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Waffe zum Selbstschutz--> doch nicht ganz so verkehrt??

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    Waffe zum Selbstschutz--> doch nicht ganz so verkehrt??

    Quelle:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/...story/10226551

    Vielleicht macht es manchmal halt eben doch Sinn eine böse Schusswaffe zur Hand zu haben, zumindest scheint es diesem Opfer wohl das Leben gerettet zu haben dass ein beherzter Nachbar hilfe geleistet hat.

    In Nachbarstaaten wäre das wohl anders ausgegangen, da die Wahrscheinlichkeit wohl äusserst gering wäre dass man an einen Nachbarn gerät der berechtigterweise eine Schusswaffe zur Hand hat.



    Fünfmal mit dem Fleischermesser auf die Ex-Freundin eingestochen
    Von Patrick Kühnis. Aktualisiert am 15.12.2009
    Weil er nicht zum Geburtstag seiner Ex eingeladen war, packte er ein Messer und drang in ihre Wohnung ein. Für das, was er dann getan hat, muss er jetzt 18 Jahren und sechs Monaten hinter Gitter.

    Der heute 41-jährige gedrungene Mann aus dem Säuliamt, der gestern auf der Anklagebank des Obergerichts sass, hält sich selbst für «treu, ehrlich, zuweilen etwas rechthaberisch und impulsiv». Eine frühere Freundin beschrieb ihn dagegen 1992 als «jähzornig» und «absolut unberechenbar».

    13,7 Zentimeter lange Klinge unter dem linken Hosenbein

    Charaktereigenschaften, die seine letzte Ex-Freundin auf brutale Weise zu spüren bekam, als sie sich im Januar 2007 von ihm trennte und eine neue Affäre begann. Der gelernte Koch kämpfte wie ein wilder Stier um sie, beschimpfte und bedrohte sie wochenlang per SMS.

    Drei Monate darauf, als seine grosse Liebe ohne ihn ihren 25. Geburtstag feiern wollte, brannten ihm komplett die Sicherungen durch: Er versteckte ein scharfes Fleischermesser mit 13,7 Zentimeter langer Klinge unter dem linken Hosenbein und drang morgens unter einem Vorwand in ihre Wohnung ein. Er versprach seiner Ex-Freundin eine Ballonfahrt. Er bettelte um einen Kaffee. Beides lehnte sie ab. Da drückte der 41-Jährige laut Anklageschrift plötzlich sein Opfer mit der rechten Hand aufs Sofa und stach ihr mit der Rechten langsam das Messer in den Hals.

    «Purer Zufall», dass sie überlebte

    Danach holte er Handschellen und Gummihandschuhe hervor und wollte sie zum Geschlechtsverkehr zwingen. «Als sich das Opfer befreien konnte, ging es dem Täter aber nur noch um eins: Die Frau zu töten», sagte der Staatsanwalt. Voller Wucht rammte der Angeklagte zwei Mal das Messer in den Rücken der 25-Jährigen. Diese flüchtete ins Nachbarhaus, wo sie auf der Treppe zusammenbrach. Dort stach der Angreifer abermals zu. Zwei Mal. Das Messer, das den Hals durchbohrte, verfehlte die Schlagader nur knapp. Es war laut Gutachtern «purer Zufall», dass die Frau überlebte. Inzwischen eilten zwei Hausbewohner zu Hilfe. Auch sie bedrohte der Koch. Er legte das Messer erst weg, als der Nachbar ein Gewehr holte und den Gewalttäter so zur Aufgabe zwang.

    Für die Anklage war der Fall klar: «Wer jemandem ein 13 Zentimeter langes Messer durch den Hals stösst, will dessen Tod.» Eine eiskalt geplante Tat – getrieben von «blankem Hass». Der Staatsanwalt klagte den Koch – neben versuchter Vergewaltigung und Drohung – wegen Mordversuchs an, was mit einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren zu ahnden sei. Zur Last legte er dem Angeklagten zudem einen Ausraster vom Februar 2006: Damals zwang er dieselbe Ex-Freundin mit einer Kalaschnikow, die Nacht in seiner Wohnung zu verbringen und einen Schuldschein zu unterschreiben. Das Strafverfahren verlief aber im Sand, weil das Opfer seine Aussagen zurückzog. Das Paar hatte sich eine Woche nach der Tat verlobt.

    «Wir hatten noch zwei Tage zuvor Sex»

    Der Angeklagte gab zu, am Geburtstag fünf Mal zugestochen zu haben – aus einem «Gefühlschaos» heraus: «Wir hatten noch zwei Tage zuvor Sex.» Zudem bestritt er die Attacke im Nachbarhaus: «Alles ist in ihrer Wohnung passiert.» Seine Verteidigerin plädierte darum auf versuchte eventualvorsätzliche Tötung und nur sechs Jahre Gefängnis. Vergeblich: Das Gericht sprach den 41-Jährigen gestern des versuchten Mordes und weiterer Delikte schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monaten.
    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

    #2
    Klassisches Beispiel von nothilfe. Gott sei gedankt musste der Helfer nicht abdrücken.
    Die die Ihre Schwerter zu Pflugscharen machten, arbeiten nun für die die Ihre Schwerter behielten!

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    I'll give up my gun. When politicians don't lie!

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      #3
      Was wäre wenn er geschossen hätte (meiner meinung zu recht)?

      gruß David

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        #4
        Das geschreie über Waffen die privat gelagert werden kannst Du Dir doch vorstellen. Von der Opfer Täter Verdrehung mal ganz abgesehen.
        Die die Ihre Schwerter zu Pflugscharen machten, arbeiten nun für die die Ihre Schwerter behielten!

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          #5
          Ich meinte eher vor Gericht nicht in den Medien.

          Gruß David

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            #6
            Vor Gericht wäre er wahrscheinlich freigesprochen worden bzw. gar nicht erst angeklagt.
            Die die Ihre Schwerter zu Pflugscharen machten, arbeiten nun für die die Ihre Schwerter behielten!

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              #7
              Das geschreie über Waffen die privat gelagert werden kannst Du Dir doch vorstellen.
              da das ganze ja wohl in der schweiz passiert ist denke ich eher nicht!
              "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

              "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

              "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                #8
                Tja,die Schweizer hams halt gut............
                MfG aus der schönen Pfalz

                Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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