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Waffenkontrolleur im Nebenjob

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    Waffenkontrolleur im Nebenjob

    Diesen Artikel hab ich heute im Focus gelesen.

    Das neue Waffengesetz bringt den Behörden mehr Arbeit: Ein Landkreis sucht deshalb jetzt Waffenkontrolleure auf Minjob-Basis – und erntet viel Kritik.


    Was haltet Ihr davon? Ich würde ungerne einen 400 Euro Jobber in meine Wohnung lassen und Ihm/Ihr meine Waffen präsentieren.

    Davon ab gesehen ist das hier in Deutschland nicht ausdrücklich Aufgabe der Polizei bzw. kann die Polizei solche hoheitlichen Aufgaben an Nicht-Polizisten/Beamte vergeben?
    Die die Ihre Schwerter zu Pflugscharen machten, arbeiten nun für die die Ihre Schwerter behielten!

    I Like Guns!
    and
    I'll give up my gun. When politicians don't lie!

    #2
    Moin

    Der "alte Hut" wurde hier schon erwähnt:



    Das wird so nichts werden. Die Ämter haben das Problem, daß sie keine "benannten Stellen" für derartige Prüfungen haben.
    Sprich, es gibt durchaus hoheitliche Aufgaben, die z.B. ein Polizist, oder ein TÜV/Dekra Beschäftigter im Auftrag einer Behörde wahrnehmen darf.

    Im Sinne der Exekutive, oder als Sachverständiger meine ich damit.

    In diesem Falle ist aber, zumindest für diese Prüfaufgaben, kein Sachverstand nachgewiesen. Die werden verklagt, bevor der Spaß beginnt.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    Kommentar


      #3
      Davon ab gesehen ist das hier in Deutschland nicht ausdrücklich Aufgabe der Polizei
      nein, die polizei hat damit nur zu tun wenn sie auch in der betreffenden gegend die waffen-rechtliche ordnungsbehörde ist! ansonsten ist es meist das ordnungsamt der betreffenden stadt!
      jedoch kann durch die polizei amtshilfe ergehen!

      davon abgesehen denke ich wird es keine 400-euro-jobber geben die dir "in die bude wollen"!

      nachtrag:

      was die gdp dazu meint:


      Die Gewerkschaft der Polizei ist auch der Meinung, daß die unangekündigten Waffenkontrollen mal lieber nicht von 400€-Jobbern durchgeführt werden sollte:

      Eberdingen.
      Auf erhebliche Bedenken bei der Gewerkschaft der Polizei ist das Vorhaben des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg gestoßen, die Kontrolle privaten Waffenbesitzes an Mini-Jobber zu vergeben. Das Landratsamt hat fünf Stellen für Waffenkontrolleure ausgeschrieben, die nach den jüngst verschärften waffenrechtlichen Regelungen die ordnungsgemäße Unterbringung von Waffen bei Privatpersonen kontrollieren sollen. Für die Gewerkschaft der Polizei ist dies unmöglich. GdP-Landesvorsitzender Rüdiger Seidenspinner: „Das Ganze soll ein Mini-Job auf 400 Euro Basis sein, wobei die Anforderungen kein Wort von einer Sicherheitsüberprüfung der Bewerber sagen.
      Zuletzt geändert von HangMan; 07.10.2009, 11:37.
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      "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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        #4
        Zitat von diesel Beitrag anzeigen
        Moin

        Der "alte Hut" wurde hier schon erwähnt:



        Das wird so nichts werden. Die Ämter haben das Problem, daß sie keine "benannten Stellen" für derartige Prüfungen haben.
        Sprich, es gibt durchaus hoheitliche Aufgaben, die z.B. ein Polizist, oder ein TÜV/Dekra Beschäftigter im Auftrag einer Behörde wahrnehmen darf.

        Im Sinne der Exekutive, oder als Sachverständiger meine ich damit.

        In diesem Falle ist aber, zumindest für diese Prüfaufgaben, kein Sachverstand nachgewiesen. Die werden verklagt, bevor der Spaß beginnt.

        stefan
        Die Sachkunde können sie bei mir ablegen, wird aber teuer!
        No place for second best!
        (Accuracy international)

        Kommentar


          #5
          Ups den Thread hab ich übersehen

          Danke an alle für die weiteren Informationen. Also sieht es mal wieder wie eine "amtliche" Totgeburt aus. Na dann mal weiter warten was der Amtsklüngel sich als Nächstes ausdenkt.
          Die die Ihre Schwerter zu Pflugscharen machten, arbeiten nun für die die Ihre Schwerter behielten!

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            #6
            Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
            Die Sachkunde können sie bei mir ablegen, wird aber teuer!
            Nicht falsch verstehen, es geht nicht um Sachkundige, es fehlen Sachverständige.
            Der Unterschied ist geschätzt in diesem Fall, daß der Sachverständige eine kritische Situation beurteilen muß (Widerstandsgrad...........) auf deren Aussage man sich versicherungsrechtlich stützen könnte. Nach einen Diebstahl, oder einer Entwendung einer Waffe (z.B. Winnenden) kann ich mir die eine oder andere gründlichere Nachfrage durchaus vorstellen. Nur um ein Beispiel zu nennen.

            Zitat von paxmortis Beitrag anzeigen
            Ups den Thread hab ich übersehen

            Danke an alle für die weiteren Informationen. Also sieht es mal wieder wie eine "amtliche" Totgeburt aus. Na dann mal weiter warten was der Amtsklüngel sich als Nächstes ausdenkt.
            In der Tat ist das aber der Anfang. Es werden nun sukzessive schon ewig geltende Vorschriften überprüft, und operativ hektisch agiert. Wenn das dann abgearbeitet ist, wird man sich auf Verschlimmbesserungen einstellen müssen, deren Ausmaß derzeit noch nicht klar ist.

            Auf jeden Fall erwarte ich aus diesem Vorgang zumindest einen Anstoß an andere "Kontrollierende". Es gilt auch noch zu klären, ob derartige Überprüfungen im öffentlichen Interesse sind, dann zahlt der Staat. I.d.R.

            Daran muß etwas geändert werden, um sicherzustellen, daß man zukünftig neben der willkürlichen Überprüfung persönlicher Daten auch noch die Kosten für die Schrankkontrolle übernimmt.

            stefan
            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

            Kommentar


              #7
              Machts doch einfach so-wenn es klingelt warten bis es aufhört

              Gruß David

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