lesen sich für mich fast gleich...???

        Vielen Dank!
        Steht alles im Wiki.

        Kurz gesagt: Grün ist für Kurzwaffen (mehrschüssig) und halbautomatische Langwaffen (Grundkontingent) und Gelb ist für den Rest (Repetierer, einschüssiges etc.). Die Gelbe WBK braucht auch keine Voreinträge oder sowas, hier einfach kaufen, innerhalb der zwei Wochen zum Sachbearbeiter gehen und eintragen lassen.

        NAtürlich gilt IMMER die 2/6-Regel.
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #5
          hätte das Wiki schon gelesen aber als noch Unerfahrener ist das etwas kompliziert.
          Das heisst Grün brauche ich für die Kurzwaffe und gelb für die Flinte?
          Was bedeutet Voreintrag denn genau?

          Vielen Dank für eure Mühe!

          Kommentar


            #6
            Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als "Voreintrag" in die WBK eingetragen
            WBK' s: http://legalwaffen.de/waffenbesitzkarten.html

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              #7
              Hallo RS59,

              einen Waffensachkundelehrgang hast du noch nicht oder?
              Danach sollten schon viele deiner Fragen geklärt sein!

              Wenn man in deinem Verein noch nicht einmal weiß, wie man eine WBK beantragt...

              -> Evtl. mal über einen Vereinswechsel nachdenken.

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                #8
                Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
                hätte das Wiki schon gelesen aber als noch Unerfahrener ist das etwas kompliziert.
                Das heisst Grün brauche ich für die Kurzwaffe und gelb für die Flinte?
                Was bedeutet Voreintrag denn genau?
                Voreintrag: Du gehst zum Sachbearbeiter mit dem Bedürfnis (du schießt ja Pistole) und sagst: Ich würde gern zwei Kurzwaffen erwerben. Der trägt dir das ein und dann erst darfst du deine beiden Kurzwaffen kaufen. Kostet natürlich Geld, gilt für ein Jahr. Innerhalb dieses Jahres darfst du dir dann deine beiden Waffen kaufen und eintragen lassen.

                Bei der Flinte: Wenn du eine halbautomatische hast, kommt die auf Grün, wenn ich mich nicht täusche. Ansonsten auf Gelb. Ebenso der K98, K11, Mosin Nagant etc.

                Und beim Sachkundelehrgang - der ist da hilfreich - kannst du das Lehrmaterial kostenlos runterladen. Beim DSB ist beispielsweise die aktuelle Fassung. Richtige Lösungen sind fett hervorgehoben. Auch hier im Forum sollte das IRGENDWO mal verlinkt worden sein.

                e:/ Und wenn im Verein so wenig Ahnung herrscht, dass man dir das in dem einen Jahr nicht erklären konnte, dann muss das sonstige Klima dafür umso besser sein.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #9
                  Im Regelfall gehts DU zu Deinem Vereinsvorstand oder SLG Leiter (BDMP), dieser bescheinigt Dir ein Bedürfnis für eine Kurzwaffe und eine Flinte ggf. muss das Bedürfniss noch dem Verband vorgelegt werden.

                  Mit diesem Bedürfniss gehst DU zu deinem zuständigen Landratsamt/Kreis Polizeibehörde, dort werden Dir dann nach einer Überprüfung Deine Waffenbesitzkarten ausgestellt.

                  Die Gelbe Waffenbesitzkarte bekommst Du BLANKO ausgestellt, und kannst Deine Flinte damit kaufen. Dabei ist das Kaliber und die Art (außer Selbstladeflinte) egal. Wenn Du meinst lieber einen Repetierer stattt der Flinte kaufen zu gehen, machst Du das...

                  In die Grüne Waffenbesitzkarte wird die Art der (Kurz)Waffe (Pistole /Revolver/SL-Büchse/SL-Flinte) und das beantragte Kaliber eingetragen. Damit darfst Du dann auch nur das kaufen, was als Voreintrag drinn steht. Hast Du eine Pistole in 9x19 im Voreintrag stehen, und jemand bietet Dir günstig eine in .40 S&W an oder schenkt Dir einen Revolver, brauchst Du eine neue Bedürfnissbescheinigung und einen neuen Voreintrag...

                  Dieser Ablauf ist nur Beispielhaft und zeigt nicht die volle Erwerbsmöglichkeit der gelben WBK... Ihr Klugscheißer
                  Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                  Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                    #10
                    Danke, habs soweit verstanden :-)
                    Wie sieht so eine Bedürfnisbescheinigung im Regelfall aus? Ist das ein vorgefertigtes Formular vom Amt das vom Verein ausgefüllt wird?

                    Naja, mein aktueller Verein ist schon etwas "angestaubt" aber dafür herrscht ein gutes Klima und ist meiner unmassgeblichen Meinung nach ganz OK. Wobei es im Süden von München relativ dünn gesät ist mit Anlagen Sportschützen.

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                      #11
                      In welchem Verband bist Du denn angesiedelt?

                      Der BDMP hat die Vordrucke auf seiner Homepage.
                      Hier mal ein Beispiel für die Anträge meines Verbandes BDMP Nordrhein-Westfalen.
                      Angehängte Dateien
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                        #12
                        Bin im BSSB gemeldet.
                        Danke für deine Infos!!

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                          #13
                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          Bei der Flinte: Wenn du eine halbautomatische hast, kommt die auf Grün, wenn ich mich nicht täusche. Ansonsten auf Gelb. Ebenso der K98, K11, Mosin Nagant etc.
                          Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                          Die Gelbe Waffenbesitzkarte bekommst Du BLANKO ausgestellt, und kannst Deine Flinte damit kaufen. Dabei ist das Kaliber und die Art (außer Selbstladeflinte) egal. Wenn Du meinst lieber einen Repetierer stattt der Flinte kaufen zu gehen, machst Du das...
                          Weil das jetzt zweimal falsch war:

                          Nicht nur Selbstladeflinten sondern auch (Vorderschaft-)Repetierflinten kommen auf die Grüne WBK.

                          Aber da es dem Threadstarter ja um Trap geht, werden wohl eher Doppel- oder Bockflinten gemeint sein, und die wiederum (weil "einschüssig" - zumindest je Lauf) gehören auf die Gelbe.

                          Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                          Im Regelfall gehts DU zu Deinem Vereinsvorstand oder SLG Leiter (BDMP), dieser bescheinigt Dir ein Bedürfnis für eine Kurzwaffe und eine Flinte ggf. muss das Bedürfniss noch dem Verband vorgelegt werden.
                          Bedürfnisse werden nur noch auf (Landes-)Verbandsebene bescheinigt, SLG Leiter, Vereinsvorsitzende, Sportleiter, etc. egal welchen Verbandes leiten das nur noch weiter.

                          Ausgenommen natürlich die Fälle, in denen die zwei Pöstchen in Personalunion geführt werden.

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                            #14
                            Richtig: mir geht es aktuell bei Langwaffen nur um Trap. Kann ich mehr als eine Flinte besitzen??
                            Zusätzlich würde ich gerne je einen Revolver und eine Pistole anschaffen.

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                              #15
                              Der sinnvollste Schritt wird sein, wenn Du jetzt so schnell wie möglich mal den Sachkundekurs besuchst.

                              Wenn Du danach noch Fragen hast, kann man die sicherlich ganz fix beantworten.

                              Wobei ich bei besten Willen nicht verstehen kann, wie man im Schützenverein so wenig Ahnung vom aktuellen Gesetz und den aktuellen Abläufen haben kann und warum man nicht in der Lage ist, genau die jetzt hier gestellten Fragen Neumitgliedern richtig zu beantworten...

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