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    Jagdschein

    Berechtigt ein gültiger Jagdschein zum Erwerb von Munition jedweder Art, auch wenn das zu erwerbende Kaliber nicht in der WBK eingetragen ist?
    No place for second best!
    (Accuracy international)

    #2
    Hallo Chris,

    ja - aber nur, soweit es sich um Munition für Langwaffen handelt.

    Gruß,

    Bernhard

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      #3
      Moin Bernhard,
      Vielen Dank, ich war mir echt nicht sicher!
      Gruss Chris
      No place for second best!
      (Accuracy international)

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        #4
        Hallo,

        Tut mir leid, dass ich olle Kamellen noch einmal aufwärme, aber ich würde gerne wissen, ob man mit dem Jagdschein eine Begrenzung in der Anzahl und Art der Waffen hat, die man besitzen möchte?

        Mit einem Jagdschein, so viel weiß ich, kann man z.B. die zivilen MP-5 Nachbauten kaufen (jagdlicher Einsatzzweck ist natürlich fraglich), aber es geht.

        Die Frage ist nur: 1. wie viele Waffen darf man dann überhaupt insgesamt besitzen und 2. dürfen dies nur Repetierer sein, oder kann es da querbeet gehen?

        Gruß

        Vincent

        Edit:

        Ich muss hinzufügen: Wie viele Waffen darf derjenige insgesamt erwerben, der zusätzlich zum Jagdschein auch eine gelbe und eine gründe WBK hat?
        Zuletzt geändert von Vincent; 29.01.2011, 08:11.

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          #5
          Als Jagdscheininhaber bist Du auf 2 Kurzwaffen begrenzt. Langwaffen sind aber Kontingentfrei.
          Zuletzt geändert von MrSheepy; 29.01.2011, 08:47.
          Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

          Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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            #6
            Die Anzahl der Langwaffen für Jäger unterliegt keiner Begrenzung, bei Halbautomaten ist die Magazinkapazität auf 2 Schuss beschränkt.Der Besitz von Kurzwaffen eines Jägers beschränkt sich auf 2!
            Bernhard möge mich korrigieren, er ist im Moment besser im Stoff bzgl.dieses Thema
            Schäfchen war schneller!
            No place for second best!
            (Accuracy international)

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              #7
              Hallo Vincent,

              mit dem Jagdschein kannst Du Dir ohne Nachweis eines weiteren Bedürfnisses mit Voreintrag zwei Kurzwaffen und ohne Voreintrag alle Langwaffen über 60cm kaufen, solange diese nicht verboten sind bzw. unter das KWKG fallen.

              Für Jäger gelten weder mengenmäßige Beschränkungen noch die 2/6-Regelung.

              Die Magazinkapazität bei Halbautomaten spielt beim Kauf keine Rolle, lediglich bei der Jagdausübung darf nur ein Magazin mit einer Kapazität von maximal 2 Patronen verwandt werden.



              Gruß,

              Bernhard

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                #8
                Moin

                Zitat von Vincent Beitrag anzeigen

                .................................Ich muss hinzufügen: Wie viele Waffen darf derjenige insgesamt erwerben, der zusätzlich zum Jagdschein auch eine gelbe und eine gründe WBK hat?
                Davon Abgesehen, das zum Jagdzweck erworbene Waffen auch auf eine Grüne eingetragen werden, hat das sportliche Bedürfnis mit dem Jagdlichen nichts zu tun. Es wird nichts gegeneinander aufgerechnet.

                Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
                Hallo Vincent,

                mit dem Jagdschein kannst Du Dir ohne Nachweis eines weiteren Bedürfnisses mit Voreintrag zwei Kurzwaffen ...................kaufen.............
                Wie Bernhard schon schreibt kann es begründet erlaubt sein weitere Kurzwaffen zu erwerben.
                Hat ein Jäger beispielsweise 2 GK KW als Fangschußwaffen, kann er sich beispielsweise für die Raubzeug- Fallenjagd eine Waffe im balschonenden Kaliber .22lfb genehmigen lassen.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #9
                  Ok, danke für die Antworten.

                  Würde es sich dann lohnen, einen Jagdschein zusätzlich zur Tätigkeit als Sportschütze zu machen, da man dann nicht das Problem hat, für jede weitere LANGwaffe eine extra Begründung vorlegen zu müssen UND an Wettkämpfen teilnehmen zu müssen?

                  Wie schaut es bei den Langwaffen unter 60cm aus? Für diese benötigt man einen Voreintrag, aber gibt es da eine Beschränkung, wie viele solcher Langwaffen unter 60cm Gesamtlänge man besitzen darf?

                  Gruß Vincent

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                    #10
                    Hallo Vincent,

                    ja, der Jagdschein lohnt aus den genannten Gründen auf alle Fälle!
                    Hinzu kommt, daß die Jagd durchaus auch Spaß machen kann.

                    Langwaffen uner 60cm gibt es nicht - dann ist es eben eine Kurzwaffe, für die Du einen Voreintrag benötigst. (Verwendung als Fangschuß-Waffe)

                    Gruß,

                    Bernhard

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                      #11
                      Hallo Sheriff,

                      Die Jagdscheinprüfung dürfte aber ganz schön schwer sein, oder? Hab bei Wikipedia irgendwas von "Grünes Abitur" gelesen.

                      Mit der Gesamtlänge hatte ich mich vertan, ich dachte, die MKE Zivil-MP5 sei unter 60cm gesamtlänge, dabei hat sie 72cm Gesamtlänge, gilt also doch noch als Langwaffe.

                      Ich bin echt grad schwer am Überlegen, ob ich mich nicht für einen Jägerlehrgang anmelden sollte.

                      Vielleicht ist die folgende Frage blöd, aber MUSS man unter allen Umständen auf die Jagd gehen, also Tiere schießen, wenn man einen Jagdschein hat, bzw. braucht man nicht eine eigene Jagd, also ein Gebiet, wo man dann jagen kann/muss?

                      Gruß

                      Vincent

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                        #12
                        Hallo Vincent,

                        was wird einem schon geschenkt?

                        Denk einfach an die Möglichkeiten, die Du nach Erhalt des Scheines hast, dann fällt das Lernen leichter.

                        Tatsächlich jagen musst Du natürlich nicht, wenn Du nicht willst. Waffen kaufen kannst Du trotzdem.

                        Gruß,

                        Bernhard

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                          #13
                          Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen

                          Tatsächlich jagen musst Du natürlich nicht, wenn Du nicht willst. Waffen kaufen kannst Du trotzdem.
                          Bei uns in NRW fangen die Behörden zum Teil schon an zu überprüfen, ob Jagdscheininhaber überhaupt jagen gehen, wegen des Bedürfnisses. Einfach nur einen Jahresjagdschein lösen und Jagdsteuer abdrücken wird es wohl bald schon nicht mehr geben.
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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                            #14
                            Hallo Sheriff,

                            Stimmt, das Abitur bekommt man ja auch nicht im Schlaf geschenkt, eröffnet einem aber mehr Möglichkeiten für die Lebensplanung.

                            @ Götterbote:

                            Naja, dann müsste man halt auf die Jagd gehen. Aber ob man auch was trifft, das ist ja eine ganz andere Sache. Und zum Treffen zwingen können einen die Behörden ja wohl nicht, oder?

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                              #15
                              Moin


                              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                              Bei uns in NRW fangen die Behörden zum Teil schon an zu überprüfen, ob Jagdscheininhaber überhaupt jagen gehen, wegen des Bedürfnisses. Einfach nur einen Jahresjagdschein lösen und Jagdsteuer abdrücken wird es wohl bald schon nicht mehr geben.
                              Das würde mich im Zusammenhang genauer interessieren.
                              Davon abgesehen, das das Lösen eines Jahres-Jagdscheines keine Jagdsteuerzahlung bedeuted (die zahlen nur Jagdausübungesberechtigte-/Pächter) ist es völliger Unfug zu glauben eine Behörde könne einem Jäger die Waffen streitig machen, wenn er keine Jagd besucht.
                              Das jagdliche Trainig z.B. gehört zumindest in Hessen zu den Pflicheten eines Jägers. Das ist in jedem Falle Bedürfnis genug.

                              stefan
                              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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