Ich habe von meinem verstorbenen Vater ein US.Navy Colt ,Bj. ca.1884-1889,
sozusagen geerbt. Die Waffe war beim Landratsamt per Waffenbesitzkarte registriert. Jetzt hängen mir die Beamten im Genick, die sagen, das ich das Teil gar nicht haben dürfe, weil der Besitz in dem Falle nicht übertragbar sei.
Es sei denn, ich wäre in einem Schützenverein für großkalibriege Handfeuerwaffen oder im Forstdienst als Förster, Jäger oder Jagdpächter tätig.
Entweder ich gäbe die Waffe bei ihnen ab oder lässe das Teil bei einem Fachmann schußunfähig machen, mit dem dazugehöhrigen Nachweiß, versteht sich.
Dann dürfte ich sie auch behalten. Beides gefällt mir aber gar nicht. Ich hab mal dran gedacht den Colt zu verkaufen. Nur isses so, das ich von der Materie nu gar keine Ahnung habe, weder von der Beschaffenheit der Waffe noch von eventuell erzielbaren Preisen.
Vielleicht weiß von Euch einer wie's weitergehen soll.
Im vorraus, heissen Dank!
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Laufprägung: COLTSPT FA. MFG.CO Hardford CT.USA
Patented Aug. 5Th. 1884 - November 6Th. 1888
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