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Neue noch dreistere Art der Aufbewahrungskontrolle

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    Neue noch dreistere Art der Aufbewahrungskontrolle

    Hallo Gemeinde!

    Es geht in diesem Thread nicht um die Aufbewahrungskontrolle der Waffen, sondern um die Aufbewahrungskontrolle von Treibladungsmitteln.
    Das Thema hat zwar nur indirekt mit dem Waffenrecht zu tun, aber passt m.E. doch gut in dieses Unterforum.

    Nun zum eigentlichen Thema:

    Gestern habe ich auf dem Schiessstand einen Wiederladerkollegen getroffen, der vor ein paar Monaten in meine Gegend (Rhein-Sieg-Kreis, NRW)
    umgezogen ist und in unserem Verein Mitglied wurde. Er hat den Umzug pflichtgemäß unseren, für uns beide gleichermaßen zuständigen, Behörden gemeldet.
    Soweit so gut. Nachdem er sein altes grünes Büchlein nach §27 wiederbekommen hat, mußte er leider feststellen, dass der für das Sprengstoffrecht zuständige
    Sachbearbeiter einen neuen unglaublichen Zusatz in das Büchlein gestempelt hat. Ich kann den Inhalt dieser Zeilen leider nur sinngemäß wiedergeben, einen
    Scan bekomme ich vielleicht noch:

    "Der Erlaubnisinhaber hat jederzeit unangemeldete Kontrollen der Aufbewahrung seiner Treibladungsmittel, durch Angehörige des Ordnungsamtes,
    in allen Räumen und Nebengebäuden, die dem Erlaubnisinhaber gehören, zu dulden."

    In diesen Zeilen wird auch deutlich darauf hingewiesen, das mit diesen Räumen alle Räume gemeint sind und nicht nur die Räume, in denen das Pulver aufbewahrt
    wird.

    Ich finde das eine absolute Frechheit, wie sich das Land NRW herausnimmt, unsere Rechte als gesetzestreue Bürger so mit Füßen zu treten. Dieser Zusatz in die
    grüne Pappe kann man praktisch als einen allgemeingültigen Hausdurchsuchungsbefehl ansehen.

    Meinem Wiederladerkollegen habe ich geraten, sofort dagegen anzugehen und sich eine Waffenrechtsschutzversicherung anzuschaffen. Da er kein Mitglied
    in diesem Forum ist, habe ich mich dazu entschlossen, diese Neuigkeit hier kundzutun, da ich in der nahen Zukunft auch mehr oder weniger davon betroffen sein
    kann. Bisher stand noch niemand vor meiner Tür und wollte die Aufbewahrung meiner Waffen und Pulver kontrollieren. Auch habe ich noch nichts von unangemeldeten
    Kontrollen der LWB und Pulverjünger im Rhein-Sieg-Kreis gehört.

    Falls es schon einen Thread geben sollte, der den gleichen Inhalt besitzt, möge man mir das verzeihen, da ich von einer solchen neuen Art der Bürgerdiskriminierung
    bisher noch nichts gehört und gelesen habe.

    Grüße
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

    #2
    Danke für die Info!

    Absoluter Hammer

    Grüße
    mbsoldier

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      #3
      Ich habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert:

      Dieser Eintrag hat keine rechtliche Grundlage. Aber es muss ein Widerspruch eingreicht werden; innerhalb eines Monats,
      wenn der Erlaubnischeininhaber eine schriftliche Rechtsbehelfserklärung (oder wie auch immer) bekommen hat, oder innerhalb
      von zwölf Monaten, wenn dieser Nachtrag ohne einen schriftlichen Hinweis getätigt wurde. Ansonsten wird diese "selbstausgedachte
      und innovative" Auflage rechtskräftig.
      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
      Peter Ustinov

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        #4
        Nein, wird sie nicht, da sie wie Du selbst schon schreibst keinerlei rechtliche Grundlage hat.

        Einspruch einlegen sollte er aber schon, sonst kriegt er es nicht wieder ausgetragen.

        Ich hatte einen ähnlichen Fall und konnte mein LRA beim Abändern des künftigen Vorgehens unterstützen.
        Bei mir stand drin ich dürfte nur Patronen laden für die ich eine MEB besitze.

        Wenn Du Interesse hast PM ich Dir den Text meines damaligen Einspruchs.
        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
        (Prof. Max Otte)

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          #5
          Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
          Nein, wird sie nicht, da sie wie Du selbst schon schreibst keinerlei rechtliche Grundlage hat.
          Ich bin kein Jurist und kann diesen Sachverhalt deshalb nicht verständlich erklären. Da ich den gleichen Thread auch bei WO gestartet habe, erlaube ich mir einen Beitrag von dort zu zitieren:

          "Hi
          bitte gestatte diesen Hinweis, der Dir vielleicht als vernünftigem Nichtjuristen abstrus erscheint, aber wohl der tatsächlichen Rechtslage nahe kommen dürfte:

          Rechtlich ist es möglich, dass ein fehlerhafter oder ohne Rechtsgrundlage ergangener und damit RECHTSWIDRIGER VERWALTUNGSAKT in BESTANDSKRAFT erwächst, und damit durch Fristablauf UNANFECHTBAR wird. Nur die Behörde selbst könnte ihn dann nachträglich durch einen Aufhebungsakt (Rücknahme) unwirksam machen. Nur (besonders brutal rechtswidrige und deshalb) NICHTIGE VERWALTUNGSAKTE bleiben von Anfang an ohne jede Wirkung und erlangen demzufolge auch KEINE BRESTANDSKRAFT.
          Wie der "Stempel" rechtlich einzuordnen wäre, wenn es darüber zum Streit käme, können geschulte Verwaltungsjuristen besser beurteilen als ich. Ich würde ihn als "nachträgliche Auflage" und damit als selbständig anfechtbaren aber nicht als nichtigen VA einstufen. Um sich gegen den - vermutlich in concreto prinzipiell rechtswidrigen - aber durch den VA nach dessen Bestandskraft dann legitimierten und ständig drohenden Eingriff des Staates in seine allgemeine Handlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung vorbeugend zu schützen, muss der Bürger also tatsächlich initiativ werden und den VA aus der Welt schaffen lassen."
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #6
            Hm, diese Art des Satzbaus kommt mir bekannt vor.

            Carcano?



            BTT:
            Nun ja, man lernt nie aus.
            Mir war nicht klar, dass eine Behörde rechtswidrig handeln darf und dies dann auch noch Bestand hat.

            Einspruch sollte er aber in jedem Fall erheben.



            Du hast ne PM!
            Zuletzt geändert von Lichtgestalt; 13.09.2011, 17:36.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #7
              Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen

              Carcano?
              webnotar
              "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
              Peter Ustinov

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                #8
                Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                ...eine schriftliche Rechtsbehelfserklärung (oder wie auch immer)...
                Rechtsmittelfähiger Bescheid

                Kommentar


                  #9
                  Mein lieber Mann,

                  da muß man ja jetzt aufpassen, daß man ned auch noch von den Ämtern besch..... ääääh, übers Ohr gehauen wird,

                  Und das dann so ein "rechtswidriger oder nichtiger VA" Bestandskraft erhält, leuchtet einem normal denkenden Menschen normalerweise auch ned ein...
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                  Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    Und das dann so ein "rechtswidriger oder nichtiger VA" Bestandskraft erhält, leuchtet einem normal denkenden Menschen normalerweise auch ned ein...
                    Sowas haben die von der gleichen Behörde vor vier Jahren bei mir mit rechtswidrigen Einschränkungen meiner gelben WBK versucht. Diese waren schriftlich in der Kostenfestellung über die Austellung der selbigen verfasst. Wäre ich nicht aktiv geworden, dann hätte ich wohl heute noch Probleme damit.

                    Und noch etwas, den Sachbearbeitern kann man deshalb keinen Vorwurf machen. Die tun nur ihre Pflicht. Die große Verarsche kommt von der Landesregierung von NRW, die solche rechtswidrigen Handlungsanweisungen in Auftrag gibt und an die Behörden aushändigt.

                    Sowas könnte bei allen Landesregierungen nachher Mode werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt......
                    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                    Peter Ustinov

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                      #11
                      Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                      Rechtsmittelfähiger Bescheid
                      Da muss ich mich und dich korrigieren. Die Siegburger Behörden schreiben die Einschränkungen direkt in die Kostenfestsetzung rein. Die Rechtsbehelfsbelehrung folgt direkt danach.
                      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                      Peter Ustinov

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                        #12
                        Heute abend konnte ich endlich den Originaltext abschreiben:

                        "Der Erlaubnisinhaber hat zu dulden, dass die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung
                        beauftragten Personen, Grundstücke und auch Wohnräume und sonstige Räume des Erlaubnisinhabers
                        bzw. Auskunftspflichtigen betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen."
                        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                        Peter Ustinov

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                          #13
                          Nachdem wir nun einiges über den Hintergrund erfahren haben:
                          Wie ist es denn schlußendlich ausgegangen?
                          Widerspruch?
                          Streichung?
                          Oder Resignation Deines Kameraden?

                          neugierigst:
                          Gunny
                          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                          , aktueller denn je)

                          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                            #14
                            Mein Schützenkollege hat ja wegen seines Umzugs seinen §27 in Siegburg mit seiner neuen Adresse versehen lassen und mußte die gleichen Fragebögen ausfüllen wie bei der Pulverscheinverlängerung auch. Er wohnt mit seiner Frau in einer Dachwohnung und bewahrt Waffen und Pulver vorschriftsmäßig in einem unbewohnten Raum in dieser Wohnung auf. Inzwischen hat er von zwei Sachbearbeitern Besuch bekommen, die die Pulverlagerung überprüft haben, mit dem Ergebnis, das er das Pulver dort nicht lagern darf, weil nach Meinung der SB's, die Dachwohnung im Sommer bis zu 75 Grad heiß werden würde. Mein Wiederladerkollege will aus Angst vor Repressalien, erst die Aufbewahrung klären und dann erst gegen die o.g. Einschränkung vorgehen.
                            Ich habe ihm dringend empfohlen, sich sofort einen fähigen Anwalt zu nehmen und gegen beide Schikanen rigoros vorzugehen.

                            Übrigends ist es bis jetzt der erste mir bekannte Fall eines Hausbesuchs im Rhein-Sieg-Kreis. Bei meiner nächsten Pulverscheinverlängerung werde ich verhindern, das mir so ein Dreck in die Pappe gedruckt wird.
                            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                            Peter Ustinov

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                              #15
                              Moin

                              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                              ................ weil nach Meinung der SB's, die Dachwohnung im Sommer bis zu 75 Grad heiß werden würde.
                              Meinung.....meinen.......ist das das was Bettnässer tun.? Die meinen sie wären geschwitzt....................bei 75° kann man nicht wohnen, zu warm....und kein Pulver zünden, zu kalt..........

                              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                              Ich habe ihm dringend empfohlen, sich sofort einen fähigen Anwalt zu nehmen und gegen beide Schikanen rigoros vorzugehen.
                              Hoffentlich ist das eine Aneinanderreihung unglücklicher Mißverständnisse. Bei mir hätte ein SB nach so einer Nummer schriftlich Hausverbot bekommen und sein Vorgesetzter wäre im Bilde darüber, den Rest kannst Du Dir denken. Irgendwie finde ich die Nummer komisch....

                              stefan
                              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                              Kommentar

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