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Waffenführung auf befriedeten Besitztum

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    Waffenführung auf befriedeten Besitztum

    Also ich hätte mal eine Frage die mich seit der Sachkunde beschäftigt und ich nicht wirklich dazu eine Antwort finde also:

    Als "bloss" WBK-Besitzer darf ich doch sozusagen meine WBK-pflichtige Waffe auf meinem Besitztum mit mir führen aus was weis ich aus was für Gründen?

    So blöd es sich jetzt auch anhört aber, dürfte ich also auch sozusagen mit der Waffe in nem Holster in meinem Bett damit schlafen oder schliesst mein "Schlafprozedere" mein Führungsrecht auf eigenem Besitztum aus?

    Mir ist es schon bewusst mit Lagerung im Tresor etc..

    Ich will des net jetzt irgendwie für mich nutzen oder so, aber ich würde mich freuen wenn mir einer von euch schlauen Köpfen mir eventuell eine Erklärung einen Verweis oder Link zu etwas bzgl. dessen geben könnte.

    Vllt. habe ich auch einfach nur einen Logikfehler in meiner Denkweise


    Mfg
    "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
    (Volker Pispers)

    #2
    Ja, so ist es und auch auf Grundstücken / Liegenschaften und in Gebäuden anderer sofern es der Eigentümer erlaubt. Alles dies ist im Waffengesetz niedergeschrieben und fällt nicht in die Begriffsdeffinition des führens einer Waffe. Also bitte nachlesen was führen genau ist und wo ein führen stattfindet.

    Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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      #3
      Es ist tatsächlich so,
      daß Du im Schlaf die Waffe nicht "führst", da Du nicht unmittelbar Deinen freien Willen im Schlaf ausüben kannst.

      Schläfst Du (pardon!) mt der Waffe, verwahrst Du sie während dieser Zeit, ohne sie dem Zugriff Unberechtigter zu entziehen und verstößt somit gegen das WaffG.

      Im Wachzustand darfst Du sie herumtragen, soviel Du willst.

      Klingt komisch, ist nach Aussagen eines Rechtsanwaltes aber so !

      es grüßt Gunny
      der Erklärbär
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Einweiteres Problem stellt die Definition des befriedeten Besitztums dar. Ich darf zwar Waffen in meinem eigenen Haus führen, aber nicht auf dem eigenen Grundstück, wenn es nicht entsprechend eingezäunt ist.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #5
          Und "im eigenen Haus" auch nur dann, wenn es dort keine anderen Partien gibt.

          Dann gilt nämlich (z.B. in einem Mehrfamilienhaus) nur die eigene Wohnung als "befriedeter Besitz" (vorausgesetzt Du hast keine Untermieter, denn dann...).

          It´s a little bit tricky.

          Der Teufel steckt im Detail.
          Ich kenne keinen anderen Rechtsbereich der so sensibel ist und von der Rechtssprechung so eng ausgelegt wird, wie das Waffenrecht.

          Dies beweisen viele "realitätsfremde" und für den Normalbürger mit gesundem Menschenverstand (wie auch immer der aussieht) nicht mehr nachvollziehbare Urteile.

          Bsp.:
          "Strafanzeige gegen Oma die gefundene Munition zur Polizei brachte..."
          etc..
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #6
            Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
            Klingt komisch, ist nach Aussagen eines Rechtsanwaltes aber so !
            Da ist aber einer genau informiert!
            Zugegebenermaßen hab ich mir die Frage aber auch schon gestellt
            .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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              #7
              Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
              Da ist aber einer genau informiert!
              Zugegebenermaßen hab ich mir die Frage aber auch schon gestellt
              Ohne dem jetzt widersprechen zu wollen, aber die Aussage eines Richters wäre mir da dann doch lieber. Ich mein, ist die Zuverlässigkeit erst mal flöten, ist mit Ballern ja Essig.

              Travis
              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                #8
                Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                Ohne dem jetzt widersprechen zu wollen, aber die Aussage eines Richters wäre mir da dann doch lieber. Ich mein, ist die Zuverlässigkeit erst mal flöten, ist mit Ballern ja Essig.

                Travis
                Hi Travis,
                ich möchte hier keinen Schulmeister geben, verzeih also bitte, aber genau so wie Gunner es schrieb, wurde es uns in der Waffensachkunde beigebracht.

                Wenn Du schläfst bist Du nicht Herr deiner Sinne und übst nicht die unmittelbare Gewalt über die Waffe aus.
                Jemand könnte sie währenddessen an sich bringen und sei es nur deine Frau die neben dir schläft.

                Es gab, meine ich, auch einmal ein "Kopfkissenurteil" wo der Richter dies so begründete.
                "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                (Prof. Max Otte)

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                  #9
                  So ist es.
                  Aber wer führt denn seine Waffe zuhause?
                  Phobien oder wird ein Raubmörder erwartet?
                  Jaja, es ging nur um Grundsatzfragen
                  Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                  Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
                  Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
                  dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
                  (Theodor Körner 1791-1813)

                  DIE GRÜNEN NEIN DANKE
                  Direkte Demokratie
                  Ich bin Tolerant

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                    #10
                    Och, es soll wohl welche geben, die nackich mit der Waffe im Holster am Kronleuchter durch´s Schlafzimmer schwingen...

                    Aber sonst?!



                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #11
                      Bei der Waffe handelt es sich bestimmt um eine Reitgerte.
                      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                      Peter Ustinov

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                        #12
                        ? Nicht die Spur!

                        Habe mir nur mal 'nen Vortrag des Vorsitzenden des Forums Waffenrecht zur WaffG Änderung 2008 gegönnt.
                        War kurzweilig und hochinformativ.

                        ständig weiterlernend grüßt
                        der Gunner
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                        , aktueller denn je)

                        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                          #13
                          Sehr interessanter Artikel. Man beachte die letzten Abschnitte.

                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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