evtl gehört dieses Thema nicht hier rein, war mir aber nicht sicher wo ich es sonst erstellen könnte.
Frage :
Wenn ich eine zweite Langwaffe als Repetierer (Ordonnanzgewehr) möchte, sagt mir das Landratsamt das ich erst zum Schützenverein muss, dort den Antrag stelle und dann vom Landratsamt vor dem Kauf dieser Waffe diese eingetragen bekomme mit dem dazugehörigen Kaliber. Stimmt nun das ???
Oder,
da schon ein Repetierer eingetragen ist , hab ich gehört, darf ich die Waffe kaufen und dann mit dem Kaufvertrag zum Landratsamt gehen und die tragen mir dann diese Langwaffe mit dem dazugehörigen Kaliber ein.
Landratsamt sagt so der andere so.
Bevor Ihr nun antowortet bitte beachtet den Betreff ( Titel )!!!
Welches von beiden stimmt jetzt exakt ???
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
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