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Frage Eintrag gelbe WBK

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    Frage Eintrag gelbe WBK

    Hallo,

    ich habe gehört daß - manche Behördenstellen, nicht alle ! - würden wohl
    prüfen - vor dem Eintrag einer Langwaffe in die WBK - ob der Verein welcher
    das Bedürfnis an den Landesverband gestellt hat ( z. B. beim Formular des
    Südbadischen Sportschützenverband steht der beantragenden Verein drin )
    diese Sportdisziplin auch bieten.
    Beispiel: der Stamm-Verein des Mitglieds bietet nur KK-Langwaffe; der Schütze beantragt die WBK über diesen Verein und möchte später eine Flinte eintragen ( weil er in einem anderen Verein als Gast Skeet ausübt ... ).

    Sollte kein Problem sein.

    Hat jemand Erfahrungen damit ?

    Vielen Dank
    stupai

    #2
    Kann man so machen. Die Disziplin muß in irgendeineiner Sportordnung
    Irgend eines Verbandes stehen
    DSB-WSB,

    4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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      #3
      Die Waffe die gekauft werden soll,
      Zitat von igel64 Beitrag anzeigen
      muß in irgendeineiner Sportordnung Irgend eines Verbandes stehen

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        #4
        Hi,

        vielen Dank.
        Bei der gelben WBK macht auch sinn ... kann doch nicht für jede Disziplin ein
        Verein beitreten
        Bei der grünen WBK sieht es wohl anders aus; mein Verein ( Kleinverein, nur KK-Lang 50 mt. ) würde sich streuben - trotz Schiessbuch usw. - ein Bedürfnisantrag für eine Kurzwaffendisziplin zu bestätigen.
        Kann man vielleicht nachvollziehen

        stupai

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          #5
          Zitat von stupai Beitrag anzeigen
          Bei der grünen WBK sieht es wohl anders aus; mein Verein ( Kleinverein, nur KK-Lang 50 mt. ) würde sich streuben - trotz Schiessbuch usw. - ein Bedürfnisantrag für eine Kurzwaffendisziplin zu bestätigen.
          Kann man vielleicht nachvollziehen
          Sollten sie aber nicht. Der Verein bestätigt ja nur, dass Du die Termine hast. Der Antrag wird vom Verband abgesegnet.

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            #6
            Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
            Sollten sie aber nicht. Der Verein bestätigt ja nur, dass Du die Termine hast..............
            Aber wiederum ... keine Einrichtung(en) für Kurzwaffen ... kein Training im diesem Verein in dieser Disziplin ... keine Bestätigung einer Disziplin/Kaliber; klingt so auch nicht unlogisch.
            Anders ist doch bei der gelben; da bestätigt - zumindest bei Badischer Sportschützenverband - der Verein nur eine regelmässige Teilnahme als Sportschütze und es steht auf dem Antrag weder was von Disziplin noch von Kaliber.

            stupai

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              #7
              Für GRÜN muss Dein Verband, nicht der Verein, die Diziplin anbieten. Du kannst doch auch irgendwo anders trainieren, oder? Mein Verein hat auch keinen Langwaffenstand, geh ich halt noch woanders schießen...

              Der Leiter kontrolliert und bestätigt die Einträge in Deinem Schießbuch, fertig. Der Verband fragt evtl. noch einmal nach, wo Du regelmäßig trainieren kannst.
              Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

              Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                #8
                Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                Für GRÜN muss Dein Verband, nicht der Verein, die Diziplin anbieten ....
                Sehe ich zwar auch so ... ändert aber nichts an der Sache; und da
                ich am Anfang schon mal gefragt hatte, bin ich zusätzlich in einem
                Verein gegangen wo Kurzwaffe geschossen wird, damit habe ich das
                Problem gelöst.

                Nichtdestotrotz würde ich gerne wissen ob jemand das u.a. schon mal erlebt
                hat; ein Waffengeschäft in Süd-BW hat mir gesagt daß er das schon mal bei Behörden erlebt hat, also es ist tatsächlich passiert ( s. unten )

                Zitat von stupai Beitrag anzeigen
                .... manche Behördenstellen, nicht alle ! - würden wohl
                prüfen - vor dem Eintrag einer Langwaffe in die WBK - ob der Verein welcher
                das Bedürfnis an den Landesverband gestellt hat .... diese Sportdisziplin auch bieten.
                stupai

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                  #9
                  Und wenn nicht?! Ein Verein kann ja auch eine Disziplin neu beginnen.
                  Ich bin zb. der einzige Ordonnanzschütze in meinem Verein.
                  Zuletzt geändert von igel64; 07.02.2013, 16:03.
                  DSB-WSB,

                  4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                    #10
                    Im Bedürfnisantrag meines Verbandes (Hessisch) muss der Verein bestätigen, dass er die notwendigen Stände hat an der man diese betreffende Disziplin schiessen kann:

                    Auszug
                    "Ferner bescheinigen wir,
                    dass wir die notwendigen Standanlagen für Schusswaffen für die beantragte Disziplin im eigenen Besitz haben..."

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                      #11
                      Rein rechtlich reicht aber anmieten aus.
                      DSB-WSB,

                      4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                        #12
                        Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                        Im Bedürfnisantrag meines Verbandes (Hessisch) muss der Verein bestätigen, dass er die notwendigen Stände hat an der man diese betreffende Disziplin schiessen kann ....
                        Zitat von igel64 Beitrag anzeigen
                        Rein rechtlich reicht aber anmieten aus.
                        Alles richtig ... allerdings steht das ganze - bei mir - nur beim Antrag auf einer GRÜNE Wbk.
                        Bei der gelben, lediglich das hier:
                        "Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er gemeldetes Mitglied im o.g. Verein sowie dem ( ... Verband xy .. ) ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt".
                        Also sollte das doch heissen:
                        Gelb= alles was in Gelb drauf kann ( Einzellader kurz wie lang, Flinten, Repetierer lang, alle Kaliber), unabhängig vom Verein wo diese Waffen benutzt
                        werden, sollen natürlich für eine DSB Disziplin zugelassen sein, fertig.

                        stupai

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                          #13
                          Richtig.
                          Es muss noch nicht mal dsb sein.
                          DSB-WSB,

                          4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                            #14
                            Zitat von stupai Beitrag anzeigen
                            ... sollen natürlich für eine DSB Disziplin zugelassen sein, fertig. ...
                            wie @Stupai schreibt: egal welcher Verband. Kann also auch eine Disziplin vom BDS oder was weiß ich sein.

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                              #15
                              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                              wie @Stupai schreibt: egal welcher Verband. Kann also auch eine Disziplin vom BDS oder was weiß ich sein.
                              ... wobei da ( für mich als Anfänger ) "ziemlich unlogische" Regelungen gelten, z. B.:

                              1) KK Selbstlader > muß auf GRÜN aber keine DSB Disziplin,also als DSB-Schütze keine Chance.
                              2) DSB Schütze darf zwar ( sogar auf die GELBE ) ein Repetierer
                              - auch Vorderlader, 17 Schuss - kaufen, aber KEINE Flinte mit 7 Schuß ?
                              ( die muß auf Grün, da aber keine DSB Disziplin, auch hier keine Chance ).

                              Kann mir jemand helfen das zu VERSTEHEN ?


                              stupai

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