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Zwei gleiche Revolver (.357 Magnum/6") auf grüne WBK?
Zwei gleiche Revolver (.357 Magnum/6") auf grüne WBK?
Hi!
Eigentlich sagt der Titel schon alles. Ich habe "nur" die grüne WBK in Verbindung mit einem Jagdschein und damit ein Grundbedürfnis von 2 Kurzwaffen. Können diese also zwei 6" Revolver im Kaliber .357 Mag. sein?
Danke schonmal
Gruß
David
p.s.: Ich weiß, dass es einen ähnlichen Thread schon gibt, aber weil ich kein Sportschütze bin, dachte ich mir, ein neuer Thread wäre ggf angebracht.
"Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen." - Gregory Bateson (1904-1980)
"Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!" - Karl Marx (1818-1883)
theoretisch geht das (theoretisch deshalb, da ich von solch einer Planung vorher noch nie gehört habe).
Da ja nur das Kaliber und die Kurzwaffenart als Voreintrag in Deine WBK vorgenommen wird. Somit ist es also gleich ob da zweimal der Eintrag z.B. Revolver .357 Magnum Modell 586 Hersteller Smith & Wesson auftaucht.
Falls Dein Ordnungsbeamter Dich fragt warum zwei gleiche Waffen, erwiderst Du ihm einfach, dass Du den einen für das Trainingsschießen und den zweiten für den Fang- und Jagd(Selbst)schutz mit der Kurzwaffe verwenden willst.
Ich persönlich halte das aber für unnütz. Fallenjagd kannst Du in der Regel mit einer .357er nicht betreiben und als Jagdbegleiter sind die Waffen zu groß und zu schwer. Man(n) sollte die Möglichkeit der zwei KW prakmatischer lösen.
Ein Tip noch von mir, lass in Deine WBK beim Voreintrag unter Kaliber .38Spez./.357Magn. eintragen, damit Du später keine Probleme beim Munitionserwerb bekommst.
Gruß
J.W.
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
Kläre mich mal bitte auf, um was in aller Welt man sich zwei .357er eintragen sollte? Unterschiedliche Lauflängen lassen sich eleganter mit einem System wie beispielsweise dem Dan Wesson lösen und für unterschiedliche Kaliber für einen Eintrag wird man z.B. bei Janz etwas schönes bekommen. Aber sich beide Einträge mit zwei gleichen Waffen "versauen"
Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.
Da ja nur das Kaliber und die Kurzwaffenart als Voreintrag in Deine WBK vorgenommen wird.
Benötigt ein Jäger wirklich zwei Voreinträge für zwei KW, die ihm als Grundkontingent für die Jagdausübung zustehen, wenn er für die LW keine Voreinträge bekommt?
"Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
@Flens69,
ruhig Brauner, schone Dein Herz...-Das mit der Dan Wesson ist schon ne`Prima Idee aber die sind ja nun mal recht rar gesät....
@Götterbote:
Der Erwerb von Kurzwaffen ist generell mit einem Voreintrag behaftet, egal ob Jäger, Sportschütze oder Waffenscheininhaber. Während der Jäger für seinen Langwaffenkauf nur einen gültigen Jahresjagdschein vorlegen muss. Die Meldefristen nach Erwerb bleiben aber die gleichen.
Ähnlich verhält es sich beim Munitionserwerb. Hier darf der Jäger unter Vorlage seines JJ`s jegliche Langwaffenpatronen erwerben, auch ohne eine dafür eingerichtete Waffe zu besitzen.
Kurzwaffenpatronen aber kann er nur die kaufen, die als KW – Patrone für seine eingetragenen KW´s benötigt wird oder er eine Langwaffe besitzt, die für eine Kurzwaffenpatrone eingerichtet ist. Z.B. für einen Unterhebelrepetierer im Kaliber .38 Spezial.
Deshalb mein Hinweis mit dem Doppeleintrag .38Spz/.357Mgn. Da könnte es u.U. zu Problemen kommen wenn der Jäger bei Einzeleintrag (z.B. .357Magn) Munition im Kal. .38Spez kaufen möchte, die sich ja bekanntlich aus Revolvern des Kal. .357Magn. verschießen lassen.
Howdy
J.W.
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
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