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Hilfe bei Ausfüllen eines Antrages ?!

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    Hilfe bei Ausfüllen eines Antrages ?!

    Hallo,

    kurz zu den Fakten:
    Es wurden 7 Waffen geerbt. Für diese habe ich bereits eine grüne WBK ohne Munitionserwerb. Was ich jetzt seitens Ordnungsamt verstanden habe:
    Damit die Waffen zuhause im Waffenschrank ohne zusätzliche Sicherung je Waffe gelagert werden können, muss ich nun einen Waffenantrag ausfüllen und für 2 Waffen die Munitionserwerbsberechtigung bekommen.

    Schießbuch ist mit 20 Einträgen ist vorhanden; Sachkundeprüfung wurde auch schon abgelegt.

    Nun habe ich allerdings meine Probleme den Waffenantrag auszufüllen und hoffe hier auf Hilfe.

    _____________

    Ankreuzen muss ich wohl "Munitionserwerbsberechtigung/-schein (§ 10 Abs. 3 WaffG)"

    Punkte 1 - 4: ok
    Punkt 5: Waffenrechtliche Erlaubnis: damit ist die grüne WBK gemeint?
    Punkt 6: Bereits vorhandene Schusswaffen: hier hat es Platz für 6 Waffen, ich habe aber 7 ??
    Punkt 7: Beabsichtigter Waffenerwerb: unwichtig
    Punkt 8: Beabsichtigter Munitionserwerb:
    Art der Munition:
    Kaliber:
    Was trage ich dort jeweils ein für eine 9mm Pistole und ein Kleinkalibergewehr?
    Pistole:
    Art der Munition: ???
    Kaliber: 9 mm Para

    Kleinkalibergewehr:
    Art der Munition: ???
    Kaliber: 22 lfb

    Punkt 9: Waffenkunde: ok
    Punkt 10: Aufbewahrung von Schusswaffen/Munition: ok
    Punkt 11: Begründung des Antrags: Die Schusswaffe wird aufgrund Mitgliedschaft benötigt ok. Auch auf Erbe in dem Freitext hinweisen?
    Punkt 12: ok
    Punkt 13: was könnte dort eingetragen werden?


    Bei Bedarf kann ich den Antrag als PDF hochladen.

    Dachte eigentlich, dass das alles über den Verband ablaufen würde. Jetzt muss ich aber den Antrag ausfüllen und an das Ordnungsamt schicken. Und woher bekommt man die Bedürfniserklärung? Dachte die müsste der Verband ausstellen??
    Waffenrecht ist echt kompliziert...

    #2
    Bilder sagen mehr als Tausend Worte...
    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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      #3
      Hab hier denantrag mal hochgeladen. Sorry wegen unterschiedlichen Dateien, aber die erste Seite ging als PDF nicht kleiner als 100kb...
      Angehängte Dateien

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        #4
        Die Seite 1 kann ich nicht lesen.
        Einen Munitionserwerbschein brauchst Du nicht, Du mußt den Erwerb der Waffen beantragen und dazu die Erlaubnis zum Munitionserwerb mit beantragen.
        Bei Punkt 6 schreibst Du z.B. "siehe beigefügte Kopie der WBK Nr.xyz" und legst dem Antrag eine Kopie Deiner Erben-WBK bei.
        Punkt 7 ist keineswegs unwichtig,hierhin gehört z.B." Pistole, Kaliber 9mm Schalldämpfer: nein" und Repetierkewehr, Kaliber .22lfB, Schalldämpfer: nein" oder "halbautomatisches Sportgewehr, Kaliber .22lfB, Schalldämpfer. nein", je nachdem, was Du zu kaufen wünschst.
        zu Punkt 8 dann die jeweilige Munition: Zentralfeuermunition Kaliber 9mm Para, Randfeuermunition Kaliber .22lfB
        zu Punkt 9: Sackunde: ja, 9.2 : Ausbildung im Schießsportverein (denke ich doch, oder?) 9.3 "siehe Kopie Schießbuch"
        Punkt 10: Nachweis über angeschafften Tresor (Sicherheitsstufe für Kurzwaffen mindestens "B") als Rechnung oder per Foto beilegen.
        Punkt 11: Zur Ausübung des Schießsports und zur steigerung der persönlichen Trainingsleistung. (nix Erbe usw.)
        Punkte 12 u. 13 darfst Du ignorieren.

        Jetzt müßte ich nur noch Seite 1 lesen können...
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

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          #5
          Hallo,
          Seite 1 sind die persönlichen Angaben.
          Waffenerwerb ist bei mir doch nicht mehr notwendig? Es wurde doch bereits eine grüne WBK auf mich ausgestellt...nur der Munitionserwerbsstempel felht.

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            #6
            OK, dann vergiß Punkt 7.

            Wie sieht denn Deine Erben-WBK aus? Ist dort irgend eine Beschrämkung eingetragen, etwa der Verweis auf Erbwaffen?

            Dann müssen die Waffen auf eine "normale" WBK umgetragen werden, denn mit Erbwaffen darfst DU i.d.R. nicht schießen.
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              #7
              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen


              Dann müssen die Waffen auf eine "normale" WBK umgetragen werden, denn mit Erbwaffen darfst DU i.d.R. nicht schießen.


              WAT? Wer sagt den sowas? Du erhälst keinen Munerwerb.....aber warum nicht schiessen?

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                #8
                Du erhältst die Erwerbserlaubnis/Besitzerlaubnis zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck.
                Bezüglich Erbwaffen sind anscheinend einige Behörden der Ansicht, daß ähnlich wie bei Sammlerwaffen/rot der Besitz genügt.
                Sicherlich kann man mal 'nen Funktionstest durchführen, aber generell sind sie für das Schießen tabu, eben darum gibt es auch keinen Mun-Erwerb.

                So erlebt in Essen a.d.Ruhr und am Niederrhein.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                  #9
                  Naja, das ist mal wieder auslegungs und ansichtssache......wenn man mit Erbwaffen nicht schiessen dürfte....wären hier z.B. sehr viele Jäger massiv unterbewaffnet..............


                  Naja, und was Behörden so denken und meinen....da gebe ich NIX mehr drauf.

                  Gesetzesquelle.........thats it!

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