SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinwer Waffenschein, Waffenbesitzkarte? Vorraussetzungen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinwer Waffenschein, Waffenbesitzkarte? Vorraussetzungen?

    Hallo,

    Auch wenn es warscheinlich schon 100 mal durchgekaut wurde habe ich eine Frage zur Waffenbesitzerlaubnis.

    Ich möchte gerne eine solche Waffenbesitzerlaubnis beantragen um eine nicht freie Waffe besitzen zu dürfen.

    Ich habe schon einiges dazu gelesen, finde ein paar Sachen allerdings verwirrend.

    Man braucht zum beantragen dieser Erlaubnis ein polizeichliches Führungszeugnis, was in meinem Fall kein Problem darstellt, da ich dort keinerlei Eintragungen habe.

    Dann muss man wohl ein Seminar (Waffenkunde) besuchen und eine Prüfung ablegen.

    Dann kann man diesen Schein wohl beim Landratsamt beantragen.

    Ist das in soweit richtig?

    Wenn ich einen solchen Schein habe, der mich berechtigt Waffen zu erwerben, kann ich dann jede Waffe für die ich einen solchen Schein benötige erwerben und auf meinen Namen registrieren lassen und wie läuft das ab?

    Also bei Frankonia werden z.B Revolver angeboten für die man einen Erwerbsschein braucht, welchen man vor dem Versand einsenden muss (oder eine beglaubigte Kopie) um dann die Waffe erwerben zu dürfen die dann auf den Namen registriert wird.

    Ich habe aber auch gelesen das es bei den Karten unterschiede gibt.
    Es gibt wohl Karten für Sportschützen, und Jäger oder Sammler.
    Bei Sammlern ist es wohl auch so, dass diese nur bestimmte Waffen aus einer bestimmten Zeit die in der Karte angeben ist, besitzen und sammeln dürfen.

    Muss man jetzt vor dem Kauf einer Waffe eine Genehmigung einholen, oder berechtigt einen der Schein zum kauf und Besitz der Waffe?


    Ich habe gelesen, das man bei einem Waffenschein, also wenn man eine scharfe Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führen will (was ich nicht vor habe), einen Nachweis der Notwendigkeit benötigt, ist das beim reinen Waffenbesitz zu Hause auch nötig?



    Würde mich freuen wenn hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen würde.

    #2
    Wofür willst Du die Waffe? Ich vermute Sportschütze -Jäger oder Sammle wirst Du ja kaum sein. Oder willst Du "einfach so" eine Waffe? Dann schminke Dir das gleich wieder ab Nicht in diesem Land....

    Kommentar


      #3
      Nunja... ich weiß nicht was du unter "einfach so" verstehst und ob es bei den Gesetzlichen Auflagen überhaupt sinvoll ist "einfach so" eine Waffe zu haben.

      Nun ein Sammler bin ich derzeit noch nicht, was auch verständlich sein sollte, da ich ja derzeit gar keine scharfen Waffen sammeln bzw besitzen darf.

      Ich besitze schon seit ein paar Jahren 2 Schreckschusswaffen einen Revolver und eine Pistole und interessiere mich halt dafür.

      Ich möchte mit der Waffe gerne auch auf geeigneten Plätzen schießen.
      Wenn zwingend erforderlich müsste ich nach einem Verein ausschau halten, habe aber mal gelesen, das man auch ohne Vereinsmitglied zu sein auf Schießplätzen schießen darf.

      Daher möchte ich mich halt gerne darüber Informieren was alles dafür nötig ist und wie das abläuft.

      Kommentar


        #4
        habe aber mal gelesen, das man auch ohne Vereinsmitglied zu sein auf Schießplätzen schießen darf.
        Das stimmt natürlich, hilft dir jedoch für die WBK nicht wirklich weiter.
        Neben dem Führungszeugnis und der Sachkunde musst du ein Bedürfnis nachweisen.
        Wie willst du das machen, wenn du nur so zum Spaß eine Bleispritze willst?

        Wenn zwingend erforderlich müsste ich nach einem Verein ausschau halten
        Wenn du kein Jäger bist oder werden willst, dann wird das die einzige Möglichkeit sein.
        Nach einem regelmäßigen Training und nach einer Wartezeit von einem Jahr (Verbandszugehörigkeit, nicht Vereinszugehörigkeit) kannst du die WBK beantragen.
        Bestandene Sachkunde natürlich vorausgesetzt.
        Jede Waffe kannst dann aber auch nicht kaufen, sondern nur solche, für die dir der Verband ein Bedürfnis ausstellt.

        Kommentar


          #5
          Naja... dann werde ich mich mal mit nem Verein auseinander setzen.
          Aber was ich mich frage, ist was passiert wenn man irgendwann wieder aus dem Verein austritt?
          Ich hab gelesen, das diese Besitzerlaubnis nicht befristet ist.
          Also was passiert wenn man nicht mehr in einem Verein ist?
          Muss man die Waffe und die Erlaubnis dann abgeben?
          Ich frage weil dann ja die Notwendigkeit wegfallen würde?

          Das stimmt natürlich, hilft dir jedoch für die WBK nicht wirklich weiter.
          Neben dem Führungszeugnis und der Sachkunde musst du ein Bedürfnis nachweisen.
          Wie willst du das machen, wenn du nur so zum Spaß eine Bleispritze willst?
          Naja.. was heißt zum Spaß.. zum Sammeln? oder zum Schutz?
          Zuletzt geändert von GunJack87; 23.10.2012, 08:54.

          Kommentar


            #6
            Also was passiert wenn man nicht mehr in einem Verein ist?
            Muss man die Waffe und die Erlaubnis dann abgeben?
            Ja, die WBK wird dir dann wieder entzogen.
            Das Amt prüft das Bedürfnis nicht nur bei der Beantragung, sondern auch hinterher.
            Heißt, wenn du aus dem Verein, bzw. Verband wieder austrittst, erlischt auch das Bedürfnis und die WBK wird widerrufen.

            Zum Sammeln reicht dir die rote WBK. Das ist wieder was anderes.

            Kommentar


              #7
              Zitat von GunJack87 Beitrag anzeigen
              Naja... dann werde ich mich mal mit nem Verein auseinander setzen.
              Aber was ich mich frage, ist was passiert wenn man irgendwann wieder aus dem Verein austritt?
              Ich hab gelesen, das diese Besitzerlaubnis nicht befristet ist.
              Also was passiert wenn man nicht mehr in einem Verein ist?
              Muss man die Waffe und die Erlaubnis dann abgeben?
              Ich frage weil dann ja die Notwendigkeit wegfallen würde?

              Naja.. was heißt zum Spaß.. zum Sammeln? oder zum Schutz?
              Hallo,

              sobald du aus einem Verein austrittst, erlischt auch dein Bedürfnis, also die Notwendigkeit, warum du überhaupt Waffen haben darfst. Du müsstest deine Schießeisen innerhalb einer bestimmten Frist an einen Berechtigten übergeben, also an jemanden, der deine Waffen erwerben und besitzen darf.

              In Deutschland läuft nichts ohne Bedürfnis. Bedürfnisse, um Schusswaffen besitzen zu dürfen, sind im Groben und Ganzen vier: Sportschießen, Jagd, Sammeln, Sicherheitsdienst.

              Selbstschutz zählt nicht dazu. Du darfst zwar deine Schusswaffen THEORETISCH zur Notwehr oder zur Nothilfe gebrauchen, aber hinterher hat man eine Menge Ärger und die links-grüne Presse hierzulande macht es einem dann auch nicht leichter ("Selbstjustiz, blablabla..."). Vor allem darfst du als Sportschütze und Sammler deine Waffe nicht führen, als Jäger nur eingeschränkt im Zusammenhang mit der Jagd stehend.

              Und bevor die Frage kommt: nein, in Deutschland bekommt ein Normalsterblicher nicht so leicht einen Waffenschein ausgestellt, mit dem er die Waffe führen darf.

              In Österreich aber darfst du eine Waffenbesitzkarte mit der Begründung beantragen, dass du dein Heim verteidigen möchtest und bekommst zwei freie Plätze für Kategorie B Waffen (Selbstladebüchsen, Kurzwaffen).

              In diesem Punkt ist Österreich der bessere Teil Deutschlands.

              Soweit alle Fragen beantwortet?


              EDIT: bierdimpfe kam mir zuvor. :-)

              Kommentar


                #8
                Ja, die WBK wird dir dann wieder entzogen.
                Das Amt prüft das Bedürfnis nicht nur bei der Beantragung, sondern auch hinterher.
                Heißt, wenn du aus dem Verein, bzw. Verband wieder austrittst, erlischt auch das Bedürfnis und die WBK wird widerrufen.

                Zum Sammeln reicht dir die rote WBK. Das ist wieder was anderes.
                Und was wäre dann wenn man diese rote WBK beantragt?
                Welche Vorraussetzungen gibt es da?
                Darf mit der Waffe dann auch auf Schießplätzen geschossen werden?

                In Österreich aber darfst du eine Waffenbesitzkarte mit der Begründung beantragen, dass du dein Heim verteidigen möchtest und bekommst zwei freie Plätze für Kategorie B Waffen (Selbstladebüchsen, Kurzwaffen).

                In diesem Punkt ist Österreich der bessere Teil Deutschlands.
                Da stimme ich dir zu!
                Es ist hier einfach nur dämlich..
                Wer ne Knarre für irgend ein Verbrechen braucht, besorgt sich schon eine und wer legal eine Waffe für friedliche Zwecke erwirbt und registrieren lässt, wird mit dieser Waffe wohl kaum ein Verbrechen begehen..

                Kommentar


                  #9
                  Guckst du

                  http://www.waffensammelpass.de/wbk

                  Kommentar


                    #10
                    Ohne das Thema nun zu weit zu vertiefen, lass dir in Punkto Sammler-WBK nur soviel gesagt sein:

                    Mal eben, um Waffen besitzen zu dürfen, gibt es diese nicht. Man muss die kulturhistorische Bedeutsamkeit des beantragten Sammelgebietes nachweisen und glaubhaft machen, dass man sich ernsthaft mit dem Thema Waffensammeln auseinandersetzen möchte. Einen Überblick dazu findest du z.B. hier:

                    Bei welcher Behörde? In einigen Bundesländern bearbeiten die Ordnungsbehörden WBK-Anträge, so z.B. in Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern wiederum werden Waffenrechtsangelegenheiten von den Kreis- und Stadtpolizeibehörden wahrgenommen, z.B. in Nordrhein-Westfalen.


                    Oder aber über Google, wenn du mal nach dem Begriff "Rote WBK" suchst.

                    Wenn du eine Waffe zum Sportschießen möchtest, dann bleibt dir der Weg des Sportschützens -> Eintritt in einen Verein, Eintritt in einen Verband, regelmäßiges Schießtraining für ein Jahr -> Sachkundeprüfung ablegen -> Bedürfnisbescheinigung vom Verband anfordern -> Sportschützen-WBK bei deinem Amt beantragen.

                    Wenn du Waffen zum Jagen haben möchtest, dann eben der Weg des Jagdscheins.

                    Waffen "einfach haben" aus Spaß an der Freude und zum gelegentlichen Schießen, gibt es in Deutschland nicht.

                    Gruß

                    Michael


                    EDIT: Bierdimpfe war mit seinem Link schneller...
                    sigpic

                    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                    Kommentar


                      #11
                      In Thailand ist es fast wie in Österreich, man kann eine WBK auf ein Grundstueck oder Farm beantragen, zum SCHUTZ.

                      Kommentar


                        #12
                        Dass man erstmal ein Jahr Mitglied im Schützenverein sein muss und auch regelmäßig schiessen muss, um ein Bedürfnis zu bekommen, soll eben genau verhindern, dass sich jemand aus Jux und Dollerei eine scharfe Waffe legal zulegt. Man muss schon zeigen, dass man es mit dem Sport ernst meint.

                        Im Falle des TE zeigt sich meines Erachtens schon die Sinnhaftigkeit dieser Regelung.

                        Und glaub mir, GunJack87, wenn Du solche Fragen auf dem Amt stellst wie hier (nicht nach den Voraussetzungen, sondern eher nach dem Motto "Wie bekomme ich am schnellsten und am meisten Waffen"), kannst Du lange drauf warten. Denn auch wenn man alle Voraussetzungen materiell erfüllt, kann einem immernoch aufgrund des persönlichen Eindrucks die persönliche Eignung abgesprochen werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es der Antragsteller nicht ernst meint mit dem Schiesssport sondern einfach nur eine Knarre haben will.

                        Auch die soziale Kontrolle, die sich der Gesetzgeber von der Mitgliedschaft im Verein / Verband verspricht und die Notwendigkeit der Ausbildung in Theorie und Praxis sind etwas, das sich meiner Meinung bewährt hat.

                        Gruß,
                        dakota

                        Kommentar


                          #13
                          Und glaub mir, GunJack87, wenn Du solche Fragen auf dem Amt stellst wie hier (nicht nach den Voraussetzungen, sondern eher nach dem Motto "Wie bekomme ich am schnellsten und am meisten Waffen"), kannst Du lange drauf warten. Denn auch wenn man alle Voraussetzungen materiell erfüllt, kann einem immernoch aufgrund des persönlichen Eindrucks die persönliche Eignung abgesprochen werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es der Antragsteller nicht ernst meint mit dem Schiesssport sondern einfach nur eine Knarre haben will.
                          Deswegen stelle ich die Fragen ja nicht auf dem Amt sondern informiere mich hier in dem Forum wie das abläuft und was dafür nötig ist, da ich in einigen Foren gelesen habe, das die Zuteilung einer solchen WBK ohne größere Hürden möglich wäre was mich sehr gewundert hat, da wir ja in DE leben, aus diesem Grunde wollte ich hier nochmal nachfragen und mich erkundigen.

                          Ich werde mich demnächst mit einem Schützenverein auseinandersetzen und mir das ganze mal anschauen.


                          Eine Frage habe ich aber rein Interessehalber trotzdem noch?

                          Was ist ein kleiner Waffenschein?
                          Ich habe gelesen, das man heute zu führen einer Schreckschuss und Gaspistole einen kleinen Waffenschein braucht. Handelt es sich dabei auch um die Beantragung einer WBK? Was ja etwas unsinnig wäre in einem Schützenverein z.B mit Platzpatronen auf "Zielscheiben" zu schießen

                          Würde mich freuen wenn man mich da noch etwas schlauer machen würde ;-)

                          Ansonsten Danke ich allen für Ihre zahlreichen und auflärenden Antworten!

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von GunJack87 Beitrag anzeigen
                            Was ist ein kleiner Waffenschein?

                            http://lmgtfy.com/?q=kleiner+waffenschein

                            Kommentar


                              #15
                              Danke, ich glaub ich hatte das Anfangs mit den WBK verwechselt.. ich dachte man dürfte mit dem kleinen Waffenschein eine scharfe Waffe besitzen aber nicht führen.

                              Aber die Vorraussetzungen dafür sind ja ähnlich, wenn auch nicht ganz so straff, da kein Bedürfnis nachgewiesen werden muss.

                              Gut jetzt bin ich etwas schlauer!

                              Vielen Dank für eure Antworten!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X