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    habe Vorstellungen suche passende WBK

    Hallo Leute,
    hier mein erster Post und der wird gleich umfangreich.
    Habe mich schon bei diversen Leuten informiert und nie zufriedenstellende Antworten bekommen. Bin mir sicher ihr könnt mir weiterhelfen ...

    Folgende Ausgangslage (nach Rangfolge):

    1. Mein Opa ist Jäger (80 Jahre alt) un besitzt diverse Lang- und Kurzwaffen teilweise Erbstücke von seinem Schwiegervater. Alle in bestem Zustand.
    Weiß nicht ob was Wertvolles dabei ist, ist mir aber auch egal. Er hat sie immer gehegt und gepflegt und ich möchte einfach nicht, dass sie zerstört werden (auch unbrauchbar machen ist zerstören)!

    2. Ich will unbedingt wieder regelmäßig schiessen. Hauptinteresse liegt hier an Repetierern und Revolvern. Möchte einen Vorderschaftrepetierer und einen "Henry-Stutzen" erwerben.

    3. Gerne würde ich gelegentlich zur Jagd gehen. Allerdings fehlt mir hierzu momentan die Zeit (Revierpflege, ...), aber der ein oder anderen Jagd-Einladung würde ich auch jetzt schon nachkommen.


    Momentan strebe ich einen Jagdschein an.
    Folgende Fragen gehen mir durch den Kopf:

    - gibt es Langwaffen, die ich nur als Sportschütze besitzen darf und als Jäger
    nicht?
    - gibt es Kurzwaffen, die ich nur als Sportschütze besitzen darf und als Jäger
    nicht?

    Wenn Nein, wäre meine größte Sorge mit dem Jagdschein erledigt.
    Gibt es hier eigentlich Ausnahmeregelungen, wenn ich schon 2 Kurzwaffen habe und dann nochmal 2 von meinem Opa vererbt bekomme?

    - als Jäger darf ich halbautomatische Langwaffen nur mit 2 oder 3 Schuss zur Jagd einsetzen. Fällt ein neunschüssiger Vorderschaftrepetierer auch darunter (ist ja eigentlich keine halbautomatische Waffe)? Gleiches gilt für nen mehrschüssigen "Henry-Stutzen".

    Soviel ich weiß, darf ich solche Waffen auf jeden Fall mit Jagdschein erwerben. Sollte ich diese auch zur Jagd benutzen dürfen, wäre Punkt 2 mit dem Jagdschein auch erledigt.

    So, das wären die mich am brennensten interessierten Fragen.
    Es wäre wirklich super wenn sich jemand die Zeit nehmen würde um mir weiterzuhelfen.

    Vielen Dank
    Tobias

    #2
    Soll man es für möglich halten!
    Jetzt habe ich mich stundenlang durchs Forum gelesen (hauptsächlich Waffengesetz) --> nicht das passende gefunden. Also eröffne ich ein neues Thema und danach surfe ich ein bisschen im Unterforum Repetierer und finde was:
    Die Anwtort auf eine meiner Fragen. Danke an John Wayne.

    http://www.waffen-welt.de/showthread.php?t=1942

    Kommentar


      #3
      Zitat von ToBu Beitrag anzeigen
      Gibt es hier eigentlich Ausnahmeregelungen, wenn ich schon 2 Kurzwaffen habe und dann nochmal 2 von meinem Opa vererbt bekomme?
      Deine Fragen zum Thema Langwaffen scheinen sich ja beantwortet zu haben.
      Da ich kein Jäger bin, kann ich Dir zu den Kurzwaffen nur bedingt antworten:

      Wenn Du zwei KW erworben hats und Dein Großvater (möge er 1000 Jahre alt werden) verstirbt erst danach, kannst Du unabhängig davon seine Waffen erben, sofern er Dich vorher ausdrücklich als Erben seiner Waffen eingesetzt hat. Dies ist nötig, sofern Du nicht sein einziger lebender Verwandter bist, denn sonst greift erst die gestzliche Erbfolge!

      Bei den Kurzwaffen für Jäger, welche Du auf "normalem" Wege erwirbst, gibt es meines Wissens Einschränkungen bezüglich der "Jagdtauglichkeit" der Waffen. Sie dienen einerseits deinem Selbstschutz, andererseits als Fangschußwaffe, wobei sie eine gewisse Mindestenergie entwickeln können müssen.

      Noch Fragen?
      Dann raus damit!

      Gunny
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
        ...Noch Fragen?
        Dann raus damit!
        Gunny...
        Oje - wo soll ich bloß anfangen.
        Ich denke wir belassens erstmal auf den obigen :-)

        Erstmal vielen Dank.

        Zum Thema erben:
        Testament gibt es nicht und wird es nicht geben. Wenn die Waffen jetzt in gesetzlicher Erbfolge an meine Oma/ Mutter gehen und diese mir schenken, ist das dann OK?

        Ich habe heut nochmal Waffengesetz und Jagdgesetz studiert.

        §13 Abs.1, Nr.1 WaffG
        die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).


        Das Einzige zum Thema Waffen im BJagdG habe ich im §19 Abs.1 Nr.1,2 Sachliche Verbote gefunden.
        http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

        Sind das die einzigen Beschränkungen? Gibt es irgendwo ne Art Kategorisierung der Waffen (z.B. Repetierer = A und A=jagdtauglich)?

        Außerdem hab ich bei den Sportschützen als Beschränkung mehr oder weniger nur 12 Monate im Schützenverband, Teilnahme dort und Schießdisziplin für welche diese Waffe benötigt wird wird im Verband auch geschossen. Ist das echt alles? Damit dürfte man auch alle Waffen besitzen die ein Jäger besitzen darf und auch diese, die nicht zur Jagd geeignet sind. Also eigentlich die Variante mit mehr "Freiheiten" oder liege ich da falsch?
        Darf man als Sportschütze eigentlich Munition zu Hause lagern?

        Wie du siehst massig Fragen?
        Aber, wer nicht fragt bleibt dumm! :-)

        Kommentar


          #5
          Zitat von ToBu Beitrag anzeigen
          Außerdem hab ich bei den Sportschützen als Beschränkung mehr oder weniger nur 12 Monate im Schützenverband, Teilnahme dort und Schießdisziplin für welche diese Waffe benötigt wird wird im Verband auch geschossen. Ist das echt alles?
          Leider nicht wirklich.
          Erworben werden dürfen in der Regel nur jene Waffen, für die Dein Verband auch eine sportliche Disziplin anbietet. Dies umfaßt nicht automatisch auch jede Jagd(Lang-)waffe.
          Du mußt als Sportschütze regelmäßig trainieren (einmal je Monat oder 18 mal in 12 Monaten).
          Du darfst in 6 Monaten nur 2 Waffen erweben. (Erben mal ausgenommen)
          Dein Vorstand muß quasi jeden Erwerb gutheißen.

          All das obliegt Dir als Jäger nicht.

          Ich halte das für die Variante mit mehr persönlicher Freiheit, aber auch für die, zumindest zu Anfang, wesentlich teurere und schwierigere (vom Lernumfang)
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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            #6
            Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
            Leider nicht wirklich.
            Erworben werden dürfen in der Regel nur jene Waffen, für die Dein Verband auch eine sportliche Disziplin anbietet. Dies umfaßt nicht automatisch auch jede Jagd(Lang-)waffe.
            Du mußt als Sportschütze regelmäßig trainieren (einmal je Monat oder 18 mal in 12 Monaten).
            Du darfst in 6 Monaten nur 2 Waffen erweben. (Erben mal ausgenommen)
            Dein Vorstand muß quasi jeden Erwerb gutheißen.

            All das obliegt Dir als Jäger nicht.

            Ich halte das für die Variante mit mehr persönlicher Freiheit, aber auch für die, zumindest zu Anfang, wesentlich teurere und schwierigere (vom Lernumfang)
            Klar, aber in Mosbach ist z.B. ein SChützenverein mit GK-Bahn (10 Minuten) und der Verband wird wohl eine GK-Disziplin, eine KK-Disziplin und eine Repetierdiszplin anbieten.
            Schrot kann ich in Osterburken schießen (Taubenstand), also auch kein Problem. Sollte im gleichen Verband sein.

            monatliches Schießen wird wohl eher das kleinere Problem ;-)
            An Wettkämpfen will ich eigentlich nicht teilnehmen, daher sehe ich das Problem eher beim Absegnen durch den Vorstand ... außerdem will ich nicht von dem abhängig sein.

            Denke momentan läuft es tatsächlich auf nen Jagdschein raus.
            Denke das ist unproblematischer und da kann auch keine so bescheuerte Gesetzesnorm rauskommen wie - Munition und Waffen dürfen nur noch im Schützenhaus gelagert werden.

            Kannst du mir noch was zu meiner Frage (siehe Beitrag weiter oben) bzgl. erben sagen (gesetzliche Erbfolge)?
            Außerdem zur Frage bzgl. "Waffen Kategorien" ?


            Vielen Dank

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              #7
              Zitat von ToBu Beitrag anzeigen
              Kannst du mir noch was zu meiner Frage (siehe Beitrag weiter oben) bzgl. erben sagen (gesetzliche Erbfolge)?
              Außerdem zur Frage bzgl. "Waffen Kategorien" ?
              Zum Thema Erbrecht: Schenken ist nicht! Ich weiß nicht, inwiefern Du in der Erbfolge nachrückst, wenn die Erbberechtigten verzichten, das wäre eine Frage für einen Juristen.

              Du darfst als Sportschütze durchaus Deine Munition zu Hause aufbewahren, aber sie muß meistens getrennt von den Waffen gelagert werden (eigener Munschrank).
              Die Aufbewahrng in Schützenhäusern war ein Wunschtraum realitätsferne Gutmenschen, der sich nicht durchsetzen ließ.

              "Waffenkategorien" sind mir nur aus Österreich und aus den europäschischen Gestzesvorlagen bekannt. In Deutschland gibt es sie meines Wissens (noch) nicht, abgesehen von Jagdwaffen, Sportwaffen, verbotenen Waffen und Kriegswaffen, wenn Du dies als Kategorien betrachten willst.
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                Hallo ToBu

                Wie Gunner schon schrieb ist der Jagdschein in Bezug auf die Jagtwaffen deines Großvaters sicher die bessere Wahl. Wie siehts mit kombinierten Waffen aus, Drilling oder Bockbüchsflinte ? Da gibt es für Sportschützen schon Probleme mangels Diziplin im Verband. Auch HA cal. 7.62x39 und dann noch in einer kurzen Ausführung sind für Sportschützen meisten auch tabu. Bin zwar nicht der Experte zum Thema Waffenrecht, aber ein Freund von mir mußte die Erbwaffe seines Vaters einen Drilling verkaufen, weil er als Sportschütze dafür keine Diziplin vorweisen konnte.

                Carsten

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                  #9
                  Zitat von platoon Beitrag anzeigen
                  Hallo ToBu

                  Bin zwar nicht der Experte zum Thema Waffenrecht, aber ein Freund von mir mußte die Erbwaffe seines Vaters einen Drilling verkaufen, weil er als Sportschütze dafür keine Diziplin vorweisen konnte.

                  Carsten
                  Das sollte so aber nicht sein. Erben kann man eine Waffe auch ohne Disziplin.
                  Gruß aus dem Kraichgau

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                    #10
                    Hallo Henning

                    Behalten hätte er den Drilling sicher können, da aber kein Bedürfnis / Diziplin als Sportschütze, sicherlich nur mit kostenintensiver Blockierung der drei Läufe. Es handelte sich dabei um nen Drilling von Bühag aus Suhler Produktion, reine Gebrauchswaffe ca 500 Euro, kein Sammlerstück. Aufbewahrung erfolgte bis zum Abschluß des Verkaufs der Waffe bei einer Polizeibehörde.
                    Kann schon sein das es noch andere Möglichkeiten gibt, bin aber wie schon geschrieben da nicht so der Rechtsexperte und hab auch im §-Dschungel nichts
                    Positives gefunden.
                    Sollte für ToBu auch nur nen Denkanstoß sein ob er die Erbwaffen alle auf seiner WBK, die ja noch in Arbeit ist, unterbringen kann.

                    Carsten

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                      #11
                      Wieso Blockierung? Ich habe verstanden, dass bereits eine WBK vorhanden sei als Sportschütze, somit sollte alles erforderliche vorhanden sein, dass nicht blockiert werden muss, oder ist der Betreffende noch keine 25Jahre alt?
                      Gruß aus dem Kraichgau

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                        #12
                        Hallo Henning

                        WBK als Sportschütze ist vorhanden, der Erbe ist älter als 25 Jahre. Kurzwaffen konnten beim Erbfall übernommen werden. Nur beim Drilling gabs das Problem, da keine Diziplin im Verein, also auch kein Bedürfnis. Ausnahme der Drilling ist ein kulturhistorisches Sammlerstück, war aber nicht der Fall.
                        Ich gehe mal davon aus das Du Sportschütze bist, wie könntest Du den Drilling auf deiner WBK unterbringen ?

                        Carsten

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                          #13
                          Zitat von platoon Beitrag anzeigen
                          Hallo Henning

                          WBK als Sportschütze ist vorhanden, der Erbe ist älter als 25 Jahre. Kurzwaffen konnten beim Erbfall übernommen werden. Nur beim Drilling gabs das Problem, da keine Diziplin im Verein, also auch kein Bedürfnis. Ausnahme der Drilling ist ein kulturhistorisches Sammlerstück, war aber nicht der Fall.
                          Ich gehe mal davon aus das Du Sportschütze bist, wie könntest Du den Drilling auf deiner WBK unterbringen ?

                          Carsten
                          Erben-WBK? Soll es auch geben.

                          Oder nach BSV(DSB) B-Liste BD 3.01.01 Flinte 50 und 25 m

                          1.1
                          Waffenart
                          3.01.01. 1.1 ein- oder mehrläufige Flinte
                          Zuletzt geändert von Nighthawk; 03.01.2011, 23:30.
                          Gruß aus dem Kraichgau

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                            #14
                            Zitat von platoon Beitrag anzeigen
                            Hallo Henning

                            WBK als Sportschütze ist vorhanden, der Erbe ist älter als 25 Jahre. Kurzwaffen konnten beim Erbfall übernommen werden. Nur beim Drilling gabs das Problem, da keine Diziplin im Verein, also auch kein Bedürfnis. Ausnahme der Drilling ist ein kulturhistorisches Sammlerstück, war aber nicht der Fall.
                            Ich gehe mal davon aus das Du Sportschütze bist, wie könntest Du den Drilling auf deiner WBK unterbringen ?

                            Carsten
                            Beim Erben braucht er GARNICHTS an Disziplinen nachzuweisen!

                            Erben kann erstmal jeder---muss dann blockieren!
                            Ist der Erbe Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis für Genehmigungspflichtige Schusswaffen, bekommt der Erbe die Waffe, unblockiert!

                            Will der Erbe den Munitionserwerb zur Waffe, dann, und nur dann, muss er eben über ein Bedürfnis gehen.


                            Drilling verkauft----> Pech gehabt!

                            Das kommt davon, wenn man einfach blauäugig drauf los geht, niemand fragt und dem Amt erstmal alles glaubt.

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                              #15
                              Hallo

                              Danke erst mal für die Antworten. Dann hat mein Freund ja zu früh die "Flinte ins Korn geworfen". Werde die Sache aber noch mal bei ihm hinterfragen.
                              Interessiert mich nun doch welche Infos genau vom Amt kamen.
                              Die Angelegenheit Sportschütze und Diziplin Drilling läßt bei mir aber immer noch die Frage offen ob das machbar / nutzbar ist. Ein- oder mehrläufige Flinte zum TT Schießen ist schon klar, aber wie siehts mit dem dritten Lauf ( Büchsenlauf ) aus ? Da habe ich für Sportschützen keine Diziplin gefunden wo ein Drilling zum Einsatz kommt.

                              Grüße Carsten

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