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EWB - Probleme mit Landkreis beim Kauf ?

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    EWB - Probleme mit Landkreis beim Kauf ?

    Guten Morgen liebe Freunde,

    ich bin ganz neu hier, habe schon die Suchfunktion benutzt, bin aber nicht fündig geworden.

    Ich habe vor in einen Schützenverein einzutreten und möchte mir dann natürlich zu gegebener Zeit (nach 1 Jahr, mind. 18 Mal Training im Jahr ist klar) eine eigene Waffe (GK) kaufen.

    Leider gibt es in meinem Verein nur Revolver als GK. Später möchte ich mir dann aufgrund der günstigeren Munition und weil ich Pistolen einfach lieber mag, eine 9 mm kaufen.

    Jetzt meine Frage: "Wird der Landkreis später nach 1 Jahr meckern und mir keinen Voreintrag für eine 9mm genehmigen, wenn ich im Training nur mit 357er Magnum Revolver geschossen habe?"

    Für eine Antwort wäre ich unendlich dankbar.

    Die besten Grüße zum Wochenende @all

    #2
    Antw. Theoretisch nein, praktisch kann erstmal alles passieren.
    DSB-WSB,

    4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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      #3
      Erstmal ist wi Brig, dass dein Verband die die 9mm Disziplin hat.
      DSB-WSB,

      4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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        #4
        Als Sportschütze bekommst du unter den Voraussetzungen die du schon genannt hast, plus Sachkunde, von deinem Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung. Hier musst du dich schon auf die Waffe festlegen, ob Pistole oder Revolver und in welchem Kaliber.
        Trainieren musst du mit erlaubnispflichtigen Waffen. Ob das nun Revolver oder Pistolen sind, ist unwichtig. Nur eben keine erlaubnisfreien Druckluftwaffen.

        So wie du es schilderst sehe ich kein Problem. Deine Waffenbehörde wird beim Voreintrag der Bescheinigung vom Verband folgen, und bekommt deine Trainingsnachweise normalerweise nicht zu sehen.

        So sind meine Erfahrungen.

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          #5
          Wow, so schnell sind die Antworten da, vielen Dank !

          Ich hatte halt mal irgendwo gelesen, dass die Behörden keinen Voreintrag genehmigen, wenn man z.B. mit Kurzwaffe KK trainiert hat und dann eine GK-Kurzwaffe haben möchte und wollte nochmal sichergehen, dass die nachher nicht die Zustimmung verweigern, mit der Begründung "Nee der hat ja nur Revolver geschossen".

          Ich würde ja mit einer 9mm trainieren, wenn der Verein jene als Vereinswaffen hätte.

          Nachher frage ich gleich mal nach, ob der Verein eine Disziplin in 9mm hat..

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            #6
            Zitat von ghostriderzzr Beitrag anzeigen

            Nachher frage ich gleich mal nach, ob der Verein eine Disziplin in 9mm hat..
            Die Disziplin im Verein ist unwichtig. Der (ein) Verband muss sie in der in der Sportordung haben. 9mm Luger z.B der DSB.
            Zuletzt geändert von igel64; 06.04.2013, 16:12.
            DSB-WSB,

            4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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              #7
              Eigentlich hat ein Verein so gesehen keine Disziplin sondern eine Standzulassung hinsichtlich Kurzwaffe, Langwaffe, 50, 100 oder 25m und der Energie in Joule.

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                #8
                Zitat von igel64 Beitrag anzeigen
                Die Disziplin im Verein ist unwichtig. Der (ein) Verband muss sie in der in der Sportordung haben. 9mm Luger z.B der DSB.
                Du verwechselst hier den Erwerb auf Gelb und Grün !

                Bei einer GK-Pistole (WBK Grün) MUSS der Verein/Verband eine Disziplin für die gewünschte Waffe anbieten, wenn er ein Bedürfnis bescheinigen soll.

                Bei dem Erwerb von Waffen auf SportschützenWBK "Gelb" genügt eine Disziplin in irgend einer genehmigten Sportordnung. Hier benötigt der Erwerber auch kein Bedürfnis durch seinen Verein für jede einzelne Waffe.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Hier benötigt der Erwerber auch kein Bedürfnis durch seinen Verein für jede einzelne Waffe.
                  Dann sei froh das du im Nachbarkreis wohnst. Hier bei mir muss die Vereinsbescheinigung für jede LW her!

                  Ansonsten haste Recht
                  DSB-WSB,

                  4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                    #10
                    Also unterscheide zwischen Verband und Verein.

                    Jeder Verein MUSS einem Verband angehören.
                    Dieser Verband hat eine Sportordnung mit den dort angebotenen Disziplinen, Kalibern und haste nicht gesehen.

                    Dein Verband bestätigt Dir das Bedürfnis, mit dem Du dann zur Behörde hoppelst um eine EWB zu beantragen.

                    Die Krux:
                    Frühers haben die Vereine Dein Bedürfnis bestätigt, doch deren Rechte wurden hier erheblich eingeschränkt.
                    Dein Vorstand muss Deinen Bedürfnisantrag an den Verband unterschreiben (unter anderem als Bestätigung, dass alles seine Richtigkeit mit Training usw.).

                    Und gib einem kleinen Mann etwas Macht.
                    Manche Vorstände erdreisten sich dann ihren Mitgliedern da Vorschriften zu machen, obwohl Ihnen dies gar nicht (mehr) zusteht.

                    "Schieß Du erstmal ne Weile KK..."

                    Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, darfst Du alle Waffen beantragen, für die es in Deinem Verband (nicht Verein) eine Disziplin gibt.

                    Einzige Einschränkung:
                    Du musst ggf. der Behörde einen Stand nachweisen, auf dem Du diese Waffe dann auch schießen kannst.
                    Beispiel: Du willst ne GK-Kniffte, Dein Heimatverein hat aber nur ne Luftdruckhalle.
                    Aber selbst dann kannst Du z.B. sagen, dass der Nachbarverein so nen Stand hat und Du da regelmäßig trainieren willst.

                    Mein Rat:
                    Teste bei Deinem Vorstand an, wie es mit der EWB nach einem Jahr aussieht und ob er Dir den Bedürfnisantrag beim Verband auch für die Waffe Deiner Wahl unterschreibt.

                    Tut er das nicht, suche Dir schnellstmöglich nen anderen Verein.


                    Just my 2 Cents.
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #11
                      Zitat von igel64 Beitrag anzeigen
                      ... Hier bei mir muss die Vereinsbescheinigung für jede LW her!..
                      Aber wie gesagt nur auf Grün oder wolltest du das sowieso damit zum Ausdruck bringen?

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                        #12
                        Nein, Vereinsbesch. Auch bei gelb.
                        DSB-WSB,

                        4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                          #13
                          Wenn ich auf Gelb eine Waffe haben will gehe ich einen Laden und hole mir eine. Danach zum Amt und eintragen. Auf Gelb brauche ich keine Bedürfnisbescheinigung. Der Verein bekommt also einen Waffen-Kauf gar nicht mit. Deswegen verstehe ich immer noch nicht ganz, warum dein Verein da mitmischen kann? Oder fordert etwa das Amt die "Vereinsbescheinigung"?

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                            #14
                            Natürlich das Amt. Oder glaubst du, das ich scharf darauf bin jeden Kauf abzusegnen?
                            DSB-WSB,

                            4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                              #15
                              Dann frag doch mal dien amt nach der Rechtsgrundlage? Da werden die aber ganz schön ins schwimmen kommen, denn die gibt es nicht. Rechtswidriges Verhalten einer Behörde, wie so oft in Sachen Waffenrecht.
                              Gruß aus dem Kraichgau

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