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Wo versteckt sich das BDS LV1 Formular für Waffenbedürfnis?

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    Wo versteckt sich das BDS LV1 Formular für Waffenbedürfnis?

    Hi,

    Irgendwie bin ich blind....Ich suche auf den Seiten des BDS / BDS LV1 das Formular, mit welchem man einen Antrag auf Bedürfnis stellen kann...

    Kann wer einem frisch gebackenen BDS Mitglied mal auf die Sprünge helfen?

    Also auf der DSB Seite war es ja schon ne elendige Sucherei, hier beim BDS find ich aber goanix...

    Und noch was...Muss ich als langjähriges DSB Mitglied wirklich 4 Monate warten, bis ich beim BDS eine Genehmigung auf Erwerb bekomme?

    Gruß

    C.
    DSB / BDS

    #2
    Wenn Du magst, kann ich es Dir als Anhang einer Mail schicken. Wo steht denn das mit den 4 Monaten ?


    Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

    Kommentar


      #3
      PN mit Mail ist raus...

      Das mit den 4 Monaten hab ich glaube ich gelesen in einem Dokument eines Bayrischen BDS "Klons", ich versuch mal das zu finden und verlinke es...

      Sag mal, wie ist denn eigentlich Deine Einschätzung zur politischen Lage momentan in Sachen Halbautomaten?

      Meinst Du die Herren der Regierung kommen mit ihren Wünschen durch, die Halbautomaten aus den Sportordnungen zu verbannen?

      Was passiert dann mit Altbestand?

      Gruß

      Camel

      Edit:

      In dem Dokument steht:

      ...Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS Ö die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, je-doch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich...

      Link zu BDS Hessen, da steht es in anderem Wortlaut auch: (Seite 3, Punkt 2.1)

      http://www.bdshessen.de/content/down...d-11-03-08.pdf
      Zuletzt geändert von camel987; 26.02.2012, 09:35.
      DSB / BDS

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        #4
        OT
        zwar nicht das Thema aber beim Blättern durch das PDF bin ich auf das hier gestoßen:

        "2.7 Sachkundenachweis
        Bei Erstanträgen ist dem Antrag der Nachweis der Sachkunde beizufügen. Der
        Sachkundenachweis darf bei Erstanträgen nicht älter als 12 Monate sein."

        was'n jetzt los? Wir machen unsere eigenen Gesetze beim BDS?
        Zuletzt geändert von Dzilmora; 26.02.2012, 10:28.

        Kommentar


          #5
          Hmmmm, ich würde jetzt mal raten, dass es sich um der ersten Erstantrag in überhaupt einem Verband handelt, nicht den Ersantrag im BDS.

          Alles andere macht irgendwie keinen Sinn;-)

          Gruß

          C.

          Edit:

          Ja hab WBK Grün, Bedürfnis wird aber für alle Einträge in Grün geprüft, nur auf Gelb ist das Bedürfnisfrei.
          DSB / BDS

          Kommentar


            #6
            Ja, der Erstantrag ist der erste Antrag zur Austellung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Wenn man eine solche schon hat, unterstellt man dem Inhaber dieser Erlaubnis ganz einfach die Sachkunde auch wenn er neu in einen Verband wechselt und man diesen nicht kennt.


            Mike
            Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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              #7
              Zitat von camel987 Beitrag anzeigen
              PN mit Mail ist raus...

              Das mit den 4 Monaten hab ich glaube ich gelesen in einem Dokument eines Bayrischen BDS "Klons", ich versuch mal das zu finden und verlinke es...

              Sag mal, wie ist denn eigentlich Deine Einschätzung zur politischen Lage momentan in Sachen Halbautomaten?

              Meinst Du die Herren der Regierung kommen mit ihren Wünschen durch, die Halbautomaten aus den Sportordnungen zu verbannen?

              Was passiert dann mit Altbestand?

              Gruß

              Camel

              Edit:

              In dem Dokument steht:

              ...Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS Ö die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, je-doch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich...

              Link zu BDS Hessen, da steht es in anderem Wortlaut auch: (Seite 3, Punkt 2.1)

              http://www.bdshessen.de/content/down...d-11-03-08.pdf
              Da fragst Du am besten mal den Olaf Thieme vom LV1 des BDS. Ich schicke Dir auch dessen Nummer mit.

              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #8
                Bezüglich der Halbautomaten, Füße still halten und einen kaufen !


                Mike
                Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                  #9
                  Zitat von camel987 Beitrag anzeigen

                  ... Ja hab WBK Grün, Bedürfnis wird aber für alle Einträge in Grün geprüft, nur auf Gelb ist das Bedürfnisfrei.
                  entschuldige, hatte meinen Beitrag überschneident editiert. Was die Sachkunde angeht: Lebenslange Gültigkeit (bis jetzt). Da kommen mir die 12 Monate schon komisch vor.

                  EDIT: tatsächlich verlangt, im gegenzug zum DSB Landesverband, der BDS Landesverban(auch) den Nachweis der Sachkunde. Eigentlich verlangt die Behörde den Nachweis. Und dort ist nichts von Verfallsdatum zu lesen: http://hessischer-schuetzenverband.d...U%3d&tabid=803. Aber machen kann man gegen solche Auflagen des BDS Landesverbandes wahrscheinlich nichts.
                  Zuletzt geändert von Dzilmora; 26.02.2012, 20:04.

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                    #10
                    Hmmm, kann ich mir nicht vorstellen, das mit der aktuellen Sachkunde...
                    Es gibt in meinem Verein total "alte Säcke", deren Sachkunde ist schon 15 Jahre alt und die sind auch vor 5 Jahren in den BDS eingetreten, irgendwas kann da nicht stimmen...

                    Ich werd da mal morgen anrufen.

                    Gruß

                    C.

                    Edit:

                    Mike, kannst Du das bestätigen mit der aktuellen Sachkunde?
                    Zuletzt geändert von camel987; 26.02.2012, 20:56.
                    DSB / BDS

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                      #11
                      Ich kann es nicht bestätigen da ich nicht in die Verlegenheit gekommen bin.

                      Mike
                      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                        #12
                        Sooooo, jetzt gibt es mal Fakten:

                        - Neumitglied im BDS muss 4 Monate Mitglied sein vor erstem Bedürfnis
                        - Sachkunde muss wie schon angenommen NICHT "frisch" sein
                        - Formulare des BDS sind nur im Mitgliederbereich einsehbar

                        Also für mich, alled jut & abwarten und Tee trinken ;-)

                        Gruß

                        C.
                        DSB / BDS

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                          #13
                          na also geht doch .

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