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Colt im Nachlass

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    Colt im Nachlass

    Hallo zusammen !

    Ich habe von meinem verstorbenen Vater ein US.Navy Colt ,Bj. ca.1884-1889,
    sozusagen geerbt. Die Waffe war beim Landratsamt per Waffenbesitzkarte registriert. Jetzt hängen mir die Beamten im Genick, die sagen, das ich das Teil gar nicht haben dürfe, weil der Besitz in dem Falle nicht übertragbar sei.
    Es sei denn, ich wäre in einem Schützenverein für großkalibriege Handfeuerwaffen oder im Forstdienst als Förster, Jäger oder Jagdpächter tätig.
    Entweder ich gäbe die Waffe bei ihnen ab oder lässe das Teil bei einem Fachmann schußunfähig machen, mit dem dazugehöhrigen Nachweiß, versteht sich.
    Dann dürfte ich sie auch behalten. Beides gefällt mir aber gar nicht. Ich hab mal dran gedacht den Colt zu verkaufen. Nur isses so, das ich von der Materie nu gar keine Ahnung habe, weder von der Beschaffenheit der Waffe noch von eventuell erzielbaren Preisen.
    Vielleicht weiß von Euch einer wie's weitergehen soll.
    Im vorraus, heissen Dank!

    FonzoDSCF0258.jpg

    DSCF0259.jpg

    DSCF0264.jpg

    DSCF0266.jpg

    DSCF0269.jpg

    DSCF0270.jpg



    Laufprägung: COLTSPT FA. MFG.CO Hardford CT.USA
    Patented Aug. 5Th. 1884 - November 6Th. 1888
    Zuletzt geändert von Fonzo; 12.08.2011, 19:16.

    #2
    Hi Fonzo,

    ohne Bilder ist es unglaublich schwer den Wert bzw. die Herkunft der Waffe festzustellen.
    Also schnapp Dir schnell eine DiGi-Cam und mache Bilder von allen Seiten der Waffe, allen Beschriftungen, allen Stempeln und weiteren Besonderheiten.

    Dann hast Du bestimmt hier im Forum die allerbesten Chancen eine Bewertung zu bekommen oder zumindest die Gewissheit um was für eine Waffe es sich endgültig handelt.

    Gruß
    J.W.
    Gruss
    J.W.
    Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
    und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
    s.o.d.

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      #3
      Sofern es sich um ein "frisches" Erbe handelt, haben die Amtsleute unrecht,
      Du könntest die Waffe mechanisch sperren lassen (Büchsenmacher!), was aber nicht ganz billig und nicht immer möglich ist,
      ist die Geschichte schon wesentlich länger her, zieht der Erbparagraph nicht mehr und Du würdest de jure eine illegale Waffe besitzen und Dich strafbar machen.
      In diesem Falle wäre ein Amt noch recht freundlich mit Dir umgegangen.
      Schau Dir mal den §20 WaffG , Erwerb von Waffen durch Erbfall an.

      Du solltest auf jeden Fall beim Amt vorsprechen, denen erklären, daß Du die Waffe verkaufen möchtest und man Dir dazu noch eine gewisse Frist einräumen möchte. Meist lassen sie sich auf 6 - 8 Wochen ein.

      Eine Wertbestimmung Deines Revolvers ist, wie John W. schon schrieb, prinzipiell nur mit Bildern möglich.

      Verkaufen solltest Du dann über 'nen Büchsenmacher oder über Egun.

      So, jetzt bist Du wieder dran: Fotos??
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Und was spricht denn gegen einen Eintritt in einen Schützenverein ?

        Evtl auch in den, in dem Dein Vater Mitglied war ?
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #5
          Alles klar, Bilder sind da, hoffentlich sieht man was.

          @Pfälzer: War schon mal im Verein, fehlt mir nur die Zeit fuer ein richtiges Vereinsleben.

          Kommentar


            #6
            Hi Fonzo,

            also als Ferndiagnosen Schnellschuß behaupte ich, es handelt sich um einen Colt Model 1903 New Army and Navy. Gebaut wurde dieser Revolver in seiner Version von 1892 / 1894-1995 / 1896 / 1901 und 1903.

            Um genau zu unterscheiden um welches Model es sich handelt, müssen verschiedene Vergleiche herangezogen werden. Z.B. das Kaliber oder die Gravur (die auf jeden fall schon mal eine genauere Datierung zulässt). Bei einigen Rev. war die Gravur z.B. nicht bis an die Laufmündung fortgesetzt.

            Irritierend wirken die Griffschalen und das Korn. Ich vermute, dass das Originalkorn verändert (in diesem Falle wahrscheinlich per Handarbeit) wurde. Die Griffschalen könnten variabbel gewesen sein und somit trotz alledem aus der Serie stammen.

            Der Gravierung nach zu beurteilen, ist dieser Revolver aus Resource der amerikanischen Regierung, die damals diesen Revolver als Preis für gewonnene, von der Regierung ausgerufene, Wettkämpfe stiftete.

            Es wurden ca. 290000 Modelle gebaut. Die Masse nattürlich für die Army und die Navy. Wieviele davon mit Gravur oder anderen Besonderheiten kann ich Dir nicht sagen.

            Den Wert der Waffe zu bestimmen hängt von verschiedenen Faktoren ab.
            1. Der original Zustand der Waffe
            2. Die Gebrauchsspuren an der Waffe
            3. Funktion der Waffe
            4. Seriennummer und ggf. Nachweis wem die Waffe ursprünglich mal gehört hat.

            Bevor ich mich jetzt aber aufs Eis wage bitte ich Dich, stelle doch einfach mal per e-mail bei der Firma Colt die Anfrage, ob eine Datierung und genaue Modelvariante über die Seriennummer festgestellt werden kann.

            In aller Regel bekommst Du dort (wenn auch etwas Zeitversetzt) Unterstützung.

            Also, schnapp Dein Englischbuch und leg los (ich bin schon richtig aufgeregt...).

            Wäre schön, wenn Du Dich danach mal wieder meldest und dem Forum Mitteilst was für eine Waffe Du übernommen hast und was Du nun damit vorhast. (Frag nicht was ich machen würde..)

            Gruß
            J.W.

            1.Neue "Untersuchungsergebnisse" :
            Der Seriennummer nach könnte es sich um eine 1895 Version im Kaliber .38S&W handeln. (Schau mal ob Du Hinweise darauf findest, die das bestätigen).
            Hergestellte Stückzahl ca.52900.
            Zuletzt geändert von John Wayne; 13.08.2011, 09:43. Grund: Erweitert nach erneuter Recherche
            Gruss
            J.W.
            Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
            und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
            s.o.d.

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              #7
              hallo zusammen,

              ich bin mir sicher das ich gleich von vielen Seiten ohrfeigen bekommen werde


              Wenn der Erbfall frisch ist könnte man doch rein theoretisch sagen das man keine Ahnung hat wo sich der Revolver befindet, und ihn somit nicht abgeben kann. Wenn dann irgendwann eine verkaufs/gebrauch-möglichkeit bietet kann man den revolver beim Amt ja sicherlich als wiedergefunden ins leben rufen?



              Wäre nur eine Idee, die leider Illegal ist.
              "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
              GRA - German Rifle Association

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                #8
                Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
                [...]

                Wäre nur eine Idee, die leider Illegal ist.
                Mensch, hast DU ein Glück, daß das Internet ein rechtsfreier, völlig anonymer Raum ist, in dem ausser uns niemand mitliest und auch niemand jemals herausfinden kann, wer und wo Du bist ! [Ironie: aus]

                Wie blöd kann man eigentlich sein ???

                Ohrfeigen ? --- Betrachte Dich als durchgeprügelt !
                Zuletzt geändert von Gunner; 22.08.2011, 16:31.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                  #9
                  mhjo, war nur reine Theorie und kein Versuch irgendjemand irgendetwas machen zu lassen. Außerdem sollte jeder selbst wissen was er macht oder eben nicht macht.


                  mfg

                  edit: und beleidigen brauchste mich nich
                  Zuletzt geändert von scorpac; 22.08.2011, 19:48.
                  "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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