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Großkaliber erst nach 2 Jahren?

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    Großkaliber erst nach 2 Jahren?

    Guten Tag zusammen!

    Habe mich hier im Forum angemeldet weil ich eine ganz spezielle Frage habe und ich denke da werden im nächsten Jahr auch noch einige hinzu kommen ;-)

    Das Schießen und Waffen im Allgemeinen haben mich schon immer fasziniert. Seien es Schwerter, Armbrüste, Pistolen oder Gewehre.

    Ein absoluter Traum für mich wäre eine 44Magnum Revolver. Mein Onkel hattte nämlich genau diese Waffe.

    In den letzten Wochen habe ich einen für mich passenden Schützenverein gesucht und gefunden. Seit vorgestern bin ich nun dort auch Mitglied und werde regelmäßig trainieren.

    Jetzt habe ich aber folgendes Problem: Dieser Verein sagt, dass sie einem den Zugriff auf Großkalibrige Waffen erst nach 2, nicht nach einem Jahr ermöglichen (1 Jahr ist ja die gesetzliche Mindestmarke).

    Stecke jetzt hier in einer Zwickmühle. Zum einen ist die Großkaliberpistole das, was ich am Ende schießen will und zum Anderen ist mein oben erwähnter Onkel vor rund einem Monat gestorben. Meine Cousine hat die Waffen geerbt. Sie hat aber nicht die Erlaubnis die Gewalt über diese Waffen auszuüben und will auch in keinen Schützenverein. Jetzt hat mein Opa diese 44Magnum und ein Kleinkalibergewehr auf seine WBK genommen. Meinem Opa geht es aber gesundheitlich auch absolut nicht gut und ich würde die Waffen sehr gerne baldmöglichst übernehmen.

    Ich habe mich natürlich im Vorraus auch im Internet informiert was mich zu meiner Frage führt. Die Vorraussetzung für eine WBK ist ja die Mitgliedschaft im Verband für ein Jahr, 18x im Jahr zu trainieren, Sachkunde + ein vom Verein/Verband ausgestelltes Bedürfnis. Aber dieses Bedürfnis ist, soweit ich weiß, allgemein gehalten. Sprich: Welche erlaubnispflichtige Waffe ich mir dann letztendlich kaufe und eintrage, ist meine Sache.

    Oder liege ich da falsch? Hat der Verein wirklich die Möglichkeit mir nur ein Bedürfnis für Kleinkaliberwaffen auszustellen?

    Verstehe meinen Verein da natürlich auch ein wenig. Sie wollen nicht, dass die Leute kommen und dann nach einem Jahr mit ihrer Wumme auf nimmer wiedersehen weg sind. Das habe ich allerdings nicht vor. Und da ich etwas Zeitdruck habe, drückt mir hier der Schuh auch etwas.

    Freue mich auf antworten

    EDIT: Und da ich in einem Jahr erst 24 bin müsste ich auch noch eine MPU für den Großkalibererwerb machen, das ist mir ebenfalls bekannt.

    #2
    Wenn dir dieser Verein den Zugriff auf eine Kleinkaliberwaffe schon nach einem aber auf Großkaliber erst nach zwei Jahren "ermöglicht", dann wäre dies eine Möglichkeit einmal in sich zu gehen, ob das wirklich der richtige Verein ist.

    Womit wirst du denn eigentlich trainieren? Für das Bedürfnis ist nämlich das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen notwendig. Also müsste der Verein dir lange vorher schon "den Zugriff ermöglichen". Erkennst du den Fehler?

    Und diese Unterscheidung in KK und GK in "das eine befürworten wir dir und das andere nicht, weil es böhse und gar furchtbar gefährlich ist" wäre angesichts mangelnder diesbezüglicher Fakten bei mir ein Disqualifikationsmerkmal für einen Verein in dem ich mich wohlfühle.

    Die Sache mit nach einem Jahr Waffe erwerben und dann Tschüss geht auch nicht mehr, weil die Behörden nun auch nach 3 Jahren nochmals das Vorhandensein eines Bedürfnisses nach Erstantrag prüfen. Und bei Austritt aus einem Verein muss der Waffenbesitzer auch gemeldet werden.

    Alles in allem ziemlich fragwürdig, ob das der richtige Verein für dich ist. Stell dir vor, du bekommst dann deinen .44Mag Revolver, und die ehrwürdigen KK-Schützen beschweren sich, weil es sie beinahe vom Stand weht...
    Hast du schonmal mit dem .44er deines Onkels geschossen? Sicher dass das Kaliber was für dich ist? Wenn für dich viel Erinnerungen an dem Eisen hängen, und du deshalb genau diesen möchtest, wirst du dich nach einiger Zeit vielleicht auch fürs Wiederladen interessieren. So könntest du die Ladung erträglicher machen und womöglich die Kosten ein wenig reduzieren.

    Vielleicht bringt es was, wenn du deinem Vorstand mal ganz normal erklärst, dass dir der Revolver deines Onkels viel bedeutet, und du nicht einfach nur auf "Dirty Harry" machen willst.
    Oder du suchst dir einen anderen Verein mit aktiver BDS-Gruppe oder BdMP-SLG, auch die DSU soll wohl ganz okay sein.
    Noch hast du nicht all zu viel Zeit investiert, also denk mal drüber nach.

    Gruß
    Thomas

    P.S. Dass ich in meinem Beitrag etwas übertrieben habe ist mir klar, das sollte auch nur auf den schlechtestmöglichen Fall hinweisen, und nicht reale Personen beleidigen.

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      #3
      Hallo Thomas,

      ich habe wirklich einige Vereine abgeklappert und dieser hat mir am besten gefallen. Da ich in einer Spedition arbeite und unter der Woche selten vor 0 Uhr zuhause bin, war ich aber auch ziemlich eingeschränkt. Von 10 Vereinen trainieren nur 2 am Wochenende. Dieser gehört dazu.

      Also das in diesem Verein GK gehasst werden ist nicht der Fall. Gibt hier sogar eine Mannschaft und einen eigenen Schießstand dafür. Trotzdem wird das Bedürfnis erst nach 2 Jahren ausgestellt... Vielleicht kann man ja wirklich noch mal mit den Herren reden. Aber ist das in diesem Fall wirklich möglich ein "spezifisches" Bedürfnis auszustellen?

      Bislang trainiere ich mit einem Kleinkalibergewehr, was anderes ist als Vereinswaffe auch nicht da. Geschossen habe ich mit einer 44er noch nie, also keine Ahnung wie es mir liegt. Vielleicht werde ich mich letztendlich auch auf eine 9mm festlegen. Aber die Anschaffung der 44Magnum wird auf jeden Fall getätigt, damit diese "Familienwaffe" nicht verloren geht.

      Wiederladen wird evtl. auch mal interessant werden. Aber mal sehen. Habe da meine Zeit wirklich extrem begrenzt ist auch kein Interesse an Turnieren usw teilzunehmen. Der Ausschankdienst nervt mich schon ziemlich, aber so ist es eben in einem Verein. Aber da ich unter der Woche täglich 12 Stunden arbeite möchte ich meine einzigen freien Tage in der Woche nicht damit verbringen in irgendwelche Käffer zu fahren um zu schießen.

      Ich habe Spaß am schießen, da reicht mir das Training ein mal die Woche.

      Aber meine eigentliche Frage ist noch nicht ganz beantwortet: Kann der Verein mit nur ein Bedürfnis für ein KK ausstellen?

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        #4
        Der Verein stellt gar nichts aus.
        Der Verein bestätigt regelmäßiges Training und das Vorhandensein eines geeigneten Schießstandes. Dann geht der Antrag an den Landesverband und die bestätigen das Bedürfnis, das dann eine bestimmte Waffe nennt, z.B. Revolver, Kaliber .44 Magnum.

        Natürlich können sie dir die Unterschrift für die genannte Bestätigung verweigern, dann könntest du dich an den Verband wenden, und eine Lösung suchen. Wie gesagt, diese selbstauferlegte 2-Jahres-Regelung nur für GK finde ich fragwürdig.

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          #5
          GK erst nach 2 Jahren, als Vereinswaffe nur ein KK-Gewehr, Ausschankdienst, etc. etc.????
          Das hört sich alles sehr seltsam an.

          Als ich das erstemal in unserem Verein war, drückte mir der Sportleiter für den Anfang eine cal. 22 in die Hand und schaute mir beim Schießen zu.
          Als er merkte, dass ich damit umgehen kann, nahm er mir die Waffe weg und drückte mir eine Glock in die Hand mit den Worten "Hier hast du mal was vernünftiges"
          Seitdem bin ich Glock-Fan

          Spaß beiseite. Würdest du "normale" Arbeitszeiten haben, würde ich dir zum Vereinswechsel raten.
          Da du aber laut eigenen Angaben hier sehr eingeschränkt bist, mußt du dich wohl oder übel dem Verein beugen und 2 Jahre warten.


          Aber meine eigentliche Frage ist noch nicht ganz beantwortet: Kann der Verein mit nur ein Bedürfnis für ein KK ausstellen?
          Ja klar kann er das. Der Verein stellt dir das aus, was er als Bedürfnis betrachtet.

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            #6
            Hallo,

            naja ich wohne ziemlich ländlich. Sind dann schon eher so klassische Schützenvereine. Um einen Ausschankdienst kommt man da glaube ich nirgends drumrum. Und ja auch der zweite Verein der für mich in Frage gekommen wäre hat diese 2 Jahressperre... Und auch dieser hatte nur Kleinkalibrige Gewehre als Vereinswaffen. Hatte zwar ebenfalls auch GK Schützen, aber halt nicht als Vereinswaffe. War da also auch der Meinung dass das nix besonderes ist.

            Naja, wenn ich mich mit dem Vorstand ein wenig gut stelle vielleicht geben sie mir dann doch die Unterschrift. Hatte das bislang nur immer so verstanden das man halt ein "Bedürfnis" ausgestellt bekommt. Welche Erwerbnispflichtige Waffe sich man dann kauft sei egal. Na in diesem Fall muss ich mal sehen wie ich das mache

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              #7
              Und ja auch der zweite Verein der für mich in Frage gekommen wäre hat diese 2 Jahressperre..
              Das ist sehr seltsam.
              Diese Regel macht ja der Verband, bzw. Gesetzgeber und nicht der Verein.
              Wie kann also der Verein auf zwei Jahren bestehen, wenn der Verband,bzw. der Gesetzgeber lediglich ein Jahr vorschreibt?
              Verstehe ich nicht ganz

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                #8
                Also da hatten beide Vereine die selbe Begründung. Sie hatten halt schon oftmals Spezialisten die ein Jahr Mitglied waren, sich dann ihre Knarre gekauft haben und dann nie mehr gesehen waren... War ja gerade mal am reinschnuppern, wegen der 3 Jahre erneuten Überprüfung habe ich dann mal nicht nachgebohrt.

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                  #9
                  Sie hatten halt schon oftmals Spezialisten die ein Jahr Mitglied waren, sich dann ihre Knarre gekauft haben und dann nie mehr gesehen waren...
                  Dann sollen sich die Herren Schützenmeister mal beim Verband informieren.
                  Dies war damals tatsächlich vereinzelt ein "Problem".
                  Aber heutzutage dürfte es nicht mehr vorkommen, weil das Amt auch hinterher das "Bedürfnis" überprüft

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                    #10
                    Hallo Dekar,

                    wie alt bist du? Vielleicht liegt es an der Altersgrenze für GK Waffen?


                    Viele Grüße Falk
                    Operative Hektik, ersetzt geistige Windstille!

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                      #11
                      Zitat von Funker Beitrag anzeigen
                      Hallo Dekar,

                      wie alt bist du?
                      Er ist 23.

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                        #12
                        25 Jahre gilt nur für den Erwerb einer Waffe aber nicht für das Schiessen als Gast- bzw. Vereinsschütze.

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                          #13
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          25 Jahre gilt nur für den Erwerb einer Waffe aber nicht für das Schiessen als Gast- bzw. Vereinsschütze.
                          Es geht ums Erwerben.
                          Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

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                            #14
                            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                            25 Jahre gilt nur für den Erwerb einer Waffe aber nicht für das Schiessen als Gast- bzw. Vereinsschütze.
                            Ab 25 entfällt lediglich die MPU. Mit dem Erwerb der Waffe hat das Alter nichts zu tun.

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                              #15
                              Jap, hat nix mit dem Alter zu tun. Auch ein 25 Jähriger bekommt erst nach 2 Jahren das Bedürfnis vom Verein ausgestellt.

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