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Randfeuerpatronen entladen ?

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    Randfeuerpatronen entladen ?

    Hallo,

    ich suche eine Möglichkeit wie ich Randfeuerpatronen (.22 lfb + .22 kurz) sauber entladen kann. Damit ich dann die Bestandteile dieser alten Patronen sauber entsorgen kann.

    Kann mir da jemand weiterhelfen, da die Entladehammer (RCBS, usw.) ja leider nicht für Randfeuerpatronen gehen.

    Gruß
    Dietmar

    #2
    Ich hätte jetzt gesagt, wenn du eine Waffe in entsprechendem Kaliber hast einfach verschießen.
    Ansonsten gehts aber auch das Geschoß mit einer Zange zu ziehen, das Pulver sammeln (später kontrolliert verbrennen) und die Zündhütchen entweder in einer Waffe abschlagen, oder die Hülsen mit Öl auffüllen, das zersetzt den Zündsatz.

    Bitte bedenke das du für diese Aktion aber einen Wiederladeschein benötigst, dieser berechtigt dich zum entladen von Patronen.

    Gruß
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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      #3
      Der zuständigen Behörde abgeben und nichts riskieren? Ich weiss dass .22 von Hand zerlegt werden kann, aber nützt euch das was? Falls keine Möglichkeit zum Verschiessen gibt würde ich es einfach abgeben.
      StGB § 328 Absatz 2: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

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        #4
        Danke erstmal für die Info's.

        - Ja ich besitze einen Wiederladeschein und darf die Patronen entladen.
        - das mit der Zange habe ich auch schon mal gehört, aber ich weiß nicht wie sicher das ist.
        - Nein, verschießen möchte ich diese Munition nicht mehr, da diese schon komische Ablagerungen an den Kugeln haben.
        - Abgeben wäre ein Möglichkeit. Bei welchen Amt (Polizei, Landratsamt, Beschußamt, ...) würde man so was in Deutschland tun.

        Gruß
        Dietmar

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          #5
          Hi dimmenhau,

          ich würde die Munition auch entweder auf einer Behörde oder bei einem Waffenhändler abgeben.

          Kein unnötiges Risiko beim delaborieren von Randfeuermunition eingehen. Auch wenn es augenscheinlich keine Gefahr birgt, so reicht es wenn eine Patrone durch einen unglücklichen Zufall hochgeht.

          Selbst wenn Du das Geschoss schon entfernt hast, kann Dich die u.U. explodierende Pulverladung durch die Kanalisierung der Hülse ernsthaft verletzen-und das erklär dann mal Deiner Frau....

          ...und für die Unbelehrbaren unter uns empfehle ich immer eine Schutzbrille zu tragen.

          Blitzfreier Gruß

          J.W.
          Gruss
          J.W.
          Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
          und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
          s.o.d.

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            #6
            Nein, nein und nochmals nein! Der §27 berechtigt nicht zum Delaborieren dieser Patronen! Das wäre Pulvergewinnung und nach SprengG nicht erlaubt. Nur seine selbstgeladenen Patronen darf der Wiederlader delaborieren. Hört sich total bescheuert an, ist aber so.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #7
              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
              Nein, nein und nochmals nein! Der §27 berechtigt nicht zum Delaborieren dieser Patronen! Das wäre Pulvergewinnung und nach SprengG nicht erlaubt. Nur seine selbstgeladenen Patronen darf der Wiederlader delaborieren. Hört sich total bescheuert an, ist aber so.
              Gut dann hab ich das falsch gedeutet!

              Also dann.. entweder in den Geschoßfang jagen, oder abgeben!
              Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                #8
                Bei uns werden die immer gesammelt und irgendwann mit unserem S&W KK Revolver verschossen. Bisher hat dabei jede Randfeuerpatrone gezündet, auch wenn man manchmal 3 oder 4 mal bei einer Patrone abschlagen musste.

                Gruß David

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                  #9
                  Handwaffenmunition kann man in der Regel bei jeder Polizeiwache abgeben. Allerdings zieht dies wie jedes Anliegen einen Papierkrieg nach sich. Von dort werden sie an die Kampfmittelbeseitigungsabteilung ( gehört in fast allen Ländern dem technischen Dienst der Polizei an ) weitergegeben um dort dann in der Regel mittels Verbrennung vernichtet zu werden. ( So läuft es zumindest im BL Brandenburg ). Um wie viele Patronen handelt es sich denn ?


                  Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #10
                    Mal abgesehen daß man es nicht darf, aber das Delaborieren mit einem Entladehammer kann böse enden.

                    Man findet auf jedem Schieß oder Plinkingstand Leute die solche Pfefferminz-Munition gerne warm entsorgen und das mittels Munierwerbserlaubnis auch dürfen, die brauchen auch keinen Wiederladeschein.

                    Der einzige Gegner den man besiegen muß ist man selbst.

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                      #11
                      Wenn hier aber einer Munition bei der Polizei oder sonstwo abgeben will, dann sollte dieser Jemand mindestens ein Berechtigter sein.

                      Ist dieser Transport einer der zum Zweck des Sportschiessens stattfindet?
                      Also im Rahmen des der Erlaubnis zugrunde liegenden Zweckes?

                      Ich hab da mal was gehört, da hat solch ein Fall mit ner Strafanzeige geendet?
                      Unerlaubter Besitz und Transport oder so ähnlich.

                      Kann da Jemand was Profundes zu sagen?
                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #12
                        Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen

                        Kann da Jemand was Profundes zu sagen?
                        Stimmt, aber sowas gibt es öfters. zb. Speicherfunde u.ähn.

                        Ich habe mal in einem Erbnachlass einen " Katholischen-Revolver" gefunden und bekam von der Polizei und vom Ordnungsamt sehr unterschiedliche Antworten. Das ging von "bring das Ding vorbei, bis was ist denn das für ein Ding. Man stelle sich vor ich transportiere das Teil aufs Ordnungsamt, habe einen Unfall und man findet die Knarre in meinem Auto. Daß gibt Halligalli bei Vollmond.

                        In solchen Fällen das Zeug immer liegenlassen und die Balazei oder das Ordnungsamt anrufen oder herbeirufen.

                        Niemals das Zeug anfassen oder gar auf die Polzei bringen.

                        Nach Erfurt und Winnenden ist sowas sehr ratsam.

                        Bei Wasserleichen erübrigt sich das von selbst, damit kenne ich mich aus.
                        Zuletzt geändert von Murmelgießer; 22.08.2011, 12:08.
                        Der einzige Gegner den man besiegen muß ist man selbst.

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