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Waffenkauf von Privat

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    Waffenkauf von Privat

    Hallo Leute,

    habe ja schon vor einer Weile ein Gewehr von einem Schützenkameraden gekauft, demnächst habe ich wieder zwei Waffen frei auf den WBKs. Daher möchte ich die Waffe zum Ende November von Ihm übernehmen.

    Er hat leider noch nie eine Waffe verkauft und ich noch nie eine Waffe von Privat gekauft. Wie geht denn der korrekte Ablauf von statten? Wir haben leider nicht die gleiche Behörde, da wir in unterschiedlichen Landkreisen wohnen.

    Vielleicht hat ja Jemand von Euch Erfahrungen damit und könnte mir den genauen Ablauf erklären? Ansonsten rufe ich einfach mal bei meinem Sachbearbeiter an.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    #2
    Moin,

    kommt natürlich erstmal drauf an welche WBK, Grün oder Gelb?

    Wenn Grün, ist deinerseits natürlich erstmal ein Voreintrag notwenig, aber ich denke das weisst du

    Im Grunde ist der Verkauf ganz einfach.

    Er verkauft dir die Waffe, er teilt seiner Behörde direkt per Brief/persönliches Gespräch mit, an wen er welche Waffe wann verkauft hat.

    Im Gegenzug gehst du direkt zu deiner Behörde und informierst sie, welche Waffe du von wem, wann gekauft hast.

    Alles andere Regeln die Behörden dann unter sich.

    Wichtig ist halt nur, das ihr beide die 2 wöchige Frist einhaltet. Sonst fangen die an zu meckern

    Gruß
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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      #3
      Ach so sorry - Vergessen!

      Geht um einen Karabiner 98k auf die gelbe WBK.

      Wie sieht es mit den Eintragungen in der gelben WBK aus? Macht das dann meine Behörde oder trägt der Verkäufer die Daten selbst bei mir ein?

      Wird wohl sicher Sinn machen, wenn ich eine Kopie von seiner WBK mit zu meiner Behörde nehme.


      Gruß

      Michael
      sigpic

      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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        #4
        Immer langsam, Feuerhölzchen,
        Eintragungen in die Wbk dürfen nur die Behörde oder Händler vornehmen.

        Bei uns gibt es bei der Polizei ein Formular, das nennt sich "Meldung über den Verkauf/Kauf/Verlust von Waffen /Erlaubnisdokumenten" (oder so ähnlich).
        Damit können sowohl Käufer als auch Verkäufer alle relevanten Daten der Polizeibehörde (sofern die bei Euch zuständig ist, was ja zuweilen in den Landkreisen variiert )mitteilen. Das Formular gibt es auch als Download im Internet. Vielleicht bietet eure Behörde das ja auch an.

        Ansonsten: wer fragt, dem kann geholfen werden, der freundliche Sachbearbeiter von nebenan erwartet Ihren Anruf!

        Der Schießerich
        (eigentlich weiß ich garnicht, wie man verkauft, denn dazu müßte ich ja etwas wieder abgeben, neaberauchmancheleutehabenideen!NeeNeeNee)
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Hallo Michael,

          So hab ich es die letzten paar Male gemacht (ich war natürlich Käufer):

          Ich fertige einen Kaufvertrag mit allen relevanten Daten des Verkäufers und des Käufers an. Neben der Anschrift usw. steht dort auch drin von welcher WBK auf welche WBK verkauft wird (WBK-Nummer, ausstellende Behörde usw.) Zudem die Daten der Waffe aus dem WBK Eintrag (Bezeichnung, Kaliber, Nummer…)
          Dieser Vertrag wird von beiden Partnern unterzeichnet (Datum! 14 Tag Frist!).
          Mit dem Vertrag und der WBK gehe ich zu meinem Sachbearbeiter und bitte um Eintragung der Waffe, was noch nie ein Problem war. Der Partner geht mit dem Vertrag und WBK zu seiner Behörde und bittet um Austragung. Das ganze geht natürlich auch per Post, wobei der persönliche Kontakt zum Sachbearbeiter nicht zu unterschätzen ist. Wenn man sich kennt, geht manches leichter.

          Wie Gunner aber schon sagte: Endgültige Sicherheit bringt ein kurzer Anruf!

          Grüße
          Michael

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            #6
            Danke Euch für die Auskünfte!

            Werde Morgen mal meinen SB anrufen, ist eh ein sehr netter Mensch, der dem Hobby aufgeschlossen gegenüber steht.

            Bei uns sind die Landratsämter zuständig, nicht die Polizei. Interessant finde ich, dass es im benachbarten Landkreis wohl die eine oder andere Besonderheit gibt. Habe mich heute Abend beim Schießen mit zwei Vereinskollegen unterhalten, die hatten mir erklärt, dass bei Ihnen die Händler lediglich ein Formblatt "Kaufanzeige" ausgefüllt haben, und deren Landratsamt den kompletten Eintrag auf Grund dieser Anzeige ausfüllt. Bei meinen Käufen ist es bisher immer so gelaufen, dass der Händler die Eintragungen gemacht hat und die Behörde letztendlich nur noch Ihr Siegel in die WBKs gedrückt hat.

            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #7
              Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
              Werde Morgen mal meinen SB anrufen, ist eh ein sehr netter Mensch, der dem Hobby aufgeschlossen gegenüber steht.
              Was will man mehr!

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                #8
                Nachdem die Waffe nun in meinen Besitz gewechselt hat, hier der Ablauf:

                Ich erhielt vom Sachbearbeiter ein Formblatt "Anzeige des Erwerbs einer Waffe", einzutragen waren neben meinen Daten, die Adresse des Verkäufers, Waffenart, Modell, Kaliber und das Datum des Erwerbs.

                Mit diesem Formblatt bin ich dann auf meine Behörde gegangen und die Waffe wurde in meine gelbe WBK eingetragen, weitere Unterlagen wie Kopie der WBK des Verkäufers o.Ä. wurde nicht benötigt.


                Gruß

                Michael
                sigpic

                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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