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Gilt die Regel: "Eine Waffe pro Halbjahr" auch für Wechselsysteme?

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    Gilt die Regel: "Eine Waffe pro Halbjahr" auch für Wechselsysteme?

    Hallo Ihr Gesetzeskenner,

    ging mir grad durch den Kopf....

    Wenn ich 2 Waffen pro jahr auf grün / gelb kaufen darf, macht mir der Kauf eines Wechselsystems in niedrigerem Kaliber die Rechnung kaputt oder kann ich z.B. mit meiner eingetragenen 45 ACP beliebig viele Wechselsysteme 9mm pro Jahr kaufen?

    Macht keinen Sinn, ich weiß, aber mal hypothetisch angenommen...

    Geht das?

    Ich find irgendwie im Netz /Gesetz nix...

    Gruß

    C.
    DSB / BDS

    #2
    Erstmal sind es 2 Waffen pro Halbjahr, die ein Sportschütze erwerben darf.

    Bei mir wurde ein kaliberkleineres Wechselsystem das ich bedürfnisfrei zu einer vorhandenen Grundwaffe erworben habe, nicht zu dieser Menge gezählt.
    Und so ist es m.W. auch richtig.

    Kommentar


      #3
      Hi,

      Ja klar, pro Halbjahr ist schon richtig, hab ich mich verschrieben...

      Ok, das wär ja auch eigentlich logisch, da ein ws ja keine eigenständige Waffe ist...

      Danke Dir!

      Gruß

      Camel
      DSB / BDS

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