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Rechtsfrage Wechsellauf

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    Rechtsfrage Wechsellauf

    Hallo zusammen,

    die Suchfunktion hat mir keine Ergebnisse geliefert, die meine Frage betreffen. Im WaffG wurde ich ebenfalls nicht fündig, vielleicht auch einfach nicht genau genug gesucht?

    Ich habe folgende Frage:

    Wie verhält es sich mit dem Erwerb eines Wechsellaufs für eine Pistole? Mal angenommen ich kaufe eine Out of the Box Pistole, mit mäßigem Lauf, und möchte dafür einen deutlich besseren erwerben (nur als theoretisches Beispiel).
    Wie funktioniert das, geht dafür eine meiner 2/6 Regelungen drauf, oder kann man Wechselläufe einfach so kaufen? (Das Wechselläufe in die WBK kommen weiss ich schon)


    Gruß,
    Michael
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    #2
    Ich hab da jetzt auch keinen Bock, das eben nachzuschlagen aber ich meine, der berührt die 2/6 nicht. Ist ja keine Waffe i.d.S. Ist aber schon 'ne Weile her, dass ich das lernen musste.
    Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

    Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

    2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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      #3
      HIER unter 2.1

      sofern kalibergleich oder kleiner: kaufen, eintragen, freuen.

      Da es keine Waffe ist (sondern der Grundwaffe zugerechnet wird), wirkt sich der Erwerb nicht auf 2/6 aus. Hinsichtlich der Aufbewahrung gilt es leider nicht -zählt als Waffe.

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        #4
        Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
        HIER unter 2.1

        sofern kalibergleich oder kleiner: kaufen, eintragen, freuen.

        Da es keine Waffe ist (sondern der Grundwaffe zugerechnet wird), wirkt sich der Erwerb nicht auf 2/6 aus. Hinsichtlich der Aufbewahrung gilt es leider nicht -zählt als Waffe.
        Genau was ich gesucht habe, danke!
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

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          #5
          Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
          HIER unter 2.1

          sofern kalibergleich oder kleiner: kaufen, eintragen, freuen.

          Da es keine Waffe ist (sondern der Grundwaffe zugerechnet wird), wirkt sich der Erwerb nicht auf 2/6 aus. Hinsichtlich der Aufbewahrung gilt es leider nicht -zählt als Waffe.
          na da hast Du mir auch eine Frage mit beantwortet , Danke

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